Das gilt für Herbst-Urlaub im Inland
In den Ländern gibt es unterschiedliche Corona-Regelungen für Reisende aus Risikogebieten
Berlin – Die Herbstferien stehen vor der Tür, in einigen Bundesländern haben sie schon begonnen. In einer Zeit, die sonst von Reiselust und Fernweh geprägt ist, herrscht nun Unsicherheit – angesichts eines komplizierten Regelungsgeflechts zwischen den 16 Bundesländern. Aber was gilt nun wo bei Reisen im Inland? Und müssen Reisende aus Risikogebieten in Quarantäne? Ein Überblick:
Welche Gebiete gelten in welchem Bundesland als Risikogebiet
Neben den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg gelten die Städte Hamm, Remscheid – beide in Nordrhein-Westfalen – sowie der Landkreis Vechta in Niedersachsen als besonders von Corona betroffene Gebiete. Als Grundlage für die Einstufung als Risikogebiet dient die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, die das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Dieser Wert darf nicht höher als 50 sein.
■ In Schleswig-Holstein gelten derzeit die Städte Hamm und Remscheid sowie die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet, nicht aber der Landkreis Vechta.
■ In Rheinland-Pfalz basiert die Einstufung der Risikogebiete vollständig auf den Zahlen des RKI.
■ Mecklenburg-Vorpommern weist zwar Hamm, Remscheid und Vechta, nicht aber die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet aus. Berlin wird bei der Risikobewertung als Ganzes betrachtet, sagte eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums.
■ Die Bundesländer Berlin,
Niedersachsen und Bremen weisen aktuell keine inländischen Risikogebiete aus.
■ Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und das Saarland richten sich bei ihrer Bewertung nach den Zahlen des RKI. In diesen Ländern wird jedoch derzeit keine Quarantäne für Reisende aus im Inland besonders betroffenen Gebieten angeordnet. Es gelten aber Übernachtungsverbote für Hotel- und Pensionsgäste.
Wo dürfen Reisende aus deutschen Risikogebieten in den Herbstferien Urlaub machen
Reisende aus den Risikogebieten müssen sich je nach Bundesland auf unterschiedliche Konsequenzen einstellen.
■ In Schleswig-Holstein müssen Menschen aus Hamm, Remscheid und den vier betroffenen Berliner Bezirken bei der Einreise in Quarantäne, nicht jedoch Bewohner aus Vechta.
■ In Rheinland-Pfalz müssen sich grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten in Quarantäne begeben.
■ In Mecklenburg-Vorpommern müssen hingegen Einreisende aus Hamm, Remscheid und Vechta in Quarantäne, nicht aber jene aus den vier Berliner Bezirken. Einreisebeschränkungen oder Quarantäne für Rückkehrer werden laut Gesundheitsministerium erst dann wirksam, wenn Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb
von sieben Tagen aufweise. Nach jüngsten Berechnungen liegt der Durchschnittswert für Berlin unter 40.
■ In Berlin, Bremen und Niedersachsen gelten für Einreisende aus inländischen Risikogebieten derzeit keine besonderen Einschränkungen.
■ Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
Was gilt, wenn ich als Bewohner eines Risikogebietes bereits eine Unterkunft gebucht habe
Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an: Falls Gäste aus Risikogebieten nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich. „Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist“, so Degott. Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt. Wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt, müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist. Nachrichten-Ticker
2639 Neuinfektionen in
Deutschland: Innerhalb eines Tages meldeten die Gesundheitsämter 2639 neue Corona-Infektionen bundesweit, teilte das Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstagmorgen mit. Seit Beginn der Corona-Krise haben sich nach Angaben des RKI mindestens 303 258 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert (Datenstand 6.10., 0 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9546 (plus 12). Rund 265 600 Menschen haben die Infektion überstanden. Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Lagebericht vom Montag bei 1,21 (Vortag: 1,23).
Infektionszahlen im Landkreis Emsland gestiegen:
Nach einem Corona-Ausbruch in einem Schlachthof in Sögel ist der Landkreis Emsland deutlich näher an den kritischen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner bezogen auf sieben Tage herangerückt. Wie das niedersächsische Sozialministerium mitteilte, lag der Kreis am Dienstag (Stand: 9 Uhr) bei 46,8 Fällen.
AfD-Fraktion gegen Maske für Kinder bis 12 Jahre:
Die AfD-Bundestagsfraktion setzt sie sich dafür ein, Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr von der Maskenpflicht auszunehmen. Für den Mund-NasenSchutz gebe es „keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen“, sagte der AfDAbgeordnete Martin Reichardt am Dienstag. Deshalb sollten insbesondere Kinder, die unter den psychischen Folgen dieser Maßnahme besonders litten, von der Pflicht, eine Maske zu tragen, ausgenommen werden. Die Maskenpflicht „nützt niemandem“, führte er weiter aus.