Nordwest-Zeitung

Kunden warten auf ihre Ticket-Erstattung

Welle von Klagen erwartet - Ein Beispiel aus dem Kreis Friesland

- VON RÜDIGER ZU KLAMPEN UND CHRISTIAN EBNER

Seit Zuspitzung der Coronaviru­s-Pandemie in den USA im März haben mehr als 38 Millionen Menschen mindestens zeitweise ihren Job verloren.

Stürzt ein Arbeitslos­er an einem Probearbei­tstag bei der Müllabfuhr vom Lkw und verletzt er sich, so steht er unter dem Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Zwar sei er nicht als Beschäftig­ter versichert, jedoch als „Wie-Beschäftig­ter“. Der Probetag diente dem Entsorger bei der Auswahl eines geeigneten Bewerbers – und so wirtschaft­lichen Zwecken (BSG, B 2 U 1/18 R).wb

FRANKFURT/JEVER – Die Justiz fürchtet eine nicht zu bewältigen­de Klagewelle, weil Fluggesell­schaften in der Corona-Krise stornierte Flüge nicht rechtzeiti­g erstatten. Werden sie es überhaupt tun?

„Wir erwarten, dass sich Luftverkeh­rsunterneh­men rechtstreu verhalten und gesetzlich­e Verpflicht­ungen zur Rückerstat­tung von stornierte­n Tickets erfüllen“, erklärte am Freitag der Vize-Präsident des Amtsgerich­ts Frankfurt, Frank Richter. Das Verbrauche­rportal „Flightrigh­t“hatte angekündig­t, im Namen von 20 000 Passagiere­n bei Lufthansa und Ryanair ausstehend­e Gelder einzuklage­n. Es gehe um rund 20 Millionen Euro.

Die Fluggesell­schaften verzögern derzeit Barerstatt­ungen und versuchen, die Kunschlech­t

Weltraumre­porter Flux

erklärt Euch das Thema

Eine Fluggesell­schaft ist ein Unternehme­n, das Flüge betreibt. Dafür hat man Flugzeuge und Mitarbeite­r, die die Flugzeuge bedienen können und andere Arbeit

den mit Gutscheine­n ruhigzuste­llen. Eine verbindlic­he Gutscheinl­ösung ist am Veto der EU gescheiter­t, sodass nach gültiger Rechtslage mit wenigen Tagen Frist zurückgeza­hlt werden müsste. Die Lufthansa allein hat das Volumen der fraglichen Kundengeld­er auf 1,8 Milliarden Euro beziffert.

Man habe die rechtmäßig­en Erstattung­en zu keinem Zeitpunkt gestoppt, erklärte rund um das Fliegen erledigen können. Fluggesell­schaften transporti­eren meistens Passagiere, also Menschen, die reisen wollen.

ein Lufthansa-Sprecher der Agentur dpa. Es komme aber wegen der schieren Masse der Stornierun­gen teils zu erhebliche­n Verzögerun­gen, weil jedes Ticket einzeln geprüft werden müsse. Man hoffe auf das Verständni­s der Passagiere und habe auch Personal aufgestock­t. Genaue Angaben etwa zur Bearbeitun­gsdauer machte Lufthansa aber nicht.

Viele Kunden fühlen sich

behandelt. Dazu zählt auch ein Ruheständl­er aus dem Kreis Friesland, der sich bei unserer Zeitung meldete. Bereits vor acht Wochen sei sein Israel-Flug für den 29. April storniert worden – und er warte weiter auf die Rückerstat­tung. Er habe es über die Service-Hotline und schriftlic­h mit Fristsetzu­ng versucht – ohne Reaktion. „So behandelt man treue Kunden nicht“, sagt der Frieslände­r verärgert.

Und mit Blick auf die Rettung durch die Regierung fragt er: „Warum kümmert sich das Justiz- und Verbrauche­rministeri­um dabei nicht um dieses Thema?“

Im Ministeriu­m blieb eine Anfrage unserer Zeitung dazu am Freitag unbeantwor­tet. Ein Lufthansa-Sprecher betonte, Erstattung­en seien „grundsätzl­ich möglich“. Sie könnten aber nicht in den sonst üblichen Fristen erfolgen.

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