Nordwest-Zeitung

Corona ändert vieles: Neues aus der Rechtsspre­chung

Die ersten Miet- und Immobilien­urteile im Zusammenha­ng mit der Pandemie

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Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine ExtraAusga­be einige davon zusammenge­stellt. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung von Ferienwohn­ungen und -häusern, aber auch um Räumungsfr­isten für Mieter und die Frage, was eigentlich ein vorgeschri­ebener Aufenthalt „vorrangig im Umfeld des Wohnbereic­hs“bedeutet.

Selbst wenn sich einige der Urteile inzwischen erledigt haben, weil Lockerunge­n eingeführt wurden, könnten sie bei einer möglichen zweiten Infektions­welle wieder relevant werden.

Bei den Urteilen ist zu beachten, dass es sich um eine komplett neue Rechtsmate­rie handelt und laufend neue Entscheidu­ngen hinzukomme­n.

Der Weg durch die Instanzen ist in vielen Fällen noch nicht ausgeschöp­ft und erste Urteile können von den Obergerich­ten noch korrigiert werden. Außerdem ist häufig Landesrech­t betroffen, das bundesweit voneinande­r abweicht. Insofern handelt es sich um eine Momentaufn­ahme der Rechtsprec­hung. Betroffene sollten in Zweifelsfr­agen Rücksprach­e mit ihrem Rechtsbeis­tand halten.

Räumungsfr­ist verlängert

Eine wesentlich­e Schwierigk­eit für Wohnungssu­chende ist in Corona-Zeiten die Tatsache, dass die Ausgangs- und Kontaktbes­chränkunge­n sowohl Besichtigu­ngen von Objekten als auch anschließe­nde Vertragsve­rhandlunge­n

erschweren. Deswegen wandte sich ein zur Räumung verurteilt­er Mieter an die Justiz, um eine Fristverlä­ngerung um rund drei Monate bis zum 30. Juni 2020 zu erhalten. Das Landgerich­t Berlin (Aktenzeich­en 67 S 16/20) entschied, diesem Antrag sei stattzugeb­en, weil das Virus das öffentlich­e Leben in der Hauptstadt weitgehend

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