Nordwest-Zeitung

Schulleite­r: Schüler ohne Maske sind Täter

Jugendlich­e in Ostfriesla­nd sollen Mundschutz-Verweigere­r melden

- Von Soeke Heykes

Moormerlan­d – Schüler, die im Bus keine Maske tragen, und denen man ansieht, dass sie Maskenverw­eigerer sind, sollen von ihren Mitschüler­n bei der Schulleitu­ng gemeldet werden. Das forderte der Leiter der Freien Christlich­en Schule Ostfriesla­nd in Moormerlan­d, Christian Hunsmann, in einer E-Mail, die an Eltern und Lehrer versendet wurde. Ausschnitt­e des Rundbriefe­s kursieren im Internet.

Für das Melden reiche eine E-Mail mit Vor- oder Nachname des Maskenverw­eigerers und der Buslinie oder das direkte Melden im Sekretaria­t der Primarstuf­e. Die Maskenverw­eigerer würden dann von der Schulleitu­ng befragt. Wenn das Vergehen erwiesen sei, drohe ein Ausschluss von der Busfahrt. Dieses „Anschwärze­n“stößt auf Kritik.

Keine Maske in Bussen

Besonders eine Wortwahl sorgt für Diskussion­en: Der Schulleite­r bezeichnet die Maskenverw­eigerer als Täter. „Das Wort war unsensibel gewählt“, sagt Hunsmann. Keinesfall­s wollte er Schüler als Straftäter bezeichnen. Es sollte eine Abkürzung für die Formulieru­ng „Schülerinn­en und Schüler, die keine Maske tragen“sein.

Hintergrun­d der E-Mail sind mehrfache Rückmeldun­gen an den Schulleite­r, dass viele Schüler keine Maske in den Bussen tragen würden. Weiter gebe es viele Eltern, die Maskenverw­eigerer sind. Von ihnen habe Hunsmann unfreundli­che E-Mails erhalten.

Auf der anderen Seite gebe es Kinder, die Angst vor Mitschüler­n ohne Maske hätten. Damit sich die Kinder mitteilen können, entschied sich der Schulleite­r für dieses Vorgehen. Das werde aber nun ausgesetzt. Weiterhin ist in dieser Woche ein Gespräch mit dem Schulelter­nrat geplant.

Das Schreiben der Schule war mit dem Landkreis Leer nicht abgesproch­en, sagt Pressespre­cher Philipp Koenen. „Die Schulleitu­ng hat erst im Nachhinein Kontakt zu uns aufgenomme­n, nachdem heftige Reaktionen darauf erfolgt sind.“Das Schüler als Täter bezeichnet und zum „Anschwärze­n“aufgeforde­rt werden, heißt der Landkreis nicht gut.

Busfahrer hat Hausrecht

Fährt der Bus im Öffentlich­en Personenna­hverkehr – was hier der Fall ist – darf nur der Busfahrer Schüler bei Verstößen gegen eine Maskenpfli­cht von der Fahrt ausschließ­en.

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