Schulbegleiter-Programm neu organisiert
Stadtrat entscheidet über weiterentwickeltes Modell – Ziel ist angemessenere Budget-Verteilung
Die „pauschalierte Schulbegleitung“ist ein Oldenburger Projekt mit Vorzeigecharakter. Es handelt sich um eine Eingliederungshilfe für Schüler mit Förderbedarf, die von der Stadt finanziert wird.
OLDENBURG – In der Schule sollen Schüler etwas lernen. Das fällt manchen Kindern leichter als anderen. Manche Jungen und Mädchen stehen im Schulalltag jedoch vor besonderen Herausforderungen. Das können körperliche Einschränkungen sein aber auch kognitive Probleme oder Hyperaktivität. Wird bei einem Schüler deshalb ein Förderbedarf vom Amt für Teilhabe und Soziales festgestellt, kann ein Schulbegleiter eingesetzt werden, der das Kind im Rahmen einer Einzelbetreuung im Schulalltag unterstützt.
In Oldenburg gibt es seit dem Jahr 2012 ein besonderes Modell, das in diesem Bereich einen Schritt weiter geht: die pauschalierte Schulbegleitung. Dabei geht es darum, Schulbegleiter präventiv an Schulen einzusetzen, um Schülern den Alltag an den Bildungseinrichtungen zu erleichtern. Dieses Modell soll ab dem kommenden Schuljahr neu organisiert werden.
Was ist die pauschalierte Schulbegleitung
„Die pauschalierte Schulbegleitung ist eine freiwillige Leistung der Stadt“, sagt Nicole Gourdon-Brand, Rektorin der Grundschule Ohmstede und Schulformsprecherin der Oldenburger Grundschulen, die die Schulbegleiter als wichtige Komponente im Schulalltag sieht. „In der pauschalierten Schulbegleitung können Schulbegleiter den Lehrer sehr entlasten, weil sie sich insbesondere um Kinder kümmern, die auf die ein oder andere Weise Schwierigkeiten mit dem Schulalltag haben. Sie nehmen dem Lehrpersonal diese Aufgabe ab, so dass sich die Lehrer stärker auf den Unterricht selbst fokussieren können.“
Was sind die Aufgaben eines Schulbegleiters
Die Aufgaben der Schulbegleiter sind klar von denen des Lehrers abgegrenzt. Schulbegleiter werden ausschließlich eingesetzt, um den Schülern zu ermöglichen, dem Unterricht zu folgen. „Das bedeutet aber nicht, dass die Schulbegleiter den Kindern beim Lernen selbst helfen. Dafür sind die Lehrer da“, erklärt Nicole Gourdon-Brand weiter.
Weitere Aufgaben der Schulbegleiter variieren, je nach Einschränkung eines
Schülers. So kann der Schulbegleiter zum Beispiel beim Knüpfen sozialer Kontakte helfen, pflegerische Tätigkeiten wahrnehmen oder beim Toilettengang unterstützen.
Was ändert sich an dem Schulbegleiter-Modell
Wie viele SchulbegleiterKapazitäten eine Schule ab dem kommenden Schuljahr erhält, soll sich künftig nach der Schülerzahl der jeweiligen Schule und dem Anteil der sogenannten Statuskinder richten. Dabei handelt es sich um die Kinder, die einen amtlich festgestellten Förderbedarf haben und einen individuellen Schulbegleiter vom Amt für Teilhabe und Soziales finanziert bekommen.
Neu ist bei diesem Modell, dass für alle Schulen ein Präventivbeitrag für Schulbegleiter gezahlt werden soll, die dann in der pauschalierten Schulbegleitung eingesetzt werden.
„In dem neuen System wird mehr Gewicht auf die Statuskinder gelegt“, erklärt Thomas Michnik. Er ist im Sozialausschuss als Vertreter der Anbieter aufgetreten, die die Schulbegleiter beschäftigen.
Wie hoch ist der Statuskinder-Anteil in Oldenburg
Wie die Fachdienstleiterin für soziale Leistungen der Stadt Oldenburg, Susanne Jähnert, dem Sozialausschuss vortrug, beträgt der rechnerische Anteil der Statuskinder an Grundschulen 2,5 Prozent (Schuljahr 2018/2019).
Warum soll das Modell geändert werden
Bisher haben Schulen mit gleicher Schülerzahl die gleiche festgelegte SchulbegleiterKapazität erhalten. Dabei spielte es keine Rolle, ob diese Kapazität für eine individuelle Betreuung der Statuskinder oder die Präventionsarbeit genutzt wurde. Das hatte zur Folge, dass Schulen mit höherem Statuskinder-Anteil weniger Schulbegleiter für die Prävention einsetzen konnten.
Was verändert sich konkret für die Schulen
Die Veränderungen betreffen die finanziellen Zuwendungen, die für die Schulbegleiter an den jeweiligen Schulen aufgebracht werden. Hier zwei Beispiele, die aus einer Anfrage der Grünen an die Verwaltung hervorgehen.
Die Grundschule Bloherfelde hat drei Statuskinder bei 330 Schülern. Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die Zuwendungen für die Schulbegleitung um 47,2 Prozent reduziert werden. Die Grundschule Dietrichsfeld hat dagegen zehn Statuskinder bei insgesamt 224 Schülern. Das bedeutet, dass die Zuwendungen für die Schulbegleitung ab dem kommenden Schuljahr um 19,9 Prozent steigen werden.
Hat das neue System einen Schwachpunkt
Das System hat aber auch eine Unschärfe, die sich aus einer Erläuterung von Michnik ableiten lässt: „Es gibt Kinder, die einen Förderbedarf haben, der aber nicht diagnostiziert wurde. Ein Grund dafür ist zum Beispiel, dass Eltern so das Stigma der Behinderung ihrer Kinder umgehen wollen.“Das ändere aber nicht, dass diese Kinder trotzdem einen Förderbedarf haben, den sie über die pauschalierte Schulbegleitung erhalten würden.
Wer entscheidet über die Änderung des Modells
Der Sozialausschuss hat sich unter anderem dafür ausgesprochen, für die präventive Schulbegleitung ein Budget von einer Millionen Euro bereitzustellen. Eingeplant werden soll zudem eine Reserve von 300 000 Euro.
Das neue Konzept soll im laufenden Betrieb mit Anbietern und Schulen überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Die endgültige Entscheidung über das weiterentwickelte Modell fällt der Rat der Stadt Oldenburg an diesem Montag.
Was kostet die Schulbegleitung insgesamt
Die Verwaltung der Stadt Oldenburg kalkuliert für das Jahr 2020 mit Kosten in Höhe von 8,3 Millionen Euro, für das Jahr 2021 mit 9,46 Millionen und für das Jahr 2022 mit 10,79 Millionen Euro.