Stadt gibt Sportanlagen wieder frei
Sportplätze, Marschweg-Stadion und andere Sportstätten unter freiem Himmel ab sofort geöffnet
Ab heute dürfen Oldenburger wieder FreiluftSportanlagen nutzen. Dabei müssen jedoch einige Regeln eingehalten werden.
OLDENBURG/LR – Ab diesem Donnerstag, 7. Mai, ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel in Oldenburg wieder möglich, wie Stadtsprecher Reinhard Schenke mitteilt. Die Niedersächsische Landesregierung habe eine entsprechende Änderung der derzeit geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Dank an Sportler
„Nach langen Wochen der Pause ist das eine gute Nachricht. Damit können wir den Oldenburger Sportvereinen die städtischen Sportplätze und das Marschweg-Stadion wieder zur Verfügung stellen, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Freizeitgestaltung. Ich bedanke mich bei allen Sportlerinnen und Sportlern für das
Seit dem 17. März waren alle Sportanlagen für den Publikumsverkehr und den Sportbetrieb geschlossen. So auch die Finnenbahn im Bürgerbusch.
Verständnis in den vergangenen Wochen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.
Ohne Auflagen geht es allerdings nicht, um auch weiterhin die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, so Schenke. Die Nutzung der Sportstätten sei demnach nur zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass von Mensch zu Mensch ein Abstand
von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur unter Einhaltung des Abstandes betreten und genutzt werden. „Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht gestattet“, erklärt der Sprecher. Es gilt: am besten schon zu Hause umziehen und in Sportsachen kommen.
Für die Ausübung von Sport unter diesen Bedingungen hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zehn „Leitplanken“aufgestellt, an denen sich die Vereine orientieren müssen. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Landessportbünden bereits für fast alle Sportarten entsprechende Konzepte ausgearbeitet. Die genannten Voraussetzungen
für die Nutzung der Sportanlagen dürften insbesondere bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. „Aber auch die Ausübung von Mannschaftssportarten ist denkbar, wenn die Maßgaben durch besondere Formate umgesetzt werden können“, heißt es.
Keine Nutzungsgebühren
Wenn Vereine die vom Sportbüro zur Verfügung gestellten Zeiten auf städtischen Sportplätzen oder im Marschweg-Stadion wieder nutzen möchten, muss vorab Kontakt zum Sportbüro aufgenommen werden. Einige Daten sollten gemeldet werden: Angabe der Sportstätte, der Nutzungszeit und der Trainingsgruppe. Infos per E-Mail an jessica.hoffmann@stadt-oldenburg.de. „Für die Zeit der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit verzichtet die Stadt zunächst weiterhin auf die Erhebung der Nutzungsgebühren“, teilt die Verwaltung mit.
Leitplanken des DOSB: www.bit.ly/leitplanken