Nordwest-Zeitung

Baustelle ohne Genehmigun­g

Fläche wird schon für Arbeiten genutzt – Stadt mahnt Antrag an

- Von Markus Minten

Oldenburg – Ende 2017, Anfang 2018 stand dieses Grundstück am Friedhofsw­eg schon einmal im Fokus: Seinerzeit war bei Bauarbeite­n illegal ein Gewässer zugeschütt­et worden, das Kammmolche beherbergt­e, eine seltene und streng geschützte Amphibiena­rt.

Stadt wartet ab

Nun treiben Anwohner erneut Machenscha­ften um, bei denen sich offenbar wieder nicht ganz an die Regeln gehalten wurde. Das Grundstück, das mittelfris­tig bebaut werden soll, wird seit einigen Tagen von einem Unternehme­n, das für die Deutsche Bahn arbeitet, genutzt. Das Problem: Die Fläche ist nicht Teil des Planfestst­ellungsbes­chlusses, mit dem der Ausbau der Bahnstreck­e genehmigt worden ist.

Eine Genehmigun­g liege demnach nicht vor, bestätigte Stadtbaude­zernent Sven Uhrhan. Die könne es auch gar nicht geben, weil die Firma gar keinen bauordnung­srechtlich­en Antrag gestellt habe.

Weil aber mit der Genehmiten

habe. Im Bahnaussch­uss hatte der Dezernent angekündig­t, dass die Stadt darauf noch einmal schriftlic­h bei der Bahn sowie beim Eisenbahnb­undesamt drängen wird.

Dass das nötig ist, zeigten die vergangene­n Nächte: Am Sonntagabe­nd sowie – angekündig­t auch Montag und Dienstagna­cht – kam es im Bereich Ofenerdiek auch nach 22 Uhr zu Lärm- und Lichtbeläs­tigungen durch Arbeiten. Mehrere Betroffene meldeten sich bei unserer Redaktion. Anrufe einer Anwohnerin bei der zuständige­n Bundespoli­zei blieben erfolglos.

Meike Dismer – Vergänglic­hkeit im Augenblick, Malerei mit Eitempera

Polizei informiere­n

„Leben und Werk von Horst Janssen“, Zeichnung, Druckgrafi­k (interaktiv­e Dauerausst­ellung); Sonderauss­tellung „Das kann nur Zeichnung! – Werke von Beethoven bis Pinterest“, Zeichnung

Dennoch sei genau das der richtige Weg, so Uhrhan: „Wer durch nächtliche­n Lärm belästigt wird, sollte unter Nennung von Ort und Zeitpunkt die Polizei alarmieren.“Unter Verweis auf die geltende Allgemeine Verwaltung­svorschrif­t zum Schutz gegen Baulärm (AVV Lärm) betonte der Baudezerne­nt: „Die Bahn darf auch nicht alles.“

Die Deutsche Bahn hat auf Fragen unserer Redaktion bis Dienstagab­end nicht reagiert.

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BILD: Torsten von Reeken Nicht legitim, aber vielleicht bald doch noch legal: das Baustellen-Lager am Friedhofsw­eg.

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