Vater missbraucht seine Töchter
51-Jähriger vor Landgericht
Kontrolliert wird die Geschwindigkeit an diesem Freitag an der Edewechter Landstraße und der Rosenstraße.
Die nächste Sperrung des Bahnübergangs Karuschenwegs, bedingt durch Bauarbeiten, findet von Montag, 18. Mai, bis Dienstag,
19. Mai, statt. Danach sind folgende Termine für die weiteren Sperrungen geplant: Montag, 25. Mai, bis Donnerstag,
28. Mai, sowie Samstag, 30. Mai, bis Dienstag, 2. Juni, und am Montag, 15. Juni. Die ausgeschilderten Umleitungen bleiben unverändert.
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OLDENBURG – Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in mindestens 20 Fällen muss sich seit Donnerstag ein 51 Jahre alter Familienvater aus Oldenburg vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine beiden zu Beginn der Taten zehn und dreizehn Jahre alten Töchter vielfach schwerst sexuell missbraucht zu haben.
Von einem „besonders schweren sexuellen Missbrauch“indes will der Angeklagte nichts wissen. Er habe zwar eine sexuelle Beziehung zu seinen Töchtern unterhalten, die sei aber von „Liebe“geprägt gewesen. Der Angeklagte hatte Schwierigkeiten mit der Frage, ob er sich als Vater oder als Liebhaber seiner Töchter verstanden habe.
Im Alter von sechzehn Jahren soll der Angeklagte bereits eine intime Beziehung zu seiner zehnjährigen Cousine unterhalten haben. Damit nicht genug. Er habe sich auch in die zwölfjährige Freundin seiner Töchter verliebt. Mit ihr habe er eine Beziehung aufbauen wollen, „aber erst, wenn sie sechzehn Jahre alt ist.“
Was der Angeklagte mit seinem eigenartigen Liebesverständnis angerichtet hat, wurde einige Zeit später deutlich. Eine seiner beiden Töchter soll damit begonnen haben, sich selbst zu verletzen. Als diese Tochter genügend Kraft hatte, erstattete sie Anzeige gegen ihren Vater. Der Angeklagte konnte das vor Gericht nicht verstehen. „Es war doch Liebe“, sagte er.
Lange Ausführungen macht er zu seinem Verständnis von intimer Liebe mit Kindern. Doch was er „Liebe“nennt, wird im Gesetz als besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern beschrieben. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hat das Verfahren auf drei Verhandlungstage terminiert. Es könnte sich aber verzögern, weil sich ein psychiatrischer Sachverständiger aktuell in die Corona-Quarantäne begeben musste.