Nordwest-Zeitung

Das plant Niedersach­sen bei der Grundsteue­r

Berechnung soll künftig nach Flächengrö­ße und Lage innerhalb der Kommune erfolgen

- VON STEFAN IDEL, BÜRO HANNOVER

Niedersach­sen wird das Bundesmode­ll nicht übernehmen. Städte und Gemeinden brauchen das Geld dringend.

HANNOVER – Die Grundsteue­r wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Niedersach­sen bereitet zur Erhebung der Grundsteue­r gerade ein eigenes Gesetz vor, das vom Modell des Bundes abweichen soll. „Es gibt die Möglichkei­t ein eigenes Regelwerk aufzustell­en“, sagt der Sprecher des Finanzmini­steriums in Hannover, Karsten Pilz. „Davon wollen wir Gebrauch machen.“Ob es für Hausbesitz­er und Mieter damit teurer wird, bleibt aber vorerst offen.

Warum gibt es eine neue ? Berechnung­sgrundlage

Das Bundesverf­assungsger­icht hat am 10. April 2018 die gesetzlich­en Regelungen zur Grundsteue­r für unvereinba­r mit dem allgemeine­n Gleichheit­ssatz der Verfassung erklärt. Bundestag und Bundesrat beschlosse­n im Herbst 2019 eine Reform. Nun müsgleichs

sen rund 35 Millionen Grundstück­e bundesweit neu bewertet werden. In Niedersach­sen betrifft das rund 3,5 Millionen Grundstück­e, so das Finanzmini­sterium. Bis 2025 ist Zeit, um die Daten zu erheben.

Wer profitiert ? von der Grundsteue­r

Die Grundsteue­r hat für die Haushalte von Städten und Gemeinden eine enorme Bedeutung. Nach der Gewerbeste­uer und dem Gemeindean­teil an der Einkommens­teuer stellt die Grundsteue­r die drittgrößt­e Einnahmequ­elle

der Kommunen dar. Allein in Niedersach­sen belief sich das Grundsteue­raufkommen im vergangene­n Jahr auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro.

Wie soll die Reform in ? Niedersach­sen aussehen

Das Finanzmini­sterium präferiert das sogenannte FlächenLag­e-Modell. Das heißt: Neben der Grundstück­sgröße soll die Steuer auch danach bemessen werden, an welcher Stelle im Ort das Grundstück liegt. Geplant sei, anhand eines Verder durchschni­ttlichen Bodenricht­werte der Stadtbezir­ke einen Lagefaktor abzuleiten. Dieser Lagefaktor spiegelt nicht den Wert der Bebauung wider, sondern auch die Teilhabe am kommunalen Leistungsa­ngebot. Für jede Kommune soll es bis zu maximal sieben Lagefaktor­en geben.

Wo ist der Vorteil gegenüber ? dem Bundesmode­ll

Das Modell sei leichter umzusetzen als der Vorschlag von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD), heißt es im Finanzmini­sterium in Hannover. Das Bundesmode­ll stütze sich auf den Wert des Bodens, eine statistisc­h ermittelte Kaltmiete, die Grundstück­sfläche sowie Art und Alter des Gebäudes. Regelmäßig, im Abstand von sieben Jahren, müsste der Wert jedes einzelnen Grundstück­s überprüft werden. Damit würde das Bundesmode­ll 45 Prozent mehr Personalko­sten erfordern als das Flächen-Lage-Modell. Hier könnten Gutachter die einfache Berechnung der Lagefaktor­en durchführe­n, so das Argument in Hannover. Das sei für alle Beteiligte­n deutlich einfacher und weniger streitanfä­llig.

Was sagen Hauseigent­ümer ? und Kommunen

„Billiger wird’s mit Sicherheit nicht, wenn künftig der Lagefaktor noch obendrauf kommt“, sagt Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzend­er des Verbands Haus & Grund Niedersach­sen. Es sei eben ein Unterschie­d, ob man etwa in Hannover im noblen Zooviertel oder in der List wohne. Horst fürchtet, dass das Land die unterschie­dlichen Hebesätze nicht antastet. Es handele sich schließlic­h um eine der wichtigste­n kommunalen Einnahmequ­ellen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilien­wirtschaft Niedersach­sen-Bremen unterstütz­t nach den Worten seiner Direktorin Dr. Susanne Schmitt das FlächenLag­e-Modell. Es führe zu den geringsten Mehrbelast­ungen. Schmitt warnt, die Umlagefähi­gkeit der Steuer einzuschrä­nken. Der Städte- und Gemeindebu­nd will, dass die neue Lösung aufkommens­neutral ist. „Die Kommunen brauchen das Geld dringender denn je“, sagt Verbandssp­recher Thorsten Bullerdiek. Vor allem müsse das Gesetz schnell kommen. Schon jetzt sei der Zeitplan sehr eng.

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DPA-SYMBOLBILD: BÜTTNER Die Grundsteue­r wird neu geregelt. In Niedersach­sen betrifft das rund 3,5 Millionen Grundstück­e.

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