Mehr Tests und Hilfen für Arbeitnehmer
Bundeskabinett beschließt weitere Maßnahmen
BERLIN – Mehr Tests, höheres Kurzarbeitergeld, größere Vorsorge schon für die nächste Grippe-Saison: Die Bundesregierung will Folgen der Corona-Krise für Arbeitnehmer und das Gesundheitswesen mit neuen Hilfsmaßnahmen auf breiter Front abmildern. Das Kabinett brachte dafür am Mittwoch mehrere Gesetzespakete auf den Weg.
■ TESTS
Künftig sollen noch mehr Corona-Tests möglich werden, die die gesetzlichen Kassen bezahlen – auch ohne, dass jemand Symptome zeigt. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen
soll mehr getestet werden. In der vergangenen Woche habe es schon einen Höchststand von insgesamt 467000 Tests gegeben. Theoretisch möglich wären bis zu 900 000 pro Woche, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn. ■ MELDEPFLICHT
Labore und Ärzte sollen den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden müssen – sondern auch negative Testergebnisse und genesene Fälle.
■ PFLEGE
Alle Beschäftigten in der Altenpflege sollen für dieses Jahr einen Anspruch auf einen einmaligen Bonus von bis zu 1000 Euro erhalten. Die Kosten übernimmt zunächst die Pflegeversicherung. In der zweiten Jahreshälfte soll dann aber festgelegt werden, in welchem Umfang es Bundeszuschüsse gibt. Bisher war immer von bis zu 1500 Euro die Rede
■ ARBEITNEHMER
Wenn Beschäftigte zum Beispiel wegen einer Anordnung zur Quarantäne nicht arbeiten können, besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls.
■ KURZARBEITERGELD
Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns
oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent sein – ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.
Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.