Stadt hat Chance nicht wahrgenommen
„Pläne für Wallkino schon wieder geplatzt“mit Kommentar (Ð vom 12. Mai)
Obwohl ich als Stadtoldenburger auf eine „platte“Spracherziehung verzichten musste, hier wäre damals ein „Bangbüx“nicht zu verkneifen gewesen. Wer ständig betont, dass Rechtsverfahren keinen Erfolg haben, der hat kein Ziel und unterstützt das kritisierte Eigentümerverhalten. Dem Ratsherrn Adler ist insofern zuzustimmen, dass die unkreative Stadtverwaltung der provozierenden Art des Wallkino-Eigentümers nichts entgegensetzt, um den Zustand nachhaltig zu ändern. Obwohl es schon Bücher über das gestörte Verhältnis Oldenburgs zum Denkmalschutz gibt, mit dem Wallkino wird ein weiteres Kapitel hinzugefügt.
Wenn jedoch ein Leerstand zum Beispiel städtebaulichen Zielen entgegensteht, dann dürfte die Begründung für den Eigentumserhalt schwierig sein. Ebenso wie die Baufreiheit eingeschränkt ist, gilt dies auch für eine Leerstandsfreiheit. Sofern also ordnungs- beziehungsweise polizeirechtliche Belange des Denkmalschutzes in ein planungsrechtliches, also städtebauliches, Entwicklungs-Konzept eingebunden sind, dann sollte sich auch ein Enteignungszweck ergeben. Auch in anderen Teilen der Innenstadt gibt es seit langem Unzufriedenheit über Leerstand und Fehlentwicklungen. Dass die Stadt die Chance, die sich mit einem Investorenengagement hätte ergeben können, um denen das derzeitige Eigentum auf der gemeinsamen Grundlage eines belastbaren Enteignungszwecks rechtlich übertragen zu lassen, nicht wahrgenommen hat, zeigt das eigentliche Desinteresse.
Manfred Murdfield Oldenburg