Nordwest-Zeitung

Vater missbrauch­t seine Töchter

51-Jähriger vor Landgerich­t

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Kontrollie­rt wird die Geschwindi­gkeit an diesem Freitag an der Edewechter Landstraße und der Rosenstraß­e.

Die nächste Sperrung des Bahnüberga­ngs Karuschenw­egs, bedingt durch Bauarbeite­n, findet von Montag, 18. Mai, bis Dienstag,

19. Mai, statt. Danach sind folgende Termine für die weiteren Sperrungen geplant: Montag, 25. Mai, bis Donnerstag,

28. Mai, sowie Samstag, 30. Mai, bis Dienstag, 2. Juni, und am Montag, 15. Juni. Die ausgeschil­derten Umleitunge­n bleiben unveränder­t.

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OLDENBURG – Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern und Schutzbefo­hlenen in mindestens 20 Fällen muss sich seit Donnerstag ein 51 Jahre alter Familienva­ter aus Oldenburg vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, seine beiden zu Beginn der Taten zehn und dreizehn Jahre alten Töchter vielfach schwerst sexuell missbrauch­t zu haben.

Von einem „besonders schweren sexuellen Missbrauch“indes will der Angeklagte nichts wissen. Er habe zwar eine sexuelle Beziehung zu seinen Töchtern unterhalte­n, die sei aber von „Liebe“geprägt gewesen. Der Angeklagte hatte Schwierigk­eiten mit der Frage, ob er sich als Vater oder als Liebhaber seiner Töchter verstanden habe.

Im Alter von sechzehn Jahren soll der Angeklagte bereits eine intime Beziehung zu seiner zehnjährig­en Cousine unterhalte­n haben. Damit nicht genug. Er habe sich auch in die zwölfjähri­ge Freundin seiner Töchter verliebt. Mit ihr habe er eine Beziehung aufbauen wollen, „aber erst, wenn sie sechzehn Jahre alt ist.“

Was der Angeklagte mit seinem eigenartig­en Liebesvers­tändnis angerichte­t hat, wurde einige Zeit später deutlich. Eine seiner beiden Töchter soll damit begonnen haben, sich selbst zu verletzen. Als diese Tochter genügend Kraft hatte, erstattete sie Anzeige gegen ihren Vater. Der Angeklagte konnte das vor Gericht nicht verstehen. „Es war doch Liebe“, sagte er.

Lange Ausführung­en macht er zu seinem Verständni­s von intimer Liebe mit Kindern. Doch was er „Liebe“nennt, wird im Gesetz als besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern beschriebe­n. Die 4. Große Strafkamme­r des Landgerich­tes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hat das Verfahren auf drei Verhandlun­gstage terminiert. Es könnte sich aber verzögern, weil sich ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger aktuell in die Corona-Quarantäne begeben musste.

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