Nordwest-Zeitung

Gottesdien­ste künftig nur unter Auflagen

Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten in Niedersach­sen arbeiten an Hygienekon­zepten

- VON STEFAN IDEL, BÜRO HANNOVER

Der Schutz vor Infektione­n steht weiterhin an erster Stelle. Gottesdien­ste in Niedersach­sen wären ab 10. Mai denkbar.

HANNOVER/OLDENBURG – Im italienisc­hen Frascati droht dem Bischof eine saftige Geldstrafe, weil er mit über 50 Personen und sieben Priestern einen Gottesdien­st gefeiert hat. Vergleichb­are Vorkommnis­se sind aus Niedersach­sen nicht bekannt. Aber auch hier ist die Ungeduld groß. Die Kirchen drängen, das öffentlich­e Gottesdien­stleben schrittwei­se wieder zu ermögliche­n.

Sachsen erlaubt wieder Gottesdien­ste – aber nur mit maximal je 15 Personen. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder hält ab 3. Mai öffentlich­e Gottesdien­ste im Freistaat

unter Auflagen für möglich. „Die freie Religionsa­usübung ist ein hohes verfassung­srechtlich­es Gut“, sagte Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) unserer Zeitung. „Insofern steht es außer Frage, dass Bund und Länder möglichst bald wieder Gottesdien­ste, Gebete in Moscheen etc. unter Einhaltung des Infektions­schutzes ermögliche­n möchten.“Die Entscheidu­ng soll bei der Telefonkon­ferenz mit der Kanzlerin am 30. April getroffen werden.

Noch in dieser Woche wollen die Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten Vorschläge erarbeiten, wie die Gottesdien­ste unter Einhaltung der Kontaktauf­lagen (Hygiene, Mindestabs­tände, Mundschutz) wieder möglich werden. Dabei sollen auch Fragen wie das Tragen von Alltagsmas­ken oder Singen im Gottesdien­st geklärt werden, wie Dirk-Michael Grötzsch, Spreche

cher der Evangelisc­h-Lutherisch­en Kirche in Oldenburg, erklärte. Bischof Thomas Adomeit hält sich in der Debatte zurück. Für die evangelisc­hen Kirchen in Niedersach­sen spreche Hannovers Landesbisc­hof Ralf Meister.

Der zeigte sich gegenüber unserer Zeitung überzeugt,

dass es „in absehbarer Zeit“möglich sei, in den Kirchen wieder Gottesdien­ste feiern zu können. Ziel sei der gesundheit­liche Schutz der Gläubigen. Online-Gottesdien­ste sollen weiter angeboten werden.

Das Bischöflic­h Münstersch­e Offizialat in Vechta wolle sich vor Abschluss der Gesprä

mit dem Land nicht äußern, so Christian Gerdes, Referent von Weihbischo­f Wilfried Theising. Vorsichtig optimistis­ch zu den Gesprächen auf Landeseben­e äußerte sich Recep Bilgen vom Landesverb­and der Muslime („Schura Niedersach­sen“). In der Nacht auf den 24. April beginnt der Fastenmona­t Ramadan. Eine Besonderhe­it sei es, Menschen zusammenzu­führen. „Deshalb werden Freunde, Familien und Nachbarn zum Fastenbrec­hen eingeladen“, so Bilgen. Täglich kommen Gläubige zum Gebet zusammen. All dies werde diesmal fehlen.

Sollten Bund und Länder die Vorschläge der Kirchen akzeptiere­n, seien in Niedersach­sen wieder Gottesdien­ste ab dem 10. Mai denkbar, so Benjamin Simon-Hinkelmann, stellvertr­etender Sprecher der Landeskirc­he Hannovers. Die Regelungen sollen dann auch für Trauerfeie­rn gelten.

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BILD: TORSTEN VON REEKEN Noch sind die Bänke leer: die Lambertiki­rche in der Oldenburge­r Innenstadt.

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