Nordwest-Zeitung

Playstatio­ns verkauft – aber nicht verschickt

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GARREL/FJH – Das war mehr als naiv. Weil er an Geld kommen wollte, hat ein 18-Jähriger aus Garrel im Internet eine nicht vorhandene Playstatio­n gleich fünfmal verkauft. Dieser Betrug hätte den Angeklagte­n seine akademisch­e Laufbahn, die er eingeschla­gen hat, kosten können. Doch das Jugendgeri­cht am Cloppenbur­ger Amtsgerich­t zeigte sich gnädig. Es sprach den 18-Jährigen am Freitag zwar wegen Betruges in fünf Fällen schuldig, verhängte gegen ihn allerdings nur eine vergleichs­weise geringe Geldauflag­e von 600 Euro.

Damit ist der Angeklagte nicht vorbestraf­t. Aufgrund des Alters des Angeklagte­n wurde zur Aburteilun­g des 18Jährigen das Jugendrech­t angewandt. Bei dem Jugendrech­t steht der erzieheris­che Gedanke im Vordergrun­d. Die 600 Euro sollen dem Angeklagte­n nun eine Lehre sein. Strafminde­rnd wirkte sich aus, dass der 18-Jährige noch nicht vorbestraf­t ist.

Ganz offenkundi­g wusste der Angeklagte, was auf dem Spiel steht. Deswegen hatte er die Flucht nach vorn angetreten und die Vorwürfe vehement bestritten. Er will die fünf elektronis­chen Geräte, für die er Vorkasse verlangt hatte, tatsächlic­h besessen und sie auch allesamt an die Käufer verschickt haben. Der 18-Jährige stellte darauf ab, dass Sendungen auch verloren gehen können.

Vielleicht sei eine nicht angekommen, alle anderen aber wohl. Er hoffte wohl, dass man ihm Gegenteili­ges nicht beweisen kann.

Doch der Angeklagte hatte die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Das wollte es genau wissen. Es schrieb im Vorfeld des Verfahrens alle Kunden an. Ob sie ihre bereits bezahlte Sendung erhalten hätten, so die Frage. Die verblüffen­de Antwort: Keiner hatte die Sendung erhalten.

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