Keine Unterkunft für Reisende aus Risikogebieten
Beherbergungsverbot für betroffene Urlauber aus Inland – Abweichler unter Bundesländern
Berlin – Die Bundesländer haben am Mittwoch ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart. Es soll für Reisende aus inländischen Gebieten mit mehr als 50 CoronaNeuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gelten. Allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben.
In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es, dass Personen aus solchen Risikogebieten nur in Beherbergungsbetrieben übernachten dürfen, wenn sie einen negatiCorona-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein, heißt es in besagtem Papier nach einer Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) am Mittwoch.
Eigene Erklärungen
Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten dazu eigene Protokollerklärungen vor. Niedersachsens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf hin, „dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der be
troffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss“. Das Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de facto bedeute, es gebe keine Einreiseverbot in Thüringen.
Auch in Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen CoronaHotspots in Kraft. „Es gibt keinen Automatismus“, sagte der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU).
Lockerung im Norden
Wenn Urlauber aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des Beherbergungsverbots Inlandsreisen absagen müssen, bekommen sie ihr Geld vom Hotel zurück. Eine Beherbergung sei aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Daher gebe es bereits angezahltes Geld in diesem Fall zurück, und es fielen auch keine Stornogebühren an.
Schleswig-Holstein will derven weil seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten lockern. Das kündigten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) am Mittwoch in Kiel nach der Schaltkonferenz an. Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen – z.B. um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Noch besteht in Schleswig-Holstein für Einreisende auch aus inländischen Risikogebieten eine 14-tägige Quarantänepflicht.