Betrug mit Corona-Soforthilfen
Staatsanwaltschaft Oldenburg leitet mehr als 30 Ermittlungen ein
OLDENBURG – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat in mehr als 30 Fällen Verfahren wegen Betrugs bei Corona-Soforthilfen eingeleitet. Das teilte sie am Montag in einer Pressemitteilung mit. Dahinter steht der Verdacht, dass einige Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen die staatliche Hilfe unberechtigt beantragt haben. Die Gelder wurden in der Corona-Krise oft schnell bewilligt
„Eine Handvoll“der Fälle verbleibt bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft, so Sprecher Thorsten Stein. Die anderen werden an örtliche Staatsanwaltschaften, zum Teil in andere Bundesländer, abgegeben. Grund ist, dass die Beschuldigten aus dem gesamten Bundesgebiet kommen können. Die Fälle kamen in Oldenburg aufs Tableau, weil das Geld über Konten örtlicher Banken lief. Diese hatten auch mit Strafanzeigen die Ermittlungen ins Rollen gebracht, weil sie bei der Auszahlung der Gelder Unregelmäßigkeiten festgestellt hätten, so die Staatsanwaltschaft. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn Subventionen nicht mit den sonst laufenden Ein- und Auszahlungen zusammenpassten, erklärte Stein.
Die Fördersummen der Verdachtsfälle bewegen sich überwiegend im Bereich zwischen 2400 und 9000 Euro. In einem Einzelfall geht es um eine Fördersumme von 30 000 Euro. Ermittelt wird nun wegen Subventionsbetrug. Hier sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.