Fahrverbot auf Brücke bleibt umstritten
Oldenburgerin wundert sich über hiesige Regelung für Radfahrer – Vergleich mit Münster
Auch in Münster gab es Streit um Behelfsbrücken. Doch dort gelten zum Teil andere Regeln für Fahrradfahrer.
OLDENBURG/MÜNSTER – Was hat Münster, was Oldenburg nicht hat? Diese Frage stellt sich Gertrud Wessel-Terharn (61), die regelmäßig die westfälische 300 000-EinwohnerStadt besucht. Sie wundert sich darüber, dass in Oldenburg das Radfahren auf der Rampe und auf der Behelfsbrücke über den Küstenkanal neben der demontierten Cäcilienbrücke verboten ist. In Münster ist das auf einem vergleichbaren Bauwerk erlaubt.
Ein Mitarbeiter der Münsteraner Stadtverwaltung, der namentlich nicht genannt werden möchte, bestätigte das auf Nachfrage der Ð. Dort gibt beziehungsweise gab es Behelfsbauwerke für die LaererLandweg-Brücke und die Schillerstraßenbrücke. Beide überspannen den Dortmund-EmsKanal, der zurzeit im Bereich Münster ausgebaut wird.
Tatsächlich darf der Behelf für die Laerer-Landweg-Brücke, der wegen eines weiteren Bauvorhabens immer noch in Betrieb ist, mit dem Rad befahren werden, bestätigt der Mitarbeiter der Stadtverwaltung – inklusive der Rampen. Auch auf der Brücke an der Schillerstraße war das Radfahren zunächst erlaubt. Aufgrund zu erwartender Raureifund Eisglätte verbot das Wasserund Schifffahrtsamt Rheine im Oktober 2015 das Radeln. „Dann“, so der Verwaltungsmitarbeiter weiter, „ging es hin und her.“Mal wurde das Radfahren erlaubt, dann wieder verboten. Schließlich blieb es bei dem Verbot – für Münster ein großes Aufregerthema.
Das Verbot wurde damit begründet, dass auf den Rampen an der Schillerbrücke ein Gefälle von fast zehn Prozent bestand, während es an der Laerer-Landweg-Brücke nur sechs Prozent sind, so der Mitarbeiter weiter. Zudem gibt es dort kleine Zwischenpodeste für Pausen, die Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen dort einlegen können. Außerdem ist der Belag mit Granulat beschichtet und es gibt einen Winterdienst. Knapp drei Meter sind bzw. waren die Rampen breit.
„Aufgrund der großen Anzahl von Fußgängern und Radfahrern in beiden Fahrt- bzw. Laufrichtungen auf den verhältnismäßig schmalen Rampen (nur etwa drei Meter breit) kann hier das Radfahren nicht zugelassen werden“, begründet Stadtsprecher Stephan Onnen das für Oldenburg geltende Verbot. Wegen des Gefälles (sechs Prozent) seien vielfältige Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu befürchten.
Um hier Unfälle, insbesondere auch mit älteren Fußgängern, zu vermeiden, habe die Stadt das Radfahren auf der Brücke und den Rampen verboten.