Kunden warten auf ihre Ticket-Erstattung
Welle von Klagen erwartet - Ein Beispiel aus dem Kreis Friesland
Seit Zuspitzung der Coronavirus-Pandemie in den USA im März haben mehr als 38 Millionen Menschen mindestens zeitweise ihren Job verloren.
Stürzt ein Arbeitsloser an einem Probearbeitstag bei der Müllabfuhr vom Lkw und verletzt er sich, so steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zwar sei er nicht als Beschäftigter versichert, jedoch als „Wie-Beschäftigter“. Der Probetag diente dem Entsorger bei der Auswahl eines geeigneten Bewerbers – und so wirtschaftlichen Zwecken (BSG, B 2 U 1/18 R).wb
FRANKFURT/JEVER – Die Justiz fürchtet eine nicht zu bewältigende Klagewelle, weil Fluggesellschaften in der Corona-Krise stornierte Flüge nicht rechtzeitig erstatten. Werden sie es überhaupt tun?
„Wir erwarten, dass sich Luftverkehrsunternehmen rechtstreu verhalten und gesetzliche Verpflichtungen zur Rückerstattung von stornierten Tickets erfüllen“, erklärte am Freitag der Vize-Präsident des Amtsgerichts Frankfurt, Frank Richter. Das Verbraucherportal „Flightright“hatte angekündigt, im Namen von 20 000 Passagieren bei Lufthansa und Ryanair ausstehende Gelder einzuklagen. Es gehe um rund 20 Millionen Euro.
Die Fluggesellschaften verzögern derzeit Barerstattungen und versuchen, die Kunschlecht
Weltraumreporter Flux
erklärt Euch das Thema
Eine Fluggesellschaft ist ein Unternehmen, das Flüge betreibt. Dafür hat man Flugzeuge und Mitarbeiter, die die Flugzeuge bedienen können und andere Arbeit
den mit Gutscheinen ruhigzustellen. Eine verbindliche Gutscheinlösung ist am Veto der EU gescheitert, sodass nach gültiger Rechtslage mit wenigen Tagen Frist zurückgezahlt werden müsste. Die Lufthansa allein hat das Volumen der fraglichen Kundengelder auf 1,8 Milliarden Euro beziffert.
Man habe die rechtmäßigen Erstattungen zu keinem Zeitpunkt gestoppt, erklärte rund um das Fliegen erledigen können. Fluggesellschaften transportieren meistens Passagiere, also Menschen, die reisen wollen.
ein Lufthansa-Sprecher der Agentur dpa. Es komme aber wegen der schieren Masse der Stornierungen teils zu erheblichen Verzögerungen, weil jedes Ticket einzeln geprüft werden müsse. Man hoffe auf das Verständnis der Passagiere und habe auch Personal aufgestockt. Genaue Angaben etwa zur Bearbeitungsdauer machte Lufthansa aber nicht.
Viele Kunden fühlen sich
behandelt. Dazu zählt auch ein Ruheständler aus dem Kreis Friesland, der sich bei unserer Zeitung meldete. Bereits vor acht Wochen sei sein Israel-Flug für den 29. April storniert worden – und er warte weiter auf die Rückerstattung. Er habe es über die Service-Hotline und schriftlich mit Fristsetzung versucht – ohne Reaktion. „So behandelt man treue Kunden nicht“, sagt der Friesländer verärgert.
Und mit Blick auf die Rettung durch die Regierung fragt er: „Warum kümmert sich das Justiz- und Verbraucherministerium dabei nicht um dieses Thema?“
Im Ministerium blieb eine Anfrage unserer Zeitung dazu am Freitag unbeantwortet. Ein Lufthansa-Sprecher betonte, Erstattungen seien „grundsätzlich möglich“. Sie könnten aber nicht in den sonst üblichen Fristen erfolgen.