Finder des Friedhofsschatzes geht leer aus
Mann hatte Geld und Münzen 2016 bei Baggerarbeiten in Dinklage entdeckt
DINKLAGE/OLDENBURG – Der Dinklager Friedhofsschatz ist – zumindest im juristischen Sinne – kein Schatz und auch keine Fundsache. Das haben die Richter der 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg entschieden. Der Entdecker des Geld- und Münzfundes hatte in einem Verfahren gegen die Stadt Dinklage sogenannte Prozesskostenhilfe beantragt. Er verlangt von der Stadt Dinklage die Herausgabe des Geldes und der Münzen, die er 2016 bei Baggerarbeiten auf dem dortigen Friedhof entdeckt hatte.
In sechs Hartkunststoffboxen lagerten hinter einer Grabreihe des Friedhofs der katholischen Kirchengemeinde 105 000 Euro in bar und Goldmünzen im Wert von mehreren 100 000 Euro. Die Zivilkammer lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass es sich nicht um verlorene Gegenstände handele, also Wertsachen, die dem Besitzer unfreiwillig abhanden gekommen sind. Vielmehr seien Bargeld und Münzen absichtlich vergraben worden. Der Besitzer habe sie demnach nicht „loswerden“wollen und auch nicht versehentlich „verloren“.
Nach Ansicht der Oldenburger Richter liege auch kein „Schatzfund“im Sinne des Gesetzes vor. Voraussetzung dafür sei, dass die Wertsachen so lange verborgen gewesen sind, dass der Eigentümer deshalb nicht mehr zu ermitteln ist.
Dies sei hier nicht festzustellen: Gegen eine lange Zeitdauer spreche, dass das jüngste Prägedatum einer der aufgefundenen Goldmünzen das Jahr 2016 aufweist. Deshalb stehe dem Entdecker des Geldund Münzfundes auch kein Finderlohn zu.