Gottesdienste künftig nur unter Auflagen
Kirchen und Religionsgemeinschaften in Niedersachsen arbeiten an Hygienekonzepten
Der Schutz vor Infektionen steht weiterhin an erster Stelle. Gottesdienste in Niedersachsen wären ab 10. Mai denkbar.
HANNOVER/OLDENBURG – Im italienischen Frascati droht dem Bischof eine saftige Geldstrafe, weil er mit über 50 Personen und sieben Priestern einen Gottesdienst gefeiert hat. Vergleichbare Vorkommnisse sind aus Niedersachsen nicht bekannt. Aber auch hier ist die Ungeduld groß. Die Kirchen drängen, das öffentliche Gottesdienstleben schrittweise wieder zu ermöglichen.
Sachsen erlaubt wieder Gottesdienste – aber nur mit maximal je 15 Personen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält ab 3. Mai öffentliche Gottesdienste im Freistaat
unter Auflagen für möglich. „Die freie Religionsausübung ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) unserer Zeitung. „Insofern steht es außer Frage, dass Bund und Länder möglichst bald wieder Gottesdienste, Gebete in Moscheen etc. unter Einhaltung des Infektionsschutzes ermöglichen möchten.“Die Entscheidung soll bei der Telefonkonferenz mit der Kanzlerin am 30. April getroffen werden.
Noch in dieser Woche wollen die Kirchen und Religionsgemeinschaften Vorschläge erarbeiten, wie die Gottesdienste unter Einhaltung der Kontaktauflagen (Hygiene, Mindestabstände, Mundschutz) wieder möglich werden. Dabei sollen auch Fragen wie das Tragen von Alltagsmasken oder Singen im Gottesdienst geklärt werden, wie Dirk-Michael Grötzsch, Spreche
cher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, erklärte. Bischof Thomas Adomeit hält sich in der Debatte zurück. Für die evangelischen Kirchen in Niedersachsen spreche Hannovers Landesbischof Ralf Meister.
Der zeigte sich gegenüber unserer Zeitung überzeugt,
dass es „in absehbarer Zeit“möglich sei, in den Kirchen wieder Gottesdienste feiern zu können. Ziel sei der gesundheitliche Schutz der Gläubigen. Online-Gottesdienste sollen weiter angeboten werden.
Das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta wolle sich vor Abschluss der Gesprä
mit dem Land nicht äußern, so Christian Gerdes, Referent von Weihbischof Wilfried Theising. Vorsichtig optimistisch zu den Gesprächen auf Landesebene äußerte sich Recep Bilgen vom Landesverband der Muslime („Schura Niedersachsen“). In der Nacht auf den 24. April beginnt der Fastenmonat Ramadan. Eine Besonderheit sei es, Menschen zusammenzuführen. „Deshalb werden Freunde, Familien und Nachbarn zum Fastenbrechen eingeladen“, so Bilgen. Täglich kommen Gläubige zum Gebet zusammen. All dies werde diesmal fehlen.
Sollten Bund und Länder die Vorschläge der Kirchen akzeptieren, seien in Niedersachsen wieder Gottesdienste ab dem 10. Mai denkbar, so Benjamin Simon-Hinkelmann, stellvertretender Sprecher der Landeskirche Hannovers. Die Regelungen sollen dann auch für Trauerfeiern gelten.