Dreijährige Haftstrafe
Vater muss für drei Jahre ins Gefängnis und 400 000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Nachdem er seinen vier Wochen alten Sohn fast totgeschüttelt haben soll, ist ein 29 Jahre alter Oldenburger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht bestätigt damit ein früheres Urteil ...............................
OLDENBURG – Im Prozess gegen den 29 Jahre alten Familienvater aus Oldenburg, der seinen vier Wochen alten Sohn fast totgeschüttelt haben soll, ist der nicht vorbestrafte Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis und zu einer Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von 400 000 Euro verurteilt worden. Damit bestätigte das Landgericht im Wesentlichen ein früheres Urteil des Oldenburger Amtsgerichtes.
Lediglich die Strafhöhe wurde geringfügig reduziert. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Es hatte strafschärfend gewertet, dass der Angeklagte offenkundig nach der Tat von dem stöhnenden Kleinkind ein Handyvideo anund dabei gelacht hatte. Er habe das Leiden des Kindes nicht ernst genommen und sich sogar noch amüsiert.
Doch das ließ sich in der Berufungsverhandlung so nicht feststellen. Der Angeklagte soll die Situation völlig falsch eingeschätzt haben. An dem Leiden des Kindes habe er sich nicht ergötzt, so die Feststellungen der Berufungskammer. Der Angeklagte selbst will das Stöhnen des Kindes als Albtraum gewertet haben. Weil er das lustig fand, filmte er seinen Sohn.
Nach Aussage von Sachverständigen soll die Tat passiert sein, als der Angeklagte mit dem Kind alleine war. Das Kind ist seit dem Schütteln schwerst geistig und körperlich behindert. Es lebt heute in einer Pflegefamilie. Schuldig gesprochen wurde der Angegefertigt klagte wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Die Kammer ging aber letztlich von einem Augenblicksversagen aus. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe bestritten. Wie das Kind aber so schwer verletzt worden war, dafür hatte er auch keine Erklärung. Der Anwalt des Angeklagten teilte am Montag mit, man habe Revision gegen das Urteil eingelegt.