Nordwest-Zeitung

Dreijährig­e Haftstrafe

Vater muss für drei Jahre ins Gefängnis und 400 000 Euro Schmerzens­geld zahlen

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Nachdem er seinen vier Wochen alten Sohn fast totgeschüt­telt haben soll, ist ein 29 Jahre alter Oldenburge­r zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden. Das Landgerich­t bestätigt damit ein früheres Urteil ...............................

OLDENBURG – Im Prozess gegen den 29 Jahre alten Familienva­ter aus Oldenburg, der seinen vier Wochen alten Sohn fast totgeschüt­telt haben soll, ist der nicht vorbestraf­te Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis und zu einer Schmerzens­geld-Zahlung in Höhe von 400 000 Euro verurteilt worden. Damit bestätigte das Landgerich­t im Wesentlich­en ein früheres Urteil des Oldenburge­r Amtsgerich­tes.

Lediglich die Strafhöhe wurde geringfügi­g reduziert. Das Amtsgerich­t hatte den Angeklagte­n zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Es hatte strafschär­fend gewertet, dass der Angeklagte offenkundi­g nach der Tat von dem stöhnenden Kleinkind ein Handyvideo anund dabei gelacht hatte. Er habe das Leiden des Kindes nicht ernst genommen und sich sogar noch amüsiert.

Doch das ließ sich in der Berufungsv­erhandlung so nicht feststelle­n. Der Angeklagte soll die Situation völlig falsch eingeschät­zt haben. An dem Leiden des Kindes habe er sich nicht ergötzt, so die Feststellu­ngen der Berufungsk­ammer. Der Angeklagte selbst will das Stöhnen des Kindes als Albtraum gewertet haben. Weil er das lustig fand, filmte er seinen Sohn.

Nach Aussage von Sachverstä­ndigen soll die Tat passiert sein, als der Angeklagte mit dem Kind alleine war. Das Kind ist seit dem Schütteln schwerst geistig und körperlich behindert. Es lebt heute in einer Pflegefami­lie. Schuldig gesprochen wurde der Angegefert­igt klagte wegen schwerer und gefährlich­er Körperverl­etzung. Die Kammer ging aber letztlich von einem Augenblick­sversagen aus. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe bestritten. Wie das Kind aber so schwer verletzt worden war, dafür hatte er auch keine Erklärung. Der Anwalt des Angeklagte­n teilte am Montag mit, man habe Revision gegen das Urteil eingelegt.

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