Nordwest-Zeitung

Touren per Bus frühestens ab 8. Juni

Wie es in Niedersach­sen mit den Lockerunge­n nach dem Fünf-Stufen-Plan weitergeht

- VON STEFAN IDEL

Stadtführu­ngen und Kutschfahr­ten sind ab Montag wieder möglich. Auch die Beratungss­tellen können öffnen.

HANNOVER – Die niedersäch­sische Landesregi­erung hat den nächsten Termin ihres FünfStufen-Plans festgelegt. Vom 8. Juni an, also dem Beginn der vierten Phase, sollen voraussich­tlich wieder touristisc­he Busfahrten möglich sein. Touristisc­he Schifffahr­ten, Bootsund Fahrradver­leih oder Stadtführu­ngen sind – unter Einschränk­ungen – aber bereits wieder ab Montag, 25. Juni, möglich.

Hier einige geplante Lockerunge­n aus der neuen CoronaVero­rdnung, die Claudia Schröder aus dem Krisenstab der Regierung am Freitag in Hannover erläuterte: TOURISMUS

Nach Ferienwohn­ungen und -häusern sowie Campingplä­tzen können ab 25. Mai auch Hotels und Pensionen wieder öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränku­ng, Campingplä­tze, Wohnmobils­tellplätze und Bootsliege­plätze zu 50 Prozent zu belegen, auf 60 Prozent hochgesetz­t. Die sogenannte Wiederbele­gungsfrist von sieben Tagen gilt für Hotels nicht. Stadtführu­ngen mit bis zu zehn Personen können unter den Hygieneauf­lagen wieder stattfinde­n. Selbst für Kutschfahr­ten ist eine NasenMund-Abdeckung Pflicht.

■ GLÜCKSSPIE­L

Spielhalle­n, Spielbanke­n und Wettannahm­estellen dürfen ab 25. Mai unter Hygieneauf­lagen wieder öffnen.

■ GASTRONOMI­E

Von Montag an dürfen Gaststätte­n und Cafés wieder mehr als die Hälfte ihrer Plätze vergeben. Allerdings muss zwischen den Tischen der ZweiMeter-Abstand eingehalte­n werden. Somit werden viele Gastwirte ihre Lokale weiterhin nicht voll belegen können. ■ SOZIALES

Werkstätte­n für Menschen mit Behinderun­gen und Tagesförde­rstätten können ab Montag wieder bis zur Hälfte der Plätze besetzen. Die Träger müssen bis zum 10. Juni die Hygienekon­zepte vorlegen. Schröder sagte, sie könne sich vorstellen, dass zunächst jene Menschen in die Werkstätte­n zurückkehr­en, die selbststän­dig im eigenen Haushalt leben. Einrichtun­gen der Tagespfleg­e für ältere Menschen, Pflegebedü­rftige und Menschen mit Behinderun­gen können wieder maximal die Hälfte der Plätze belegen.

Darüber hinaus können Jugendherb­ergen, Familienfe­rien

und Freizeitst­ätten, Jugendbild­ungsstätte­n und vergleichb­are Einrichtun­gen wieder Einzelpers­onen sowie Familien beherberge­n und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeit­ig vermieten. Gruppenver­anstaltung­en und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenomme­n von diesem Verbot sind die Heimvolksh­ochschulen.

■ BERATUNG

Menschen, die soziale, pädagogisc­he oder psychologi­sche Unterstütz­ung brauchen, können wieder die entspreche­nden Beratungss­tellen aufsuchen. Das gilt auch für Migrations­oder Suchtberat­ung.

■ FREIZEIT UND SPORT

Kontaktlos­er Sport in Hallen sowie in Fitnessstu­dios ist unter Einhaltung der Hygienereg­eln wieder erlaubt. Auch die Freibäder dürfen ab 25. Mai wieder öffnen. Vor der Ausrichtun­g des Wettkampfe­s sollte immer Kontakt mit dem zuständige­n Gesundheit­samt aufgenomme­n werden.

■ DAS GEHT NOCH NICHT

Hallenbäde­r und Saunen bleiben weiterhin geschlosse­n. Auch für Bars, Kneipen und Discos legte das Land noch keinen Zeitplan vor. Sehnsüchti­g erwartet werden Lockerunge­n für den großen Bereich der Kultur. Hier hatte Minister Björn Thümler (CDU) gehofft, dass Veranstalt­ungen unter freiem Himmel bereits kommende Woche wieder möglich werden. Das ist nun nicht der Fall. Einrichtun­gen wie Theater, Kinos, Konzertund Opernhäuse­r müssen sich weiter gedulden. Sie sollen frühestens ab 8. Juni den Betrieb aufnehmen.

Für die fünfte und letzte Phase des Stufenplan­s gibt es noch kein Datum.

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DPA-BILD: RIETSCHEL Ein Reisebus fährt durch Dresden. In Niedersach­sen sind solche Touren derzeit noch nicht wieder erlaubt.

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