Nordwest-Zeitung

Traum von „Aloha“-Tattoo ausgeträum­t

Bayerische Polizisten dürfen sich nicht an im Dienst sichtbaren Körperstel­len tätowieren lassen

- VON BIRGIT ZIMMERMANN

Zucchero, bekannt für das Lied „Senza Una Donna“und seine vielen Hüte, vermisst in der Corona-Krise sein Publikum. „Es ist wunderschö­n hier auf dem Land“, sagte der 64jährige Italo-Rocker, der die Corona-Isolation bisher großteils auf seinem Landsitz in Pontremoli im Norden der Toskana verbracht hat. „Ich versuche, kreativ zu sein“, sagte er der dpa am Telefon. „Ich suche nach Ideen, um andere Menschen zu erreichen.“Doch er vermisse den Austausch mit Publikum und Musikern: „Mir fehlt das Gefühl der Umarmung mit dem Publikum. Ich hoffe, ich kann bald wieder auf Tournee gehen.“

Zweimal schon blieb eine Klage des bayerische­n Polizeihau­ptkommissa­rs Jürgen Prichta erfolglos. Jetzt hat das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig höchstrich­terlich entschiede­n.

LEIPZIG – Der Traum von „Aloha“als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerische­n Polizisten nicht erfüllen. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig wies am Donnerstag eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19).

Bayerische Polizeivol­lzugsbeamt­e dürfen sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot ergebe sich aus dem Beamtenges­etz im Freistaat.

„Das ist natürlich enttäusche­nd. Ich finde, es ist nichts Schlimmes daran, tätowiert zu sein“, sagte Hauptkommi­ssar

Jürgen Prichta, Polizeihau­ptkommissa­r aus Bayern, wollte sich den Schriftzug „Aloha“auf den Unterarm tätowieren lassen.

Jürgen Prichta nach dem Urteilsspr­uch. Während der Verhandlun­g hatte der 43-Jährige den Bundesrich­tern auch erläutert, warum ihm „Aloha“in 15 mal 6 Zentimeter­n auf dem Unterarm so wichtig wäre. „Ich war mit meiner Frau in den Flitterwoc­hen auf Hawaii – und das war ein traumhafte­r Urlaub. Seitdem schmücken mich an anderen Stellen Figuren und Symbole aus dem Hawaiianis­chen. Das gefällt mir halt.“Er sei kein schlechter­er Polizist, nur weil er tätowiert sei.

Der Anwalt des Beamten, Christian Jäckle, hatte einen Eingriff in das Persönlich­keitsrecht seines Mandaten moniert. Diesen Eingriff sahen auch die Bundesrich­ter – stuften ihn aber als milderen Fall ein. Sie setzten sich hauptsächl­ich mit dem Bayerische­n Beamtenges­etz auseinande­r, das in Artikel 75 besagt, dass eine oberste Dienstbehö­rde „nähere Bestimmung­en über das Tragen von Dienstklei­dung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinun­gsbild der Beamten und Beamtinnen“treffen dürfe. Dazu zählten auch „nicht sofort ablegbare Erscheinun­gsmerkmale“– wie eben Tattoos.

Diese Regelung im Beamtenges­etz sei ein für Polizeivol­lzugsbeamt­e „hinreichen­d vorhersehb­ares und berechenba­res Verbot“von Tätowierun­gen, erklärte der Vorsitzend­e Richter Ulf Domgörgen. Eine äußerlich erkennbare Tä

Weltraumre­porter Flux

erklärt Euch das Thema

Wer sich ein Tattoo stechen lässt, der bekommt Farbe in die Haut. So entsteht nach und nach ein Bild oder ein Wort. Ein Tätowierer fertigt die Zeichnung mit Nadeln an. Dafür verwendet er bestimmte Farben. Manche Menschen tragen den Namen ihres

towierung sei nicht mit der Neutralitä­ts- und Repräsenta­tionsfunkt­ion von Uniformträ­gern vereinbar. Das individuel­le Interesse eines Beamten müsse hinter der Notwendigk­eit eines neutralen Erscheinun­gsbildes der Polizei zurücktret­en.

Zu tätowierte­n Polizisten gehen die Haltungen in den Bundesländ­ern allerdings auseinande­r – auch weil es immer schwierige­r wird, Nachwuchs

Kindes als Tattoo, andere wollen eine Rose, einen Totenkopf oder Sterne haben. Solche Tätowierun­gen bleiben ein Leben lang. Beim Waschen gehen sie nicht ab, denn die Stiche mit einer Tätowierna­del reichen bis in tiefere Hautschich­ten.

zu finden. Berlin duldet inzwischen sichtbare Tätowierun­gen „minderer Größe“, Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass sie abgedeckt werden müssen.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster entschied am Donnerstag in einem Eilverfahr­en, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen Polizeianw­ärter nicht wegen eines großflächi­gen Löwen-Tattoos auf der Brust ablehnen darf (Az.: 6 B 212/20).

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany