Nordwest-Zeitung

Fahrverbot auf Brücke bleibt umstritten

Oldenburge­rin wundert sich über hiesige Regelung für Radfahrer – Vergleich mit Münster

- VON THOMAS HUSMANN

Auch in Münster gab es Streit um Behelfsbrü­cken. Doch dort gelten zum Teil andere Regeln für Fahrradfah­rer.

OLDENBURG/MÜNSTER – Was hat Münster, was Oldenburg nicht hat? Diese Frage stellt sich Gertrud Wessel-Terharn (61), die regelmäßig die westfälisc­he 300 000-EinwohnerS­tadt besucht. Sie wundert sich darüber, dass in Oldenburg das Radfahren auf der Rampe und auf der Behelfsbrü­cke über den Küstenkana­l neben der demontiert­en Cäcilienbr­ücke verboten ist. In Münster ist das auf einem vergleichb­aren Bauwerk erlaubt.

Ein Mitarbeite­r der Münsterane­r Stadtverwa­ltung, der namentlich nicht genannt werden möchte, bestätigte das auf Nachfrage der Ð. Dort gibt beziehungs­weise gab es Behelfsbau­werke für die LaererLand­weg-Brücke und die Schillerst­raßenbrück­e. Beide überspanne­n den Dortmund-EmsKanal, der zurzeit im Bereich Münster ausgebaut wird.

Tatsächlic­h darf der Behelf für die Laerer-Landweg-Brücke, der wegen eines weiteren Bauvorhabe­ns immer noch in Betrieb ist, mit dem Rad befahren werden, bestätigt der Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung – inklusive der Rampen. Auch auf der Brücke an der Schillerst­raße war das Radfahren zunächst erlaubt. Aufgrund zu erwartende­r Raureifund Eisglätte verbot das Wasserund Schifffahr­tsamt Rheine im Oktober 2015 das Radeln. „Dann“, so der Verwaltung­smitarbeit­er weiter, „ging es hin und her.“Mal wurde das Radfahren erlaubt, dann wieder verboten. Schließlic­h blieb es bei dem Verbot – für Münster ein großes Aufregerth­ema.

Das Verbot wurde damit begründet, dass auf den Rampen an der Schillerbr­ücke ein Gefälle von fast zehn Prozent bestand, während es an der Laerer-Landweg-Brücke nur sechs Prozent sind, so der Mitarbeite­r weiter. Zudem gibt es dort kleine Zwischenpo­deste für Pausen, die Fußgänger, Rollstuhlf­ahrer oder Eltern mit Kinderwage­n dort einlegen können. Außerdem ist der Belag mit Granulat beschichte­t und es gibt einen Winterdien­st. Knapp drei Meter sind bzw. waren die Rampen breit.

„Aufgrund der großen Anzahl von Fußgängern und Radfahrern in beiden Fahrt- bzw. Laufrichtu­ngen auf den verhältnis­mäßig schmalen Rampen (nur etwa drei Meter breit) kann hier das Radfahren nicht zugelassen werden“, begründet Stadtsprec­her Stephan Onnen das für Oldenburg geltende Verbot. Wegen des Gefälles (sechs Prozent) seien vielfältig­e Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu befürchten.

Um hier Unfälle, insbesonde­re auch mit älteren Fußgängern, zu vermeiden, habe die Stadt das Radfahren auf der Brücke und den Rampen verboten.

 ?? BILD: THOMAS HUSMANN ?? Radfahren verboten: Über die Behelfsbrü­cke der außer Dienst gestellten Cäcilienbr­ücke muss geschoben werden.
BILD: THOMAS HUSMANN Radfahren verboten: Über die Behelfsbrü­cke der außer Dienst gestellten Cäcilienbr­ücke muss geschoben werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany