Betrug amtlich festgestellt
Jetzt ist auch höchstrichterlich festgestellt, was seit viereinhalb Jahren jeder für sich dachte: Volkswagen hat Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Hat eine manipulierte Software zur Abgasbehandlung millionenfach in Dieselmotoren einbauen lassen. Lügner und Betrüger haben im Autokonzern, eigenem Anspruch nach ein Vorzeigeunternehmen, ihr Unwesen getrieben, haben Autokäufer und die Öffentlichkeit getäuscht. Sie haben vorgegaukelt, dass die Abgasbehandlung des Motors EA 189 umweltfreundlich geschieht.
Die Entschädigung der Käufer geschieht zu Recht, haben die Bundesrichter geurteilt. Sie haben damit für eine vereinheitlichte Rechtsauffassung gesorgt, denn die Land- und Oberlandesgerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt. Es gab verbraucherfreundliche Entscheidungen, zum Beispiel in Oldenburg an Land- und Oberlandesgericht (als Berufungsinstanz), es gab aber auch VW-freundliche Gerichte wie in Braunschweig, die der Argumentation des Herstellers gefolgt waren – es sei ja kein Schaden entstanden, so die plumpe Argumentation des Herstellers und seiner Anwälte. Nur wer als Kläger einen langen Atem hatte und durch Anwälte gut beraten war, konnte seine Interessen durchsetzen. Die Bundesrichter haben freilich auch entschieden, dass die Käufer sich einen Abschlag für die Nutzung des Fahrzeugs in Rechnung stellen lassen müssen. Sie konnten das Fahrzeug ja während der Klage weiter nutzen. Jetzt können die Kläger ihr Fahrzeug zurückgeben und eine Entschädigung verlangen. Noch ein Bonbon für Kläger: Die Bundesrichter haben großzügig zur Nutzungsdauer entschieden, VW wollte die kleinreden. Für den Volkswagen-Konzern, der mit einem Großaufgebot teuer bezahlter Anwaltskanzleien die Klagen abzuwehren versuchte, ist die Sache damit noch nicht vom Tisch. Es geht in weiteren Klagen auch um Manipulationen am Nachfolgemotor EA 288. Schlechte Aussichten für VW.
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