Corona-Soforthilfen lösen Antragsflut bei NBank aus
Rund 140 000 Firmen in Niedersachsen beantragen Unterstützung – Rund 40 000 fehlerhaft
Auch wenn ein Bauleiter lediglich einen „Rahmenvertrag“mit einem Architekturbüro geschlossen hat, so kann er nicht als „selbstständig“gelten, wenn er aus dem Büro Terminvorgaben und „Details der Leistungserbringung“genannt bekommt. Auch spreche gegen seine Selbstständigkeit, dass er eine Vergütung in Höhe von 45 Euro pro Stunde vereinbart hat. Der Rentenversicherungsträger darf Versicherungspflicht feststellen, sodass das Architektenbüro als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abzuführen hat. Dass der Bauleiter keine Einzelweisungen erhalte, sei kein Indiz für eine grundsätzliche Weisungsfreiheit. Auch die Tatsache, dass er seine Arbeitszeit nicht frei gestalten kann, macht die Abhängigkeit deutlich (SG Dortmund, S 34 BA 4/19).
Hannover – Rund 1000 Anträge auf Unterstützung aus dem Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Niedersachsen erreichen täglich die landeseigene NBank. Zu Beginn der Krise gingen gar 10 000 Anträge ein, berichtet Bank-Sprecher Bernd Pütz am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. Die meisten Anträge könnten maschinell bearbeitet werden. Dann hätten die Betroffenen schon innerhalb von vier Tagen das Geld auf ihrem Konto.
Hier die wichtigsten Punkte zur Soforthilfe-Antragsflut:
■ Wer ist berechtigt?
Die Soforthilfe richtet sich an Kleinstunternehmer und Freiberufler
mit bis zu zehn Beschäftigten und Solo-Selbstständige sowie an kleine Unternehmen und Freiberufler mit höchstens 49 Beschäftigten.
■ Die Zahl der Anträge
Pütz zufolge erreichten die NBank bis Montag 143 000 Anträge auf Soforthilfe. „Davon sind 122 000 mit einer Gesamtsumme von 791,4 Millionen Euro bewilligt worden“, so der Sprecher. Daneben wurden knapp 9900 Darlehensanträge für Liquiditätskredite als Corona-Hilfe über ein Gesamtvolumen von 434,9 Mio. Euro gestellt. Rund 61 Prozent seien davon schon bewilligt. Hier dürften bereits Mittel im Volumen von mehr als 242 Mio. Euro abgerufen worden sein.
■ Die Branchen
Die meisten Anträge kamen aus der Gastronomie sowie aus dem Kraftfahrzeug-Sektor. Etwa 90 Prozent der Betriebe haben bis zu zehn Beschäftigte; sie gehören also zur Gruppe der Kleinunternehmen. Nur knapp zehn Prozent haben elf bis 49 Beschäftigte.
■ Das Oldenburger Land
Und so viele Anträge wurden für Betriebe im alten Oldenburger Land bewilligt:
■ Wesermarsch: 1100 Anträge (Volumen 6,7 Mio. Euro),
■ Landkreis Friesland: 1600 (Volumen 10,3 Mio. Euro),
■ Stadt Oldenburg: 2900 Anträge (19 Mio. Euro),
■ Ammerland: 2100 Anträge (14 Mio. Euro),
■ Landkreis
Oldenburg: 1900 (12 Mio. Euro),
■ Kreis Cloppenburg: 2100 Anträge (14,5 Mio. Euro),
■ Kreis Vechta: 1850 (13 Mio. Euro),
■ Wilhelmshaven: 1100 (Volumen; 7,4 Mio. Euro) sowie
■ Delmenhorst: 1000 Anträge (6,7 Mio. Euro).
■ Die Fehlerquellen
Normalerweise können die Anträge maschinell bearbeitet werden. Leider seien viele Anträge fehlerhaft, erläutert Pütz. „In der Spitze waren das rund 40 000.“Zu den häufigen Fehlern gehöre, dass die Unternehmer nicht alle notwendigen Dokumente anfügen würden oder viele Anträge mehrfach gestellt wurden. „Das fällt dem System natürlich auf“, sagt Pütz, „führt aber dazu, dass die Anträge händisch nachbearbeitet werden müssen.“Es gibt aber auch andere Makel: So sei die IBAN der erforderlichen Bankverbindung oft fehlerhaft oder nicht linksbündig eingetragen worden. Ausgebremst werde die Bearbeitung bei der NBank auch, wenn bis zum 31. März ein „alter“Antrag nach der Bundesförderung gestellt wurde und später ein „neuer“nach geänderten Kriterien.
■ Gibt es Einsprüche?
Der Personaleinsatz der NBank für die Corona-Soforthilfe ist hoch: 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten derzeit die Anträge. Klagen oder Widersprüche gegen die Bescheide sind Pütz derzeit nicht bekannt.