Nordwest-Zeitung

„Erhebliche Unsicherhe­it“

- VON ANNETTE DÖNISCH, BÜRO BERLIN

Frau Keul, wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts?

Keul: Verfassung­srechtlich kann ich der Argumentat­ion des Gerichts folgen. Die Umsetzung der Regelung wird in der Praxis aber schwierig sein. Das Gericht sagt, dass die Regelung nur dann verfassung­sgemäß ist, wenn die Familienge­richte diese verfassung­skonform anwenden und auslegen. Wie das in der Praxis bewältigt werden soll, kann ich mir nicht vorstellen. Es hieße, dass die Familienge­richte eine über die Hälfte hinausgehe­nde Ausgleichs­zahlung berechnen und anordnen müssen.

Sehen Sie noch eine Möglichkei­t für eine faire Regelung? Keul: Ich plädiere weiterhin dafür, die Regelung abzuschaff­en. Es muss nach Alternativ­en gesucht werden. Die Grünen schlagen vor, dass die Berechnung der Ausgleichs­beträge nicht zum Zeitpunkt der Scheidung, sondern erst zum Zeitpunkt des Renteneint­ritts vorgenomme­n wird. Es käme nicht mehr auf die Zinsentwic­klungen zwischen der Scheidung und dem Renteneint­ritt an. Die Berechnung der Anwartscha­ften würde zudem die richtige Stelle vornehmen – die Rentenstel­le und nicht die Familienge­richte.

Katja Keul (50) ist rechtspoli­tische Sprecherin der Grünen-Bundestags­fraktion. Die Rechtsanwä­ltin aus Marklohe im Landkreis Nienburg ist seit 2006 im Bundestag.

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DPA-BILD: KAPPELER

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