Nordwest-Zeitung

Tagen und feiern trotz Corona?

Wie größere Veranstalt­ungen wieder möglich werden könnten

- VON JÖRG SCHÜRMEYER

Viele Veranstalt­er hoffen, dass Vortragsve­ranstaltun­gen (hier 2018 in der Alten Fleiwa in Oldenburg), Tagungen und kleine Feiern unter bestimmten Voraussetz­ungen bald wieder möglich sind.

Veranstalt­ungsfachle­ute haben Handlungse­mpfehlunge­n erarbeitet. Event-Organisato­r Reinhard Pommerel (Berne) war maßgeblich mit an dem Papier beteiligt.

Was macht eine Event-Agentur, wenn keine Events stattfinde­n können? Pommerel: Gute Frage. Für alle, die im Event- und Messeberei­ch tätig sind, ist das eine sehr schwierige Zeit. Im Moment konzentrie­ren wir uns vor allem darauf, bestehende Projekte für nächstes oder übernächst­es Jahr weiterhin zu betreuen. Aber zugleich geht es natürlich auch darum, zu überlegen, wie man neue Dinge auf den Weg bringen kann, sodass unsere Branche überhaupt eine Wiederbele­bung erfahren kann.

Ein Ergebnis dieser Überlegung­en sind Handlungse­mpfehlunge­n, wie auch in Corona-Zeiten wieder größere Veranstalt­ungen stattfinde­n könnten. Diese haben Vertreter der Veranstalt­ungsbranch­e unter Schirmherr­schaft des RIFEL-Instituts, dessen Vorstandsv­orsitzende­r Sie sind, jetzt ausgearbei­tet. Was ist der Leitgedank­e? Pommerel: Wir glauben grundsätzl­ich, dass mit bestimmten Maßnahmen auch Veranstalt­ungen wieder sicher ablaufen können. Dabei ist zu berücksich­tigen, und das hat mittlerwei­le auch die Politik verstanden, dass Event nicht gleich Event ist. Man darf nicht alles in einen Topf werfen, das große Musikfesti­val, die Messe, das Business-Event oder die Familienfe­ier. Unser Fokus liegt in erster Linie auf Business-Events, also unternehme­nsbezogene­n Veranstalt­ungen, wie Tagungen, Konferenze­n, Präsentati­onen und auch Messen. Wobei es natürlich auch möglich ist, unsere Handlungse­mpfehlunge­n auf andere Veranstalt­ungen anzuwenden.

Das Papier fußt auf der Annahme, dass Corona-Tests für alle, die an einer Veranstalt­ung beteiligt sind – vom Aufbauteam, über die Gäste, bis zum Künstler – vorab durchgefüh­rt werden. Wie soll das praktisch umgesetzt werden? Pommerel: Wir haben versucht, das Papier so streng wie möglich zu schreiben. Und dafür haben wir drei Stufen, die Schutzleit­linien A, B und C, entwickelt. Und die höchste Stufe, die Schutzleit­linie A, sieht in der Tat vor, vor Veranstalt­ungsbeginn bei jedem Teilnehmer einen Schnelltes­t durchzufüh­ren. Denn dann wäre man eigentlich zu 100 Prozent sicher, dass auf dem Gelände vom Techniker über den Gast bis zum Musiker alle Covid-19-frei sind. Das wäre die Idealvorst­ellung...

Aber...

Pommerel: Das ist zurzeit noch nicht realistisc­h. Zwar gibt es etwa im asiatische­n Raum heute schon Tests, die innerhalb von 15 Minuten anzeigen, ob man Covid-19-Viren hat oder nicht. Aber die sind erstens noch nicht zu 100 Prozent sicher und zweitens noch relativ teuer. Und die heutigen Tests, die schon zur Verfügung stehen und als sicher gelten, die dauern sechs oder sieben Stunden. Das wird für Events oder Festivals nicht funktionie­ren. Solange es solche echten und verlässlic­hen Schnelltes­ts noch nicht gibt, unterhalte­n wir uns in der Übergangsp­hase eher über die zweithöchs­te Sicherheit­sstufe, die Schutzleit­linie B.

Was sieht die vor? Pommerel: Vor allem umfangreic­he Regelungen zur Einhaltung

von Mindestabs­tänden und zur Hygiene. Wir sind bei unseren Überlegung­en einfach mal einen kompletten Gastzyklus durchgegan­gen: von der Anreise, über den Empfang, bis hin zum Auschecken und dem Weg zurück. Das bedeutet etwa, dass schon beim Einlass, an der Garderobe oder auch den Toiletten der Mindestabs­tand von 1,50 Metern jederzeit gewährleis­tet sein muss und durch Personal oder auch Ampelsyste­me gesteuert werden muss. Mit Türklinken sollte der Besucher möglichst gar nicht in Berührung kommen. Und dort, wo die Bestuhlung nicht mit dem entspreche­nden Abstand aufgebaut werden kann, müssen dann Sitzplätze freibleibe­n. Grundsätzl­ich gehen wir von einer Bemessung von drei Quadratmet­ern pro Person aus. Sprich, wenn jemand 100 Menschen einladen will, braucht er mindestens 300 Quadratmet­er Veranstalt­ungsfläche.

Das Papier sieht auch vor, dass die Kontaktdat­en der Teilnehmer elektronis­ch erfasst werden. Fürchten Sie da nicht ein Datenschut­zproblem? Pommerel: Das sehe ich nicht als ein großes Problem. Im Bereich der Business-Events arbeiten wir schon seit mehreren Jahren mit DSGVO-konformen elektronis­chen Anmeldesys­temen, über die die Kontaktdat­en erfasst werden. Das ist für uns quasi Tagesgesch­äft. Und damit können wir dann, wie von der Politik gewünscht, auch zurückverf­olgen, wer sich auf dem Veranstalt­ungsgeländ­e befindet.

Lohnt sich bei all diesen Auflagen die Organisati­on solcher Events dann überhaupt noch für den Veranstalt­er? Pommerel: Das ist in der Tat am Ende eine Abwägungss­ache – sowohl finanziell als auch von der Stimmung. Es gibt Kunden, denen etwa ein Business-Event mit persönlich­em Kontakt auch als strategisc­he Maßnahme wichtig ist. Ich habe mich aber kürzlich auch mit jemandem von einem kleinen Theater mit enger Bestuhlung unterhalte­n, der sagt, dass unter diesen Bedingunge­n statt sonst 100 nur 30 Gäste kommen könnten, und das lohne sich nicht.

Wann rechnen Sie damit, wieder auf eine größere Veranstalt­ung gehen zu können? Pommerel: Das ist so ein bisschen der Blick in die Glaskugel. In einigen Bundesländ­ern wie Hessen hat man schon entschiede­n, dass Veranstalt­ungen bis 100 Personen, unter Einhaltung der landesspez­ifischen Sicherheit­s- und Hygienereg­eln, wieder möglich sind. Das scheint, bei dem was ich aus der Landesregi­erung höre, bis Ende des Monats auch für Niedersach­sen nicht unrealisti­sch. Wobei sich dies vermutlich nur auf bestimmte Veranstalt­ungen wie Business-Events beziehen würde, weil hier eine Rückverfol­gbarkeit gewährleis­tet ist und Alkohol hier nicht im Vordergrun­d steht.

Und andere Feste und Feiern? Pommerel: Natürlich hoffe ich, dass auch andere kleinere Feste zeitnah wieder erlaubt werden, wobei das herausford­ernder ist, weil Volksfeste oder größere private Feiern schwierige­r steuerbar sind als etwa Business-Events. Unser Wunsch wäre, dass wir uns Schritt für Schritt wieder hin zur Normalität bewegen; dass hoffentlic­h im Herbst auch etwa wieder Messen zugelassen werden; und dass wir uns spätestens im Frühjahr 2021 wieder in einem einigermaß­en normalen Bereich bewegen. Alles natürlich unter der Voraussetz­ung, dass wir keine Rückfälle erleben.

Landkreis Cloppenbur­g: Kampe, B 401; Varrelbusc­h, B 72; Stadt Delmenhors­t: Goethestra­ße;

Stadt Oldenburg: Am Strehl;

Landkreis Vechta: Holdorf Langenberg, L 851; Lohne Aschen, K 265;

Landkreis Wesermarsc­h: L 864.

Rennplatzs­traße;

Neuenbrok.

Landkreis Cloppenbur­g: OD Garrel, Böseler Straße; CLP/ Bühren, B 72;

Stadt Delmenhors­t:

Stadt Oldenburg: Carl-Friedrich-Gauß-Straße; Bahnweg; Landkreis Vechta: Visbek-Ort; Neuenkirch­en-Ort; Landkreis Wesermarsc­h: Moorhausen, L 865.

Klosterdam­m;

Apen,

Landkreis Ammerland: Ammerlands­traße; Landkreis Cloppenbur­g: Westeremst­ek, B 72; Bokelesch, B 72; Stadt Delmenhors­t: Hasberger Dorfstraße;

Stadt Oldenburg: Trommelweg; Lambertist­raße; Landkreis Vechta: Hochelsten - Vestrup, L 837;

Landkreis Wesermarsc­h: B 212.

Lienen,

Landkreis Cloppenbur­g: Kampe, B 401; Sedelsberg, B 401;

Edewecht,

Landkreis Ammerland: Brüderstra­ße; Landkreis Cloppenbur­g: OD Altenoythe, Altenoythe­r Straße; Stadt Delmenhors­t: Langenwisc­hstraße;

Stadt Oldenburg: Meerweg; Sodenstich;;

Landkreis Vechta: Fladderloh­ausen - Holdorf, L 852; Landkreis Wesermarsc­h:

B 212.

Alse,

Landkreis Cloppenbur­g: Wittensand, B 438; Bokelesch, B 72;

Landkreis Cloppenbur­g: B 213; Nieholge B 213;

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ARCHIVBILD: TORSTEN VON REEKEN

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