Playstations verkauft – aber nicht verschickt
GARREL/FJH – Das war mehr als naiv. Weil er an Geld kommen wollte, hat ein 18-Jähriger aus Garrel im Internet eine nicht vorhandene Playstation gleich fünfmal verkauft. Dieser Betrug hätte den Angeklagten seine akademische Laufbahn, die er eingeschlagen hat, kosten können. Doch das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht zeigte sich gnädig. Es sprach den 18-Jährigen am Freitag zwar wegen Betruges in fünf Fällen schuldig, verhängte gegen ihn allerdings nur eine vergleichsweise geringe Geldauflage von 600 Euro.
Damit ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Aufgrund des Alters des Angeklagten wurde zur Aburteilung des 18Jährigen das Jugendrecht angewandt. Bei dem Jugendrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Die 600 Euro sollen dem Angeklagten nun eine Lehre sein. Strafmindernd wirkte sich aus, dass der 18-Jährige noch nicht vorbestraft ist.
Ganz offenkundig wusste der Angeklagte, was auf dem Spiel steht. Deswegen hatte er die Flucht nach vorn angetreten und die Vorwürfe vehement bestritten. Er will die fünf elektronischen Geräte, für die er Vorkasse verlangt hatte, tatsächlich besessen und sie auch allesamt an die Käufer verschickt haben. Der 18-Jährige stellte darauf ab, dass Sendungen auch verloren gehen können.
Vielleicht sei eine nicht angekommen, alle anderen aber wohl. Er hoffte wohl, dass man ihm Gegenteiliges nicht beweisen kann.
Doch der Angeklagte hatte die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Das wollte es genau wissen. Es schrieb im Vorfeld des Verfahrens alle Kunden an. Ob sie ihre bereits bezahlte Sendung erhalten hätten, so die Frage. Die verblüffende Antwort: Keiner hatte die Sendung erhalten.