Kampf um Unterstand für E-Scooter
Vermieter verlangt Demontage des Schuppens – Unruhe durch Besitzerwechsel des Mehrparteienhauses
Zurzeit steht der E-Scooter im Freien. Der Vermieter signalisiert Kompromissbereitschaft.
OHMSTEDE – Seit mehr als 30 Jahren wohnt Jochen Böger in einem Mehrparteienhaus in der Leobschützer Straße. Eine Wohnung im zweiten Stock unter dem Dach ist sein Zuhause. Das Leben hat es nicht immer gut gemeint mit dem Rentner, der, als er 14 Jahre alt war, in einen Unfall mit einem Pekolbus verwickelt war. Drei Jahre lang musste er danach im Rollstuhl sitzen, unter den vielschichtigen Spätfolgen leidet er noch heute massiv.
Wie der Ärger begann
Zwar kann er wieder laufen, doch für weitere Wege benötigt er einen E-Scooter – das Gehen fällt ihm schwer. Der Scooter steht, besser stand bislang in einem mit Folien verkleideten selbstgebauten Unterstand, in den er sich einen Stromanschluss zum Aufladen seines E-Scooters gelegt hatte. Alles mit Genehmigung der Baum-Unternehmensgruppe, der die Immobilie bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres gehörte. Doch der Besitzer wechselte, nun ist die in Düsseldorf beheimatete LEG-ImmobilienGruppe sein Vermieter. Und damit begann für den zu 100 Prozent schwerbehinderten Mann der Ärger.
Er wurde aufgefordert, seinen Hausrat vom Dachboden zu entsorgen und eine Terrasse abzubauen, die er sich eigenen Angaben zufolge mit Genehmigung der Baum-Unternehmensgruppe angelegt hatte. Am Montag waren zwei Männer, die Böger beauftragt hatte, damit beschäftigt, den Sperrmüll zu entsorgen und die auf der Terrasse verlegten Platten zu entfernen. 500 Euro hat Böger die Aktion gekostet – sein Erspartes. Eine Menge Geld für den 64-Jährigen, dem zum Leben 990 Euro im Monat zur Verfügung stehen. Davon gehen 550 Euro für die Miete ab.
„Der alte Schuppen musste abgerissen werden, weil es zur Errichtung keine entsprechende Vereinbarung und auch nachträglich keine Genehmigung gab. Die Anlage ist derzeit aufgrund bestehender Brand- und Unfallgefahr (Stolperfalle durch nicht ordnungsgemäß verlegte Stromkabel) auch nicht genehmigungsfähig. Die Aufforderung zum Rückbau war deshalb seitens der LEG zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich“, teilte dazu Silke Gottschalk, Pressesprecherin der LEG-Immobilien-Gruppe, auf Nachfrage der Ð mit. Das Unternehmen hatte dem Schwerbehinderten vorgeschlagen, ihm ein Angebot über einen neuen Schuppen mit ordnungsgemäßen Stromanschlüssen vorzulegen. Ein Schuppen sei nicht Bestandteil des Mietvertrages gewesen, hieß es.
Ein guter Kompromiss?
Die Finanzierung des neuen Schuppens könnte laut Böger so aussehen: Es bestehe eine schriftliche Zusage, den Schuppen und Anschluss über eine Mieterhöhung zu realisieren. Nur über den Standort sei noch keine Einigkeit erzielt worden. Die Mietanpassung will Böger über eine eventuelle Wohngelderhöhung kompensieren, wenn seinem Antrag stattgegeben werde. Klingt nach einem guten Kompromiss.