Rätsel um den Sommerurlaub
Welche Folgen die Verlängerung der Reisewarnung hat
Der Osterurlaub fiel ins Wasser, jetzt auch der Urlaub zu Pfingsten. Wie geht es weiter mit dem Tourismus?
BERLIN – Ob Schwimmen im Mittelmeer oder Wandern in Tirol – schon länger ahnen viele Menschen, dass der Urlaub dieses Jahr anders aussehen könnte. Seit Mittwoch steht fest, dass zumindest Reisen bis einschließlich 14. Juni ausfallen müssen. Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung verlängert. Unnötige Reisen ins Ausland sollen abgesagt werden.
Die Reisewarnung gilt bereits seit Mitte März und wurde infolge des CoronavirusAusbruchs zum ersten Mal für die gesamte Welt ausgesprochen. Wann Reisen innerhalb Deutschlands wieder möglich werden, ließ Bundesaußenminister Heiko Maas am Mittwoch in Berlin offen. Fakten zu den Konsequenzen der weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung:
■ Die Rechte der Kunden: Durch die behördliche Warnung vor Reisen erhalten Urlauber die Möglichkeit, ihre Pauschalurlaube und Flüge kostenfrei zu stornieren. Die Bundesregierung erwägt zwar, dass Reiseunternehmen in der Corona-Krise statt der Rückzahlung Reisegutscheine ausgeben dürfen. Dies entspreche aber nicht der Rechtslage, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller, im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Er rät Kunden dazu, auf der Erstattung des Geldes zu bestehen. Der Verband geht zudem davon aus, dass die zweite Rate für Reisen im Sommer nicht zu bezahlen ist.
Bei Individualreisenden, die etwa Hotel und Mietwagen einzeln gebucht haben, ist die Rückzahlung von der Rechtslage im jeweiligen Urlaubsland abhängig. Nach deutschem Recht bekommen sie die Kosten erstattet, wenn sie die Leistung nicht wahrnehmen können.
■ Gründe der Verlängerung: Bisher gab es Reisewarnungen nur bei Gefahr für Leib und Leben. Das Auswärtige Amt begründet die Verlängerung der Reisebeschränkungen in der Corona-Krise damit, dass es in vielen Ländern Einreiseverbote und Ausgangssperren gibt. Auch liege der internationale Flugverkehr am Boden, sagte Außenminister Maas. Er stellte klar, dass die Bundesregierung eine weitere große Rückholaktion von Touristen nach Deutschland vermeiden wolle, wie sie in den vergangenen vier Wochen erfolgt war. Deutschland habe 240 000 Urlauber zurückgeholt. „Wir werden im kommenden Sommer eine solche Aktion nicht noch einmal durchführen“, sagte Maas. „Nur dann, wenn es sicher ist, irgendwohin zu fahren und auch sicher wieder zurückzukommen, können wir diese Reisewarnung aufheben.“Es nütze auch nichts, in ein Land zu fahren, in dem man erst einmal 14 Tage in Quarantäne gehen müsse. Die Bundesregierung wählte als Frist für die Reisewarnung den 14. Juni, da das Datum nach der beliebten Reisezeit um Pfingsten liegt. Gleichzeitig wäre mit dem Termin noch eine Lockerung der Beschränkung vor den großen Sommerferien möglich, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
■ Folgen für den Sommerurlaub: Die Entscheidung zu einer Reisewarnung im Sommer könnte erst kurz vor dem Auslaufen der bisherigen Frist fallen. „Es wird sich erst in den nächsten Wochen klären lassen, was im Sommer möglich ist“, sagte Maas. Niemand könne versprechen, dass es nach dem 14. Juni keine Reisewarnung mehr gebe. Die Situation werde wöchentlich bewertet. Ziel für die Aufhebung sei eine koordinierte Lösung mit den europäischen Partnern. Allerdings schloss Maas auch keine bilateralen Absprachen aus. Auch Einreisen nach Deutschland und in die EU sind zurzeit eingeschränkt.