Tagen und feiern trotz Corona?
Wie größere Veranstaltungen wieder möglich werden könnten
Viele Veranstalter hoffen, dass Vortragsveranstaltungen (hier 2018 in der Alten Fleiwa in Oldenburg), Tagungen und kleine Feiern unter bestimmten Voraussetzungen bald wieder möglich sind.
Veranstaltungsfachleute haben Handlungsempfehlungen erarbeitet. Event-Organisator Reinhard Pommerel (Berne) war maßgeblich mit an dem Papier beteiligt.
Was macht eine Event-Agentur, wenn keine Events stattfinden können? Pommerel: Gute Frage. Für alle, die im Event- und Messebereich tätig sind, ist das eine sehr schwierige Zeit. Im Moment konzentrieren wir uns vor allem darauf, bestehende Projekte für nächstes oder übernächstes Jahr weiterhin zu betreuen. Aber zugleich geht es natürlich auch darum, zu überlegen, wie man neue Dinge auf den Weg bringen kann, sodass unsere Branche überhaupt eine Wiederbelebung erfahren kann.
Ein Ergebnis dieser Überlegungen sind Handlungsempfehlungen, wie auch in Corona-Zeiten wieder größere Veranstaltungen stattfinden könnten. Diese haben Vertreter der Veranstaltungsbranche unter Schirmherrschaft des RIFEL-Instituts, dessen Vorstandsvorsitzender Sie sind, jetzt ausgearbeitet. Was ist der Leitgedanke? Pommerel: Wir glauben grundsätzlich, dass mit bestimmten Maßnahmen auch Veranstaltungen wieder sicher ablaufen können. Dabei ist zu berücksichtigen, und das hat mittlerweile auch die Politik verstanden, dass Event nicht gleich Event ist. Man darf nicht alles in einen Topf werfen, das große Musikfestival, die Messe, das Business-Event oder die Familienfeier. Unser Fokus liegt in erster Linie auf Business-Events, also unternehmensbezogenen Veranstaltungen, wie Tagungen, Konferenzen, Präsentationen und auch Messen. Wobei es natürlich auch möglich ist, unsere Handlungsempfehlungen auf andere Veranstaltungen anzuwenden.
Das Papier fußt auf der Annahme, dass Corona-Tests für alle, die an einer Veranstaltung beteiligt sind – vom Aufbauteam, über die Gäste, bis zum Künstler – vorab durchgeführt werden. Wie soll das praktisch umgesetzt werden? Pommerel: Wir haben versucht, das Papier so streng wie möglich zu schreiben. Und dafür haben wir drei Stufen, die Schutzleitlinien A, B und C, entwickelt. Und die höchste Stufe, die Schutzleitlinie A, sieht in der Tat vor, vor Veranstaltungsbeginn bei jedem Teilnehmer einen Schnelltest durchzuführen. Denn dann wäre man eigentlich zu 100 Prozent sicher, dass auf dem Gelände vom Techniker über den Gast bis zum Musiker alle Covid-19-frei sind. Das wäre die Idealvorstellung...
Aber...
Pommerel: Das ist zurzeit noch nicht realistisch. Zwar gibt es etwa im asiatischen Raum heute schon Tests, die innerhalb von 15 Minuten anzeigen, ob man Covid-19-Viren hat oder nicht. Aber die sind erstens noch nicht zu 100 Prozent sicher und zweitens noch relativ teuer. Und die heutigen Tests, die schon zur Verfügung stehen und als sicher gelten, die dauern sechs oder sieben Stunden. Das wird für Events oder Festivals nicht funktionieren. Solange es solche echten und verlässlichen Schnelltests noch nicht gibt, unterhalten wir uns in der Übergangsphase eher über die zweithöchste Sicherheitsstufe, die Schutzleitlinie B.
Was sieht die vor? Pommerel: Vor allem umfangreiche Regelungen zur Einhaltung
von Mindestabständen und zur Hygiene. Wir sind bei unseren Überlegungen einfach mal einen kompletten Gastzyklus durchgegangen: von der Anreise, über den Empfang, bis hin zum Auschecken und dem Weg zurück. Das bedeutet etwa, dass schon beim Einlass, an der Garderobe oder auch den Toiletten der Mindestabstand von 1,50 Metern jederzeit gewährleistet sein muss und durch Personal oder auch Ampelsysteme gesteuert werden muss. Mit Türklinken sollte der Besucher möglichst gar nicht in Berührung kommen. Und dort, wo die Bestuhlung nicht mit dem entsprechenden Abstand aufgebaut werden kann, müssen dann Sitzplätze freibleiben. Grundsätzlich gehen wir von einer Bemessung von drei Quadratmetern pro Person aus. Sprich, wenn jemand 100 Menschen einladen will, braucht er mindestens 300 Quadratmeter Veranstaltungsfläche.
Das Papier sieht auch vor, dass die Kontaktdaten der Teilnehmer elektronisch erfasst werden. Fürchten Sie da nicht ein Datenschutzproblem? Pommerel: Das sehe ich nicht als ein großes Problem. Im Bereich der Business-Events arbeiten wir schon seit mehreren Jahren mit DSGVO-konformen elektronischen Anmeldesystemen, über die die Kontaktdaten erfasst werden. Das ist für uns quasi Tagesgeschäft. Und damit können wir dann, wie von der Politik gewünscht, auch zurückverfolgen, wer sich auf dem Veranstaltungsgelände befindet.
Lohnt sich bei all diesen Auflagen die Organisation solcher Events dann überhaupt noch für den Veranstalter? Pommerel: Das ist in der Tat am Ende eine Abwägungssache – sowohl finanziell als auch von der Stimmung. Es gibt Kunden, denen etwa ein Business-Event mit persönlichem Kontakt auch als strategische Maßnahme wichtig ist. Ich habe mich aber kürzlich auch mit jemandem von einem kleinen Theater mit enger Bestuhlung unterhalten, der sagt, dass unter diesen Bedingungen statt sonst 100 nur 30 Gäste kommen könnten, und das lohne sich nicht.
Wann rechnen Sie damit, wieder auf eine größere Veranstaltung gehen zu können? Pommerel: Das ist so ein bisschen der Blick in die Glaskugel. In einigen Bundesländern wie Hessen hat man schon entschieden, dass Veranstaltungen bis 100 Personen, unter Einhaltung der landesspezifischen Sicherheits- und Hygieneregeln, wieder möglich sind. Das scheint, bei dem was ich aus der Landesregierung höre, bis Ende des Monats auch für Niedersachsen nicht unrealistisch. Wobei sich dies vermutlich nur auf bestimmte Veranstaltungen wie Business-Events beziehen würde, weil hier eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist und Alkohol hier nicht im Vordergrund steht.
Und andere Feste und Feiern? Pommerel: Natürlich hoffe ich, dass auch andere kleinere Feste zeitnah wieder erlaubt werden, wobei das herausfordernder ist, weil Volksfeste oder größere private Feiern schwieriger steuerbar sind als etwa Business-Events. Unser Wunsch wäre, dass wir uns Schritt für Schritt wieder hin zur Normalität bewegen; dass hoffentlich im Herbst auch etwa wieder Messen zugelassen werden; und dass wir uns spätestens im Frühjahr 2021 wieder in einem einigermaßen normalen Bereich bewegen. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass wir keine Rückfälle erleben.
Landkreis Cloppenburg: Kampe, B 401; Varrelbusch, B 72; Stadt Delmenhorst: Goethestraße;
Stadt Oldenburg: Am Strehl;
Landkreis Vechta: Holdorf Langenberg, L 851; Lohne Aschen, K 265;
Landkreis Wesermarsch: L 864.
Rennplatzstraße;
Neuenbrok.
Landkreis Cloppenburg: OD Garrel, Böseler Straße; CLP/ Bühren, B 72;
Stadt Delmenhorst:
Stadt Oldenburg: Carl-Friedrich-Gauß-Straße; Bahnweg; Landkreis Vechta: Visbek-Ort; Neuenkirchen-Ort; Landkreis Wesermarsch: Moorhausen, L 865.
Klosterdamm;
Apen,
Landkreis Ammerland: Ammerlandstraße; Landkreis Cloppenburg: Westeremstek, B 72; Bokelesch, B 72; Stadt Delmenhorst: Hasberger Dorfstraße;
Stadt Oldenburg: Trommelweg; Lambertistraße; Landkreis Vechta: Hochelsten - Vestrup, L 837;
Landkreis Wesermarsch: B 212.
Lienen,
Landkreis Cloppenburg: Kampe, B 401; Sedelsberg, B 401;
Edewecht,
Landkreis Ammerland: Brüderstraße; Landkreis Cloppenburg: OD Altenoythe, Altenoyther Straße; Stadt Delmenhorst: Langenwischstraße;
Stadt Oldenburg: Meerweg; Sodenstich;;
Landkreis Vechta: Fladderlohausen - Holdorf, L 852; Landkreis Wesermarsch:
B 212.
Alse,
Landkreis Cloppenburg: Wittensand, B 438; Bokelesch, B 72;
Landkreis Cloppenburg: B 213; Nieholge B 213;
Werwe,