Schulleiter: Schüler ohne Maske sind Täter
Jugendliche in Ostfriesland sollen Mundschutz-Verweigerer melden
Moormerland – Schüler, die im Bus keine Maske tragen, und denen man ansieht, dass sie Maskenverweigerer sind, sollen von ihren Mitschülern bei der Schulleitung gemeldet werden. Das forderte der Leiter der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland, Christian Hunsmann, in einer E-Mail, die an Eltern und Lehrer versendet wurde. Ausschnitte des Rundbriefes kursieren im Internet.
Für das Melden reiche eine E-Mail mit Vor- oder Nachname des Maskenverweigerers und der Buslinie oder das direkte Melden im Sekretariat der Primarstufe. Die Maskenverweigerer würden dann von der Schulleitung befragt. Wenn das Vergehen erwiesen sei, drohe ein Ausschluss von der Busfahrt. Dieses „Anschwärzen“stößt auf Kritik.
Keine Maske in Bussen
Besonders eine Wortwahl sorgt für Diskussionen: Der Schulleiter bezeichnet die Maskenverweigerer als Täter. „Das Wort war unsensibel gewählt“, sagt Hunsmann. Keinesfalls wollte er Schüler als Straftäter bezeichnen. Es sollte eine Abkürzung für die Formulierung „Schülerinnen und Schüler, die keine Maske tragen“sein.
Hintergrund der E-Mail sind mehrfache Rückmeldungen an den Schulleiter, dass viele Schüler keine Maske in den Bussen tragen würden. Weiter gebe es viele Eltern, die Maskenverweigerer sind. Von ihnen habe Hunsmann unfreundliche E-Mails erhalten.
Auf der anderen Seite gebe es Kinder, die Angst vor Mitschülern ohne Maske hätten. Damit sich die Kinder mitteilen können, entschied sich der Schulleiter für dieses Vorgehen. Das werde aber nun ausgesetzt. Weiterhin ist in dieser Woche ein Gespräch mit dem Schulelternrat geplant.
Das Schreiben der Schule war mit dem Landkreis Leer nicht abgesprochen, sagt Pressesprecher Philipp Koenen. „Die Schulleitung hat erst im Nachhinein Kontakt zu uns aufgenommen, nachdem heftige Reaktionen darauf erfolgt sind.“Das Schüler als Täter bezeichnet und zum „Anschwärzen“aufgefordert werden, heißt der Landkreis nicht gut.
Busfahrer hat Hausrecht
Fährt der Bus im Öffentlichen Personennahverkehr – was hier der Fall ist – darf nur der Busfahrer Schüler bei Verstößen gegen eine Maskenpflicht von der Fahrt ausschließen.