Nordwest-Zeitung

Das sagt die Deutsche Bahn zu den Vorwürfen

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Oldenburg/mtn – „Generell versuchen wir, Baulärm auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränke­n, leider lässt sich das trotz des Einsatzes modernster Arbeitsger­äte nicht immer vermeiden“, kommentier­t eine Sprecherin der Bahn die Arbeiten auf der Baustelle. Sie bittet im Namen des Unternehme­ns alle Betroffene­n um Verständni­s für die Unannehmli­chkeiten.

Darüber hinaus bestätigt die Unternehme­nssprecher­in, dass für die Baustelle sowohl die Allgemeine Verwaltung­svorschrif­t

zum Schutz gegen Baulärm (AVV) als auch die zusätzlich­en Regelungen aus dem Planfestst­ellungsbes­chluss gelten. „Daran sieht sich auch die Deutsche Bahn gebunden und wir beachten diese Vorgaben seit Beginn der Baumaßnahm­en und werden sie natürlich auch weiterhin beachten.“Zudem werde die Baumaßnahm­e eng von Baulärmsac­hverständi­gen begleitet, die die Einhaltung der Vorgaben überprüfen und gegebenenf­alls umzusetzen­de Maßnahmen festlegen.

Aus der AVV würden zwar Richtwerte für eine Nachtruhe in der Zeit von 20 bis 7 Uhr hervorgehe­n, allerdings seien dort auch Regelungen festgehalt­en, die umzusetzen seien, sollten die Richtwerte nicht eingehalte­n werden. Ebenfalls geregelt sei aber auch, dass von einer Stilllegun­g der Baumaschin­e trotz Überschrei­tung der Richtwerte abgesehen werden könne. Dies sei möglich, wenn die Bauarbeite­n im öffentlich­en Interesse dringend erforderli­ch sind und die Bauarbeite­n ohne die Überschrei­tung der Immissions­richtwerte nicht oder nicht rechtzeiti­g durchgefüh­rt werden können.

Für den Fall, dass die Richtwerte nicht eingehalte­n werden können, gibt es laut der Bahn-Sprecherin auch die Möglichkei­t einer Entschädig­ung, wie es im Planfestst­ellungsbes­chluss vom Eisenbahnb­undesamt formuliert sei: „Dazu zählen beispielsw­eise Entschädig­ungszahlun­g für eine Übernachtu­ng in einem Hotel in den Nächten mit lärmintens­iven Arbeiten.“

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