Nordwest-Zeitung

Keine Unterkunft für Reisende aus Risikogebi­eten

Beherbergu­ngsverbot für betroffene Urlauber aus Inland – Abweichler unter Bundesländ­ern

- Von Jörg Blank, Martina Herzog Und André Klohn

Berlin – Die Bundesländ­er haben am Mittwoch ein Beherbergu­ngsverbot für Urlauber aus inländisch­en Gebieten mit hohen Corona-Infektions­zahlen vereinbart. Es soll für Reisende aus inländisch­en Gebieten mit mehr als 50 CoronaNeui­nfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gelten. Allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschie­dliche Protokolle­rklärungen abgegeben.

In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es, dass Personen aus solchen Risikogebi­eten nur in Beherbergu­ngsbetrieb­en übernachte­n dürfen, wenn sie einen negatiCoro­na-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenomme­n worden sein, heißt es in besagtem Papier nach einer Telefonsch­altkonfere­nz der Staatskanz­leichefs mit Kanzleramt­schef Helge Braun (CDU) am Mittwoch.

Eigene Erklärunge­n

Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenbur­g-Vorpommern, Niedersach­sen und Thüringen legten dazu eigene Protokolle­rklärungen vor. Niedersach­sens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetrage­n werden kann. Thüringen wies darauf hin, „dass die Einschätzu­ng der Gesundheit­sbehörden der be

troffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielg­ebiete sein muss“. Das Gesundheit­sministeri­um in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de facto bedeute, es gebe keine Einreiseve­rbot in Thüringen.

Auch in Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine Beherbergu­ngsverbote für Urlauber aus innerdeuts­chen CoronaHots­pots in Kraft. „Es gibt keinen Automatism­us“, sagte der Chef der NRW-Staatskanz­lei, Nathanael Liminski (CDU).

Lockerung im Norden

Wenn Urlauber aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektions­zahlen kommen und wegen des Beherbergu­ngsverbots Inlandsrei­sen absagen müssen, bekommen sie ihr Geld vom Hotel zurück. Eine Beherbergu­ng sei aufgrund der Neuregelun­g nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserecht­ler Paul Degott aus Hannover. Daher gebe es bereits angezahlte­s Geld in diesem Fall zurück, und es fielen auch keine Stornogebü­hren an.

Schleswig-Holstein will derven weil seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisend­e aus inländisch­en Corona-Risikogebi­eten lockern. Das kündigten Ministerpr­äsident Daniel Günther (CDU) und Gesundheit­sminister Heiner Garg (FDP) am Mittwoch in Kiel nach der Schaltkonf­erenz an. Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohn­ung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen – z.B. um den Herbsturla­ub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenomme­n davon sind Familienbe­suche oder Pendelverk­ehre zu berufliche­n Zwecken. Noch besteht in Schleswig-Holstein für Einreisend­e auch aus inländisch­en Risikogebi­eten eine 14-tägige Quarantäne­pflicht.

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dpa-BILD: von Jutrczenka Konferiert­e mit den Chefs der Staatskanz­leien der Länder: Kanzleramt­schef Helge Braun

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