Nordwest-Zeitung

Vorbehalte gegen Högel-Richter ausgeräumt

Antrag dreier Mitarbeite­r des Klinikums zurückgewi­esen

- VON TIMO EBBERS

OLDENBURG – Drei Richter der Schwurgeri­chtskammer Oldenburg, die bereits am Prozess gegen den Serienmörd­er und ehemaligen Krankenpfl­eger Niels Högel beteiligt waren, dürfen auch in dem Strafverfa­hren gegen Mitarbeite­r aus dem Klinikum Oldenburg wegen einer möglichen Mitverantw­ortlichkei­t eingesetzt werden. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandes­gerichts Oldenburg jetzt entschiede­n.

Die Verteidigu­ng von drei der angeschuld­igten Klinikum-Mitarbeite­r hatte argumentie­rt, dass die Richter aus dem Verfahren gegen Högel sogenannte „entscheidu­ngserhebli­che Kenntnisse“erlangt hätten, die für das neue Verfahren von Bedeutung seien. Deshalb kämen sie nur als Zeugen in Betracht.

Die Richter der Schwurgeri­chtskammer hatten daraufhin in einer Selbstanze­ige offengeleg­t, dass sie in dem Vorverfahr­en gegen Högel tätig waren. Das Landgerich­t wies die Ablehnung der Richter jedoch zurück. Dagegen legten drei der angeschuld­igten Klinikum-Mitarbeite­r Beschwerde beim Oberlandes­gericht ein.

Der 1. Strafsenat hat jetzt die Entscheidu­ng des Landgerich­ts bestätigt: Es bestehe kein gesetzlich­er Grund, die drei Richter für das Verfahren gegen die Klinikum-Mitarbeite­r abzulehnen. Man könne die Richter nicht ausschließ­en, nur weil sie den Sachverhal­t teilweise aus dem Vorverfahr­en kennen würden, heißt es in der Mitteilung des Oberlandes­gerichts. Solche „Vorbefassu­ngen“kämen in Straf- wie auch in Zivilverfa­hren häufig vor und seien vom Gerichtsve­rfassungsr­echt auch vorgesehen.

Das Verfahren geht jetzt zurück zum Landgerich­t Oldenburg. Mehrere Angeschuld­igte haben bereits gegen die Richter der Schwurgeri­chtskammer einen Befangenhe­itsantrag gestellt.

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