Das plant Niedersachsen bei der Grundsteuer
Berechnung soll künftig nach Flächengröße und Lage innerhalb der Kommune erfolgen
Niedersachsen wird das Bundesmodell nicht übernehmen. Städte und Gemeinden brauchen das Geld dringend.
HANNOVER – Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Niedersachsen bereitet zur Erhebung der Grundsteuer gerade ein eigenes Gesetz vor, das vom Modell des Bundes abweichen soll. „Es gibt die Möglichkeit ein eigenes Regelwerk aufzustellen“, sagt der Sprecher des Finanzministeriums in Hannover, Karsten Pilz. „Davon wollen wir Gebrauch machen.“Ob es für Hausbesitzer und Mieter damit teurer wird, bleibt aber vorerst offen.
Warum gibt es eine neue ? Berechnungsgrundlage
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt. Bundestag und Bundesrat beschlossen im Herbst 2019 eine Reform. Nun müsgleichs
sen rund 35 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. In Niedersachsen betrifft das rund 3,5 Millionen Grundstücke, so das Finanzministerium. Bis 2025 ist Zeit, um die Daten zu erheben.
Wer profitiert ? von der Grundsteuer
Die Grundsteuer hat für die Haushalte von Städten und Gemeinden eine enorme Bedeutung. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle
der Kommunen dar. Allein in Niedersachsen belief sich das Grundsteueraufkommen im vergangenen Jahr auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro.
Wie soll die Reform in ? Niedersachsen aussehen
Das Finanzministerium präferiert das sogenannte FlächenLage-Modell. Das heißt: Neben der Grundstücksgröße soll die Steuer auch danach bemessen werden, an welcher Stelle im Ort das Grundstück liegt. Geplant sei, anhand eines Verder durchschnittlichen Bodenrichtwerte der Stadtbezirke einen Lagefaktor abzuleiten. Dieser Lagefaktor spiegelt nicht den Wert der Bebauung wider, sondern auch die Teilhabe am kommunalen Leistungsangebot. Für jede Kommune soll es bis zu maximal sieben Lagefaktoren geben.
Wo ist der Vorteil gegenüber ? dem Bundesmodell
Das Modell sei leichter umzusetzen als der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), heißt es im Finanzministerium in Hannover. Das Bundesmodell stütze sich auf den Wert des Bodens, eine statistisch ermittelte Kaltmiete, die Grundstücksfläche sowie Art und Alter des Gebäudes. Regelmäßig, im Abstand von sieben Jahren, müsste der Wert jedes einzelnen Grundstücks überprüft werden. Damit würde das Bundesmodell 45 Prozent mehr Personalkosten erfordern als das Flächen-Lage-Modell. Hier könnten Gutachter die einfache Berechnung der Lagefaktoren durchführen, so das Argument in Hannover. Das sei für alle Beteiligten deutlich einfacher und weniger streitanfällig.
Was sagen Hauseigentümer ? und Kommunen
„Billiger wird’s mit Sicherheit nicht, wenn künftig der Lagefaktor noch obendrauf kommt“, sagt Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzender des Verbands Haus & Grund Niedersachsen. Es sei eben ein Unterschied, ob man etwa in Hannover im noblen Zooviertel oder in der List wohne. Horst fürchtet, dass das Land die unterschiedlichen Hebesätze nicht antastet. Es handele sich schließlich um eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen-Bremen unterstützt nach den Worten seiner Direktorin Dr. Susanne Schmitt das FlächenLage-Modell. Es führe zu den geringsten Mehrbelastungen. Schmitt warnt, die Umlagefähigkeit der Steuer einzuschränken. Der Städte- und Gemeindebund will, dass die neue Lösung aufkommensneutral ist. „Die Kommunen brauchen das Geld dringender denn je“, sagt Verbandssprecher Thorsten Bullerdiek. Vor allem müsse das Gesetz schnell kommen. Schon jetzt sei der Zeitplan sehr eng.