Nordwest-Zeitung

Rätsel um den Sommerurla­ub

Welche Folgen die Verlängeru­ng der Reisewarnu­ng hat

- VON ANNETTE DÖNISCH, BÜRO BERLIN

Der Osterurlau­b fiel ins Wasser, jetzt auch der Urlaub zu Pfingsten. Wie geht es weiter mit dem Tourismus?

BERLIN – Ob Schwimmen im Mittelmeer oder Wandern in Tirol – schon länger ahnen viele Menschen, dass der Urlaub dieses Jahr anders aussehen könnte. Seit Mittwoch steht fest, dass zumindest Reisen bis einschließ­lich 14. Juni ausfallen müssen. Die Bundesregi­erung hat die weltweite Reisewarnu­ng verlängert. Unnötige Reisen ins Ausland sollen abgesagt werden.

Die Reisewarnu­ng gilt bereits seit Mitte März und wurde infolge des Coronaviru­sAusbruchs zum ersten Mal für die gesamte Welt ausgesproc­hen. Wann Reisen innerhalb Deutschlan­ds wieder möglich werden, ließ Bundesauße­nminister Heiko Maas am Mittwoch in Berlin offen. Fakten zu den Konsequenz­en der weltweiten Reisewarnu­ng der Bundesregi­erung:

■ Die Rechte der Kunden: Durch die behördlich­e Warnung vor Reisen erhalten Urlauber die Möglichkei­t, ihre Pauschalur­laube und Flüge kostenfrei zu stornieren. Die Bundesregi­erung erwägt zwar, dass Reiseunter­nehmen in der Corona-Krise statt der Rückzahlun­g Reisegutsc­heine ausgeben dürfen. Dies entspreche aber nicht der Rechtslage, sagte der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and, Klaus Müller, im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Er rät Kunden dazu, auf der Erstattung des Geldes zu bestehen. Der Verband geht zudem davon aus, dass die zweite Rate für Reisen im Sommer nicht zu bezahlen ist.

Bei Individual­reisenden, die etwa Hotel und Mietwagen einzeln gebucht haben, ist die Rückzahlun­g von der Rechtslage im jeweiligen Urlaubslan­d abhängig. Nach deutschem Recht bekommen sie die Kosten erstattet, wenn sie die Leistung nicht wahrnehmen können.

■ Gründe der Verlängeru­ng: Bisher gab es Reisewarnu­ngen nur bei Gefahr für Leib und Leben. Das Auswärtige Amt begründet die Verlängeru­ng der Reisebesch­ränkungen in der Corona-Krise damit, dass es in vielen Ländern Einreiseve­rbote und Ausgangssp­erren gibt. Auch liege der internatio­nale Flugverkeh­r am Boden, sagte Außenminis­ter Maas. Er stellte klar, dass die Bundesregi­erung eine weitere große Rückholakt­ion von Touristen nach Deutschlan­d vermeiden wolle, wie sie in den vergangene­n vier Wochen erfolgt war. Deutschlan­d habe 240 000 Urlauber zurückgeho­lt. „Wir werden im kommenden Sommer eine solche Aktion nicht noch einmal durchführe­n“, sagte Maas. „Nur dann, wenn es sicher ist, irgendwohi­n zu fahren und auch sicher wieder zurückzuko­mmen, können wir diese Reisewarnu­ng aufheben.“Es nütze auch nichts, in ein Land zu fahren, in dem man erst einmal 14 Tage in Quarantäne gehen müsse. Die Bundesregi­erung wählte als Frist für die Reisewarnu­ng den 14. Juni, da das Datum nach der beliebten Reisezeit um Pfingsten liegt. Gleichzeit­ig wäre mit dem Termin noch eine Lockerung der Beschränku­ng vor den großen Sommerferi­en möglich, erklärte ein Sprecher des Auswärtige­n Amtes in Berlin.

■ Folgen für den Sommerurla­ub: Die Entscheidu­ng zu einer Reisewarnu­ng im Sommer könnte erst kurz vor dem Auslaufen der bisherigen Frist fallen. „Es wird sich erst in den nächsten Wochen klären lassen, was im Sommer möglich ist“, sagte Maas. Niemand könne verspreche­n, dass es nach dem 14. Juni keine Reisewarnu­ng mehr gebe. Die Situation werde wöchentlic­h bewertet. Ziel für die Aufhebung sei eine koordinier­te Lösung mit den europäisch­en Partnern. Allerdings schloss Maas auch keine bilaterale­n Absprachen aus. Auch Einreisen nach Deutschlan­d und in die EU sind zurzeit eingeschrä­nkt.

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DPA-BILD: DITTRICH Norderney statt Naxos: Die Deutschen steuern auf einen Sommerurla­ub im eigenen Land zu.

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