Nordwest-Zeitung

Gang zum Anwalt ist ratsam

MPU-Antrag erst sechs Monate vor Sperrfrist­ende

- Von Klaus Hilkmann

Oldenburg – Eine MPU kann von der Straßenver­kehrsbehör­de aus mehreren Gründen angeordnet werden. Bei einem erstmalige­n Verstoß gilt das für Auto- und Fahrradfah­rer, die mit einem Alkoholwer­t ab 1,6 Promille gestoppt wurden. Auch wer zum zweiten Mal mit 0,5 bis 1,59 Promille ertappt wird, muss eine MPU absolviere­n, bevor es den Führersche­in zurückgibt. Eine MPUPflicht gilt auch für Menschen mit einer Suchterkra­nkung oder die mit anderen Erkrankung­en leben, die Zweifel an der Fahrtaugli­chkeit aufkommen lassen. Auch eine hohe

Das Risiko, einen schweren Autounfall zu verursache­n, wird durch Alkohol- und Drogenkons­um erhöht.

Punktezahl in Flensburg kann eine MPU nach sich ziehen. Nach dem Fahren mit Drogen ist eine MPU obligatori­sch.

Wenn klar ist, dass eine

MPU erforderli­ch ist, sollte man sich zeitnah mit einem geeigneten Rechtsanwa­lt in Verbindung setzen, empfiehlt Dr. Ralf Buchstalle­r. Ein Antrag für eine MPU kann frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist bei der zuständige­n Straßenver­kehrsbehör­de eingereich­t werden, die dann zeitnah ein Institut mit der Untersuchu­ng betraut.

Auf den Gutachtert­ermin sollte man sich vorbereite­n. Für den Nachweis einer kritischen Auseinande­rsetzung mit dem alkoholbed­ingten Fehlverhal­ten könne es hilfreich sein, wenn man mehrere Termine mit einem Verkehrsps­ychologen absolviert hat.

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