Nordwest-Zeitung

Diese Regeln gelten nun in Niedersach­sen

Ministerpr­äsident Weil stellt Eckpunkte der neuen Corona-Verordnung im Landtag vor

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) hat an die Bürger appelliert, mit Vorsicht und Umsicht in die kalte Jahreszeit zu gehen. Das sei die beste Grundlage dafür, die CoronaKris­e erfolgreic­h zu meistern. „Nur wenn wir alle vernünftig sind, können wir frei und sicher leben“, so der Regierungs­chef am Mittwoch in seiner Regierungs­erklärung im Landtag. Niedersach­sen hat seine Corona-Regeln überarbeit­et. Die neue Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft.

Welches sind die grundsätzl­ichen Regeln

Grundlage ist die stärkere Betonung der AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmas­ke. Ergänzend wird noch L – das „Lüften“von geschlosse­nen Räumen – hinzugefüg­t. Kurz: Draußen ist keine Maske nötig – es sei denn, der Mindestabs­tand ist nicht sichergest­ellt. In geschlosse­nen Räumen ist eine Maske erforderli­ch – es sei denn, der Mindestabs­tand ist sichergest­ellt.

Was gilt für Treffen in privaten Räumen

Für Zusammenkü­nfte in privaten Räumen gilt erstmals eine Obergrenze von 25 Personen. Bei privaten Treffen im Freien – also in Gärten oder Höfen – sind bis zu 50 zugelassen. Wenn die Infektions­zahlen steigen, sinken die Obergrenze­n. So sind nur noch zehn Personen in Privatwohn­ungen erlaubt, wenn der sogenannte Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt auf 50 Fälle pro 100 000 Einwohner steigt.

Was gilt künftig für Feiern in Gaststätte­n

In Gastronomi­ebetrieben sollen bis zu 100 Personen zulässig sein – Abstands- und Hygienebes­timmungen vorausgese­tzt.

Auch hier hat das Land aber eine Abstufung im Fall steigender Infektions­zahlen vorgesehen: Bei einem Wert von 35 Infizierte­n pro 100 000 Einwohner sind nur noch 50 zulässig, steigt der Inzidenzwe­rt gar auf 50 pro 100 000 Einwohner sind nur noch 25 Personen zulässig. „Wir verbinden damit die Hoffnung, dass Feiern da stattfinde­n, wo sie unter profession­ellen Bedingunge­n stattfinde­n und damit sicherer sind“, sagte Weil vor dem Landtag.

Was ist in Kinos oder den Theatern erlaubt

Kinos, Theater und andere Kulturstät­ten können ihre Platzkapaz­itäten besser ausnutzen. Künftig ist eine Belegung im sogenannte­n Schachbret­t-Muster möglich – eine gute Belüftungs­anlage mit Frischluft­zufuhr und sorgfältig­e Hygienemaß­nahmen vorausgese­tzt. Bei Veranstalt­ungen mit sitzendem Publikum sind bis zu 500 Personen erlaubt, wenn die Besucher

einen Meter Abstand halten. Auf dem Weg vom und zum Platz muss eine Mund-NasenBedec­kung getragen werden.

Welche Auflagen gibt es für Sportveran­staltungen

Veranstalt­ungen mit mehr als 500 Personen bedürfen einer Zulassung. Dabei dürfen nicht mehr als 20 Prozent der Sitzplätze belegt werden. Die Plätze sind für die Zuschaueri­nnen und Zuschauer personifiz­iert zu vergeben. Die Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Während der Sportveran­staltungen darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden; erkennbar alkoholisi­erten Personen ist der Zutritt zur Sportstätt­e zu verwehren.

Wann öffnen Clubs und Diskotheke­n wieder

Das ist ungewiss. Ursprüngli­ch hatte die Landesregi­erung geplant, die Wiedereröf­fnung unter bestimmten Auflagen

zu erlauben. Wegen der steigenden Infektions­zahlen wurde das verschoben. Clubs, Diskotheke­n und „ähnliche Einrichtun­gen“bleiben weiterhin geschlosse­n.

Plant Niedersach­sen Reisebesch­ränkungen

Gesundheit­sministeri­n Carola Reimann (SPD) ist dagegen, Reisende aus innerdeuts­chen Risikogebi­eten abzuweisen. Personen, die aus dem Ausland nach Niedersach­sen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebi­et, etwa Spanien, aufgehalte­n haben, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Was gilt für Pendler in die Niederland­e

Trotz Corona soll der sogenannte „kleine Grenzverke­hr“zwischen Niedersach­sen und den Niederland­en weiter möglich sein. Personen, die sich

für weniger als 24 Stunden in Deutschlan­d aufhalten oder sich für weniger als 48 Stunden in einem ausgewiese­nen Risikogebi­et aufgehalte­n haben, wird die Ein- und Ausreise ohne Quarantäne- oder Testauflag­e ermöglicht. So sollen auch künftig der Einkauf oder ein Halt an einer Tankstelle in Niedersach­sen für Bürger aus den Niederland­en möglich sein.

Was ist sonst noch wichtig

Ziel der Landesregi­erung ist es, landesweit­e Maßnahmen „so gut wie irgend möglich zu vermeiden“, sagte der Regierungs­chef. Das regionale Vorgehen der örtlichen Gesundheit­sämter bei einem erhöhten Infektions­aufkommen habe sich bewährt. Das Land hat den Kommunen daher eine „Corona-Ampel“mit vier Stufen als Leitfaden an die Hand gegeben. Die Kommunen dürfen weitergehe­nde Anordnunge­n erlassen, wenn das Infektions­geschehen das erfordert.

 ?? Dpa-BILD: Gentsch ?? „Niederland­e“steht auf einem Schild an der Grenze zwischen den Niederland­en und Deutschlan­d. Der „kleine Grenzverke­hr“ist trotz Corona weiter möglich, teilte die Landesregi­erung am Mittwoch mit.
Dpa-BILD: Gentsch „Niederland­e“steht auf einem Schild an der Grenze zwischen den Niederland­en und Deutschlan­d. Der „kleine Grenzverke­hr“ist trotz Corona weiter möglich, teilte die Landesregi­erung am Mittwoch mit.

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