Leipziger Gericht hat das letzte Wort
Verhandlung an diesem Mittwoch über umstrittenen Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg
Gewaltige Baustelle: Mit der Erneuerung des Gleisbetts im Frühjahr – unser Foto entstand am Bürgerbuschweg – haben die eigentlichen Ausbauarbeiten begonnen. Derzeit laufen Gründungsarbeiten für Lärmschutzwände und Obermasten.
Oldenburg/Leipzig – Seit zehn Jahren erhitzt das Thema die Gemüter – nun steht die abschließende Entscheidung bevor. An diesem Mittwoch verhandelt der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Gericht, Andreas Korbmacher, über die verschiedenen Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg. Das oberste deutsche Gericht für öffentlichrechtliche Streitigkeiten entscheidet, ob die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes rechtmäßig ist. Mit dem Ausbau der Strecke zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg soll der Jade-Weser-Port besser an den Schienengüterverkehr angebunden werden.
Lärm und Gefahren
Gegen den Ausbau der Strecke durch Oldenburg geklagt hat zum einen die Stadt. Sie fordert, den Planfeststellungsbeschluss (PFA1) aufzuheben. Begründung: Der Ausbau der Strecke mitten durch die Stadt für den Güterverkehr führe zu einer Verlärmung, beeinträchtige das Stadtbild und behindere den Verkehr an den Bahnübergängen. Der Bau einer Trasse um das Stadtgebiet herum sei die bessere Lösung.
Für den Fall, dass das Gericht dieser Forderung nicht folgt, hat die Stadt vorgebaut: Sie will zumindest Verbesserungen für den Ausbau der Strecke durch Oldenburg erreichen. Dazu gehört ein besseres Rettungskonzept für den Fall von Havarien. Bürgerinnen und Bürger entlang der Gleisen sollen besser geschützt werden vor Gefahren durch brennbare, giftige oder explosive Bahntransporte.
Die sogenannte Verpflichtungsklage der Stadt enthält auch die Forderung, dass die Bahn den Bahnübergang „Am Stadtrand“in Ofenerdiek ertüchtigt. Die Stadt kritisiert, die Bahn habe keinen Vorschlag unterbreitet, wie der
Straßenverkehr an dieser Stelle verlaufen soll. Die Bahn hält entgegen, die Stadt hab sich bislang nicht festgelegt, ob sie eine Ertüchtigung oder eine Unterführung bevorzuge.
Die Stadt wird in Leipzig von ihrem Stuttgarter Fachanwalt für den Bahnstreit, Wilfried Porsch, vertreten. Aus Oldenburg reisen zur Verhandlung Verkehrsdezernent Sven Uhrhan, Verkehrsamtsleiter Bernd Müller und FeuerwehrChef Michael Bremer. Zudem vertreten Thomas Geuken (Rechtsamt) und Norbert Meis (Verkehrsamt) die Verwaltung.
Anlieger klagen
Bezüglich der Bewertung ihrer Erfolgsaussichten hält sich die Stadt zurück. Das Gericht scheine „eine sehr ausführliche