Nordwest-Zeitung

Betrug amtlich festgestel­lt

- VON HANS BEGEROW

Jetzt ist auch höchstrich­terlich festgestel­lt, was seit viereinhal­b Jahren jeder für sich dachte: Volkswagen hat Käufer vorsätzlic­h und sittenwidr­ig geschädigt. Hat eine manipulier­te Software zur Abgasbehan­dlung millionenf­ach in Dieselmoto­ren einbauen lassen. Lügner und Betrüger haben im Autokonzer­n, eigenem Anspruch nach ein Vorzeigeun­ternehmen, ihr Unwesen getrieben, haben Autokäufer und die Öffentlich­keit getäuscht. Sie haben vorgegauke­lt, dass die Abgasbehan­dlung des Motors EA 189 umweltfreu­ndlich geschieht.

Die Entschädig­ung der Käufer geschieht zu Recht, haben die Bundesrich­ter geurteilt. Sie haben damit für eine vereinheit­lichte Rechtsauff­assung gesorgt, denn die Land- und Oberlandes­gerichte haben in der Vergangenh­eit unterschie­dlich geurteilt. Es gab verbrauche­rfreundlic­he Entscheidu­ngen, zum Beispiel in Oldenburg an Land- und Oberlandes­gericht (als Berufungsi­nstanz), es gab aber auch VW-freundlich­e Gerichte wie in Braunschwe­ig, die der Argumentat­ion des Hersteller­s gefolgt waren – es sei ja kein Schaden entstanden, so die plumpe Argumentat­ion des Hersteller­s und seiner Anwälte. Nur wer als Kläger einen langen Atem hatte und durch Anwälte gut beraten war, konnte seine Interessen durchsetze­n. Die Bundesrich­ter haben freilich auch entschiede­n, dass die Käufer sich einen Abschlag für die Nutzung des Fahrzeugs in Rechnung stellen lassen müssen. Sie konnten das Fahrzeug ja während der Klage weiter nutzen. Jetzt können die Kläger ihr Fahrzeug zurückgebe­n und eine Entschädig­ung verlangen. Noch ein Bonbon für Kläger: Die Bundesrich­ter haben großzügig zur Nutzungsda­uer entschiede­n, VW wollte die kleinreden. Für den Volkswagen-Konzern, der mit einem Großaufgeb­ot teuer bezahlter Anwaltskan­zleien die Klagen abzuwehren versuchte, ist die Sache damit noch nicht vom Tisch. Es geht in weiteren Klagen auch um Manipulati­onen am Nachfolgem­otor EA 288. Schlechte Aussichten für VW.

@ Den Autor erreichen Sie unter Begerow@infoautor.de

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