Ukrainischer Oligarch aus Oldenburger Haft entlassen
Oberlandesgericht lehnt Auslieferung des Milliardärs Alexander Onischtschenko ab
Oldenburg – Der ukrainische Milliardär Alexander Onischtschenko (50) darf nicht an die Ukraine ausgeliefert werden und kommt auf freien Fuß. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg am Mittwoch entschieden. Die Ukraine hatte seine Auslieferung verlangt. Dem Oligarchen wird in seiner Heimat Korruption vorgeworfen.
Es könne zwar gegenwärtig nicht festgestellt werden, dass die Strafverfolgung in der Ukraine aus politischen Motiven erfolge, schreibt das Oberlandesgericht. Eine Auslieferung Onischtschenkos sei aber unzulässig, da konkrete Anhaltspunkte vorlägen, nach denen verbindliche völkerrechtliche Mindeststandards nicht gewahrt seien. Die Haftbedingungen im Kiewer Untersuchungsgefängnis entsprächen nicht den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Senat hatte die ukrainischen Behörden deshalb um eine differenzierte Beschreibung der Haftbedingungen gebeten. Die ukrainischen Behörden hätten jedoch nur allgemeine Angaben gemacht. Diese Zusicherung hielt der Senat nicht für ausreichend (Az.: 1 Ausl 29/18).
Onischtschenko wurde von der Münchner Anwaltskanzlei der beiden früheren bayrischen Staatsminister Peter Gauweiler und Alfred Sauter vertreten. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte den Auslieferungshaftbefehl bereits im Juli 2019 erlassen. Onischtschenko wohnt in Herzlake/Emsland, deshalb ist das OLG Oldenburg zuständig. Verhaftet wurde er jedoch erst im November 2019 auf dem Polizeirevier in Achim, „in das er unter dem Vorwand einer Zeugenaussage von den niedersächsischen Behörden geladen worden war“, teilte die Kanzlei Gauweiler/Sauter mit.