Traum von „Aloha“-Tattoo ausgeträumt
Bayerische Polizisten dürfen sich nicht an im Dienst sichtbaren Körperstellen tätowieren lassen
Zucchero, bekannt für das Lied „Senza Una Donna“und seine vielen Hüte, vermisst in der Corona-Krise sein Publikum. „Es ist wunderschön hier auf dem Land“, sagte der 64jährige Italo-Rocker, der die Corona-Isolation bisher großteils auf seinem Landsitz in Pontremoli im Norden der Toskana verbracht hat. „Ich versuche, kreativ zu sein“, sagte er der dpa am Telefon. „Ich suche nach Ideen, um andere Menschen zu erreichen.“Doch er vermisse den Austausch mit Publikum und Musikern: „Mir fehlt das Gefühl der Umarmung mit dem Publikum. Ich hoffe, ich kann bald wieder auf Tournee gehen.“
Zweimal schon blieb eine Klage des bayerischen Polizeihauptkommissars Jürgen Prichta erfolglos. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstrichterlich entschieden.
LEIPZIG – Der Traum von „Aloha“als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerischen Polizisten nicht erfüllen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19).
Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot ergebe sich aus dem Beamtengesetz im Freistaat.
„Das ist natürlich enttäuschend. Ich finde, es ist nichts Schlimmes daran, tätowiert zu sein“, sagte Hauptkommissar
Jürgen Prichta, Polizeihauptkommissar aus Bayern, wollte sich den Schriftzug „Aloha“auf den Unterarm tätowieren lassen.
Jürgen Prichta nach dem Urteilsspruch. Während der Verhandlung hatte der 43-Jährige den Bundesrichtern auch erläutert, warum ihm „Aloha“in 15 mal 6 Zentimetern auf dem Unterarm so wichtig wäre. „Ich war mit meiner Frau in den Flitterwochen auf Hawaii – und das war ein traumhafter Urlaub. Seitdem schmücken mich an anderen Stellen Figuren und Symbole aus dem Hawaiianischen. Das gefällt mir halt.“Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei.
Der Anwalt des Beamten, Christian Jäckle, hatte einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht seines Mandaten moniert. Diesen Eingriff sahen auch die Bundesrichter – stuften ihn aber als milderen Fall ein. Sie setzten sich hauptsächlich mit dem Bayerischen Beamtengesetz auseinander, das in Artikel 75 besagt, dass eine oberste Dienstbehörde „nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen“treffen dürfe. Dazu zählten auch „nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale“– wie eben Tattoos.
Diese Regelung im Beamtengesetz sei ein für Polizeivollzugsbeamte „hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot“von Tätowierungen, erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen. Eine äußerlich erkennbare Tä
Weltraumreporter Flux
erklärt Euch das Thema
Wer sich ein Tattoo stechen lässt, der bekommt Farbe in die Haut. So entsteht nach und nach ein Bild oder ein Wort. Ein Tätowierer fertigt die Zeichnung mit Nadeln an. Dafür verwendet er bestimmte Farben. Manche Menschen tragen den Namen ihres
towierung sei nicht mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von Uniformträgern vereinbar. Das individuelle Interesse eines Beamten müsse hinter der Notwendigkeit eines neutralen Erscheinungsbildes der Polizei zurücktreten.
Zu tätowierten Polizisten gehen die Haltungen in den Bundesländern allerdings auseinander – auch weil es immer schwieriger wird, Nachwuchs
Kindes als Tattoo, andere wollen eine Rose, einen Totenkopf oder Sterne haben. Solche Tätowierungen bleiben ein Leben lang. Beim Waschen gehen sie nicht ab, denn die Stiche mit einer Tätowiernadel reichen bis in tiefere Hautschichten.
zu finden. Berlin duldet inzwischen sichtbare Tätowierungen „minderer Größe“, Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass sie abgedeckt werden müssen.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen Polizeianwärter nicht wegen eines großflächigen Löwen-Tattoos auf der Brust ablehnen darf (Az.: 6 B 212/20).