Loveparade-Prozess droht die Verjährung
Festivalunglück mit 21 Toten liegt im Juli zehn Jahre zurück – Wird Verfahren eingestellt?
Der britische Prinz Harry (35) und seine Frau Herzogin Meghan
(38) haben in der US-Metropole Los Angeles dabei geholfen, Essen an Kranke und Bedürftige auszuliefern. Das Paar habe am Ostersonntag und ein weiteres Mal am Mittwoch Mahlzeiten ausgeteilt, teilte Richard Ayoub, Leiter der gemeinnützigen Organisation Project Angel Food, am Donnerstag der US-Zeitschrift „People“mit. „Sie waren äußerst bodenständig und an den Menschen, die sie trafen, wirklich interessiert“, sagte Ayoub. Zum Schutz während der Corona-Pandemie trugen sie demnach Masken und Handschuhe und hielten den empfohlenen Abstand von anderen Helfern und Essensempfängern ein.
DUISBURG – Den Angehörigen der Todesopfer wird es schwer zu vermitteln sein: Der Loveparade-Prozess wird vermutlich eingestellt. Das Landgericht hatte die Einstellung vorgeschlagen. Staatsanwaltschaft und Angeklagte müssen zustimmen. Dem Verfahren droht Ende Juli, zehn Jahre nach der Katastrophe, die Verjährung. Nach über 180 Verhandlungstagen zeichnete sich ab, dass wegen der Unterbrechung durch die CoronaKrise der Prozess bis dahin nicht zu bewältigen sein wird.
Die Frist zur Stellungnahme für alle Prozessbeteiligten läuft am kommenden Montag ab. Danach werde das Landgericht über das weitere Vorgehen entscheiden.
Bei der Loveparade im Juli 2010 starben in Duisburg 21 Menschen im Gedränge, 650 wurden verletzt. „Viele der Verletzten leiden noch heute an den traumatischen Folgen“, so die Staatsanwälte.
Die Ursachen der Tragödie vom 24. Juli 2010 seien inzwischen ermittelt worden. Weder das Gelände noch das Veranstaltungskonzept seien für die Loveparade geeignet gewesen. Würde das Verfahren nicht bald verjähren, wäre eine Verurteilung wahrscheinlich, so die Behörde. Die Angeklagten seien allerdings inzwischen seit neuneinhalb Jahren dem Druck und den Belastungen des Verfahrens ausgesetzt.
Angeklagt sind derzeit noch drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Dem Unglück sei eine mehrmonatige, intensive Planungsphase voraus gegangen. Die Angeklagten hätten dabei durchaus gewusst, dass es kritische Stellen gab.
Allerdings hätten sich die Angeklagten, wenn auch unzureichend, bemüht, die Loveparade sicher zu gestalten. Keiner von ihnen habe gewissenlos gehandelt. Zudem seien die damaligen gesetzlichen und organisatorischen Regelungen für solche Großveranstaltungen lückenhaft gewesen. Die Katastrophe habe mehrere Ursachen gehabt und sei nur sehr schwer vorhersehbar gewesen. Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, das nicht angeklagte Dritte zum Unglück beigetragen hätten.
Andreas Herholz, Büro Berlin, über den Loveparade-Prozess