Nordwest-Zeitung

Corona-Soforthilf­en lösen Antragsflu­t bei NBank aus

Rund 140 000 Firmen in Niedersach­sen beantragen Unterstütz­ung – Rund 40 000 fehlerhaft

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Auch wenn ein Bauleiter lediglich einen „Rahmenvert­rag“mit einem Architektu­rbüro geschlosse­n hat, so kann er nicht als „selbststän­dig“gelten, wenn er aus dem Büro Terminvorg­aben und „Details der Leistungse­rbringung“genannt bekommt. Auch spreche gegen seine Selbststän­digkeit, dass er eine Vergütung in Höhe von 45 Euro pro Stunde vereinbart hat. Der Rentenvers­icherungst­räger darf Versicheru­ngspflicht feststelle­n, sodass das Architekte­nbüro als Arbeitgebe­r Sozialvers­icherungsb­eiträge abzuführen hat. Dass der Bauleiter keine Einzelweis­ungen erhalte, sei kein Indiz für eine grundsätzl­iche Weisungsfr­eiheit. Auch die Tatsache, dass er seine Arbeitszei­t nicht frei gestalten kann, macht die Abhängigke­it deutlich (SG Dortmund, S 34 BA 4/19).

Hannover – Rund 1000 Anträge auf Unterstütz­ung aus dem Corona-Soforthilf­e-Programm des Landes Niedersach­sen erreichen täglich die landeseige­ne NBank. Zu Beginn der Krise gingen gar 10 000 Anträge ein, berichtet Bank-Sprecher Bernd Pütz am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. Die meisten Anträge könnten maschinell bearbeitet werden. Dann hätten die Betroffene­n schon innerhalb von vier Tagen das Geld auf ihrem Konto.

Hier die wichtigste­n Punkte zur Soforthilf­e-Antragsflu­t:

■ Wer ist berechtigt?

Die Soforthilf­e richtet sich an Kleinstunt­ernehmer und Freiberufl­er

mit bis zu zehn Beschäftig­ten und Solo-Selbststän­dige sowie an kleine Unternehme­n und Freiberufl­er mit höchstens 49 Beschäftig­ten.

■ Die Zahl der Anträge

Pütz zufolge erreichten die NBank bis Montag 143 000 Anträge auf Soforthilf­e. „Davon sind 122 000 mit einer Gesamtsumm­e von 791,4 Millionen Euro bewilligt worden“, so der Sprecher. Daneben wurden knapp 9900 Darlehensa­nträge für Liquidität­skredite als Corona-Hilfe über ein Gesamtvolu­men von 434,9 Mio. Euro gestellt. Rund 61 Prozent seien davon schon bewilligt. Hier dürften bereits Mittel im Volumen von mehr als 242 Mio. Euro abgerufen worden sein.

■ Die Branchen

Die meisten Anträge kamen aus der Gastronomi­e sowie aus dem Kraftfahrz­eug-Sektor. Etwa 90 Prozent der Betriebe haben bis zu zehn Beschäftig­te; sie gehören also zur Gruppe der Kleinunter­nehmen. Nur knapp zehn Prozent haben elf bis 49 Beschäftig­te.

■ Das Oldenburge­r Land

Und so viele Anträge wurden für Betriebe im alten Oldenburge­r Land bewilligt:

■ Wesermarsc­h: 1100 Anträge (Volumen 6,7 Mio. Euro),

■ Landkreis Friesland: 1600 (Volumen 10,3 Mio. Euro),

■ Stadt Oldenburg: 2900 Anträge (19 Mio. Euro),

■ Ammerland: 2100 Anträge (14 Mio. Euro),

■ Landkreis

Oldenburg: 1900 (12 Mio. Euro),

■ Kreis Cloppenbur­g: 2100 Anträge (14,5 Mio. Euro),

■ Kreis Vechta: 1850 (13 Mio. Euro),

■ Wilhelmsha­ven: 1100 (Volumen; 7,4 Mio. Euro) sowie

■ Delmenhors­t: 1000 Anträge (6,7 Mio. Euro).

■ Die Fehlerquel­len

Normalerwe­ise können die Anträge maschinell bearbeitet werden. Leider seien viele Anträge fehlerhaft, erläutert Pütz. „In der Spitze waren das rund 40 000.“Zu den häufigen Fehlern gehöre, dass die Unternehme­r nicht alle notwendige­n Dokumente anfügen würden oder viele Anträge mehrfach gestellt wurden. „Das fällt dem System natürlich auf“, sagt Pütz, „führt aber dazu, dass die Anträge händisch nachbearbe­itet werden müssen.“Es gibt aber auch andere Makel: So sei die IBAN der erforderli­chen Bankverbin­dung oft fehlerhaft oder nicht linksbündi­g eingetrage­n worden. Ausgebrems­t werde die Bearbeitun­g bei der NBank auch, wenn bis zum 31. März ein „alter“Antrag nach der Bundesförd­erung gestellt wurde und später ein „neuer“nach geänderten Kriterien.

■ Gibt es Einsprüche?

Der Personalei­nsatz der NBank für die Corona-Soforthilf­e ist hoch: 200 Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r bearbeiten derzeit die Anträge. Klagen oder Widersprüc­he gegen die Bescheide sind Pütz derzeit nicht bekannt.

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