Justiz beklagt fehlende Möglichkeiten
Mängel bei praktischer Umsetzung – Forderung nach Zugriff auf Kommunikationsdaten
Die Behörden fordern weitere Regelungen für eine effektive Strafverfolgung. Diese müssten vor allem an die Technik angepasst werden.
HANNOVER – Oft blicken die Fahnder weiter in die Röhre: Obwohl das vor einem Jahr nach langem Tauziehen beschlossene neue niedersächsische Polizeigesetz den Ermittlern mehr Kompetenzen einräumt, beklagen Polizei und Justiz in der Praxis weiterhin Mängel. So sei die OnlineDurchsuchung nun zwar gesetzlich zulässig, den Fahndern fehlten aber weiter die technischen Möglichkeiten dazu sowie zum Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation. Und bei der Telekommunikationsüberwachung darf die Polizei mehr als früher,
scheitert nach eigenen Angaben aber an der Mithilfe von Anbietern.
Kritik kommt von der Generalstaatsanwaltschaft Celle
mit ihren Zentralstellen für organisierte Kriminalität und Korruption sowie für Terrorismusbekämpfung. Defizite bei der praktischen Umsetzung der Gesetzesregelungen gebe es bei Online-Durchsuchungen, beklagt die Behörde. Diese und weitere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen seien ein unverzichtbares Instrumentarium zur effektiven Bekämpfung konspirativ handelnder Tätergruppen und zum Aufklären besonders schwerer Straftaten wie Terrorismus, Drogenkriminalität, Waffen- und Menschenhandel sowie Kinderpornografie.
Für eine effektive Strafverfolgung benötigten die Behörden an die technische Entwicklung angepasste Regelungen, die einen Zugriff auf eine verschlüsselte anonymisierte Kommunikation erlaubten, betonte die Generalstaatsanwaltschaft. Konkret heißt das, dass die Fahnder Chats mitlesen oder Telefonate abhören können wollen, wenn dies im Verdachtsfall nötig ist.
Das Landeskriminalamt pocht weiter auf eine Verpflichtung
von Telekommunikationsanbietern zum unverschlüsselten Übermitteln von Inhalten, außerdem müssten Standortinformationen von Handynutzern durchgängig verfügbar sein. Provider müssten zudem zur Mitwirkung bei polizeilichen Maßnahmen verpflichtet werden, erneuerte das LKA eine bereits vor Monaten erhobene Forderung. Der Zweck sei, dass die Polizei schwerwiegenden Gefahren begegnen könne – etwa der Vorbereitung eines Terroranschlags – und schwerste Straftaten verfolgen könne.
Die strittigste Maßnahme des neuen Gesetzes, die erweiterte Präventivhaft für Gefährder, kam derweil erst ein Mal zur Anwendung. Vor knapp einem Jahr drohte ein Gewalttäter damit, sich in die Luft zu sprengen. Bis sich die Lage geklärt und beruhigt hatte, kam der Mann aus Osnabrück für 14 Tage hinter Gitter.