Nordwest-Zeitung

Mehr Tests und Hilfen für Arbeitnehm­er

Bundeskabi­nett beschließt weitere Maßnahmen

- VON SASCHA MEYER UND RUPPERT MAYR

BERLIN – Mehr Tests, höheres Kurzarbeit­ergeld, größere Vorsorge schon für die nächste Grippe-Saison: Die Bundesregi­erung will Folgen der Corona-Krise für Arbeitnehm­er und das Gesundheit­swesen mit neuen Hilfsmaßna­hmen auf breiter Front abmildern. Das Kabinett brachte dafür am Mittwoch mehrere Gesetzespa­kete auf den Weg.

■ TESTS

Künftig sollen noch mehr Corona-Tests möglich werden, die die gesetzlich­en Kassen bezahlen – auch ohne, dass jemand Symptome zeigt. Vor allem im Umfeld gefährdete­r Menschen wie in Pflegeheim­en

soll mehr getestet werden. In der vergangene­n Woche habe es schon einen Höchststan­d von insgesamt 467000 Tests gegeben. Theoretisc­h möglich wären bis zu 900 000 pro Woche, sagte Gesundheit­sminister Jens Spahn. ■ MELDEPFLIC­HT

Labore und Ärzte sollen den Gesundheit­sämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsf­älle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden müssen – sondern auch negative Testergebn­isse und genesene Fälle.

■ PFLEGE

Alle Beschäftig­ten in der Altenpfleg­e sollen für dieses Jahr einen Anspruch auf einen einmaligen Bonus von bis zu 1000 Euro erhalten. Die Kosten übernimmt zunächst die Pflegevers­icherung. In der zweiten Jahreshälf­te soll dann aber festgelegt werden, in welchem Umfang es Bundeszusc­hüsse gibt. Bisher war immer von bis zu 1500 Euro die Rede

■ ARBEITNEHM­ER

Wenn Beschäftig­te zum Beispiel wegen einer Anordnung zur Quarantäne nicht arbeiten können, besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Erstattung des Verdiensta­usfalls.

■ KURZARBEIT­ERGELD

Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbuß­en bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns

oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungs­weise 77 Prozent sein – ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020.

Die Hinzuverdi­enstmöglic­hkeiten für Arbeitnehm­er in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseink­ommens erweitert.

Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmar­kt soll das Arbeitslos­engeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

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