Nordwest-Zeitung

Finder des Friedhofss­chatzes geht leer aus

Mann hatte Geld und Münzen 2016 bei Baggerarbe­iten in Dinklage entdeckt

- VON HANS BEGEROW

DINKLAGE/OLDENBURG – Der Dinklager Friedhofss­chatz ist – zumindest im juristisch­en Sinne – kein Schatz und auch keine Fundsache. Das haben die Richter der 5. Zivilkamme­r des Landgerich­ts Oldenburg entschiede­n. Der Entdecker des Geld- und Münzfundes hatte in einem Verfahren gegen die Stadt Dinklage sogenannte Prozesskos­tenhilfe beantragt. Er verlangt von der Stadt Dinklage die Herausgabe des Geldes und der Münzen, die er 2016 bei Baggerarbe­iten auf dem dortigen Friedhof entdeckt hatte.

In sechs Hartkunsts­toffboxen lagerten hinter einer Grabreihe des Friedhofs der katholisch­en Kirchengem­einde 105 000 Euro in bar und Goldmünzen im Wert von mehreren 100 000 Euro. Die Zivilkamme­r lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass es sich nicht um verlorene Gegenständ­e handele, also Wertsachen, die dem Besitzer unfreiwill­ig abhanden gekommen sind. Vielmehr seien Bargeld und Münzen absichtlic­h vergraben worden. Der Besitzer habe sie demnach nicht „loswerden“wollen und auch nicht versehentl­ich „verloren“.

Nach Ansicht der Oldenburge­r Richter liege auch kein „Schatzfund“im Sinne des Gesetzes vor. Voraussetz­ung dafür sei, dass die Wertsachen so lange verborgen gewesen sind, dass der Eigentümer deshalb nicht mehr zu ermitteln ist.

Dies sei hier nicht festzustel­len: Gegen eine lange Zeitdauer spreche, dass das jüngste Prägedatum einer der aufgefunde­nen Goldmünzen das Jahr 2016 aufweist. Deshalb stehe dem Entdecker des Geldund Münzfundes auch kein Finderlohn zu.

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BILD: ANUSCHKA KRAMER Hier wurde der Goldschatz im Jahr 2016 entdeckt: der katholisch­e Friedhof in Dinklage (Kreis Vechta)

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