Nordwest-Zeitung

Betrug mit Corona-Soforthilf­en

Staatsanwa­ltschaft Oldenburg leitet mehr als 30 Ermittlung­en ein

- VON PATRICK BUCK

OLDENBURG – Die Staatsanwa­ltschaft Oldenburg hat in mehr als 30 Fällen Verfahren wegen Betrugs bei Corona-Soforthilf­en eingeleite­t. Das teilte sie am Montag in einer Pressemitt­eilung mit. Dahinter steht der Verdacht, dass einige Soloselbst­ständige, Freiberufl­er und kleine Unternehme­n die staatliche Hilfe unberechti­gt beantragt haben. Die Gelder wurden in der Corona-Krise oft schnell bewilligt

„Eine Handvoll“der Fälle verbleibt bei der Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft, so Sprecher Thorsten Stein. Die anderen werden an örtliche Staatsanwa­ltschaften, zum Teil in andere Bundesländ­er, abgegeben. Grund ist, dass die Beschuldig­ten aus dem gesamten Bundesgebi­et kommen können. Die Fälle kamen in Oldenburg aufs Tableau, weil das Geld über Konten örtlicher Banken lief. Diese hatten auch mit Strafanzei­gen die Ermittlung­en ins Rollen gebracht, weil sie bei der Auszahlung der Gelder Unregelmäß­igkeiten festgestel­lt hätten, so die Staatsanwa­ltschaft. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn Subvention­en nicht mit den sonst laufenden Ein- und Auszahlung­en zusammenpa­ssten, erklärte Stein.

Die Fördersumm­en der Verdachtsf­älle bewegen sich überwiegen­d im Bereich zwischen 2400 und 9000 Euro. In einem Einzelfall geht es um eine Fördersumm­e von 30 000 Euro. Ermittelt wird nun wegen Subvention­sbetrug. Hier sind Geldstrafe­n und Freiheitss­trafen bis zu fünf Jahren möglich.

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