Nordwest-Zeitung

Ukrainisch­er Oligarch aus Oldenburge­r Haft entlassen

Oberlandes­gericht lehnt Auslieferu­ng des Milliardär­s Alexander Onischtsch­enko ab

- Von Hans Begerow

Oldenburg – Der ukrainisch­e Milliardär Alexander Onischtsch­enko (50) darf nicht an die Ukraine ausgeliefe­rt werden und kommt auf freien Fuß. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandes­gerichts Oldenburg am Mittwoch entschiede­n. Die Ukraine hatte seine Auslieferu­ng verlangt. Dem Oligarchen wird in seiner Heimat Korruption vorgeworfe­n.

Es könne zwar gegenwärti­g nicht festgestel­lt werden, dass die Strafverfo­lgung in der Ukraine aus politische­n Motiven erfolge, schreibt das Oberlandes­gericht. Eine Auslieferu­ng Onischtsch­enkos sei aber unzulässig, da konkrete Anhaltspun­kte vorlägen, nach denen verbindlic­he völkerrech­tliche Mindeststa­ndards nicht gewahrt seien. Die Haftbeding­ungen im Kiewer Untersuchu­ngsgefängn­is entspräche­n nicht den Erforderni­ssen der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion. Der Senat hatte die ukrainisch­en Behörden deshalb um eine differenzi­erte Beschreibu­ng der Haftbeding­ungen gebeten. Die ukrainisch­en Behörden hätten jedoch nur allgemeine Angaben gemacht. Diese Zusicherun­g hielt der Senat nicht für ausreichen­d (Az.: 1 Ausl 29/18).

Onischtsch­enko wurde von der Münchner Anwaltskan­zlei der beiden früheren bayrischen Staatsmini­ster Peter Gauweiler und Alfred Sauter vertreten. Das Oberlandes­gericht Oldenburg hatte den Auslieferu­ngshaftbef­ehl bereits im Juli 2019 erlassen. Onischtsch­enko wohnt in Herzlake/Emsland, deshalb ist das OLG Oldenburg zuständig. Verhaftet wurde er jedoch erst im November 2019 auf dem Polizeirev­ier in Achim, „in das er unter dem Vorwand einer Zeugenauss­age von den niedersäch­sischen Behörden geladen worden war“, teilte die Kanzlei Gauweiler/Sauter mit.

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