Das sagt die Deutsche Bahn zu den Vorwürfen
Oldenburg/mtn – „Generell versuchen wir, Baulärm auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, leider lässt sich das trotz des Einsatzes modernster Arbeitsgeräte nicht immer vermeiden“, kommentiert eine Sprecherin der Bahn die Arbeiten auf der Baustelle. Sie bittet im Namen des Unternehmens alle Betroffenen um Verständnis für die Unannehmlichkeiten.
Darüber hinaus bestätigt die Unternehmenssprecherin, dass für die Baustelle sowohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm (AVV) als auch die zusätzlichen Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss gelten. „Daran sieht sich auch die Deutsche Bahn gebunden und wir beachten diese Vorgaben seit Beginn der Baumaßnahmen und werden sie natürlich auch weiterhin beachten.“Zudem werde die Baumaßnahme eng von Baulärmsachverständigen begleitet, die die Einhaltung der Vorgaben überprüfen und gegebenenfalls umzusetzende Maßnahmen festlegen.
Aus der AVV würden zwar Richtwerte für eine Nachtruhe in der Zeit von 20 bis 7 Uhr hervorgehen, allerdings seien dort auch Regelungen festgehalten, die umzusetzen seien, sollten die Richtwerte nicht eingehalten werden. Ebenfalls geregelt sei aber auch, dass von einer Stilllegung der Baumaschine trotz Überschreitung der Richtwerte abgesehen werden könne. Dies sei möglich, wenn die Bauarbeiten im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können.
Für den Fall, dass die Richtwerte nicht eingehalten werden können, gibt es laut der Bahn-Sprecherin auch die Möglichkeit einer Entschädigung, wie es im Planfeststellungsbeschluss vom Eisenbahnbundesamt formuliert sei: „Dazu zählen beispielsweise Entschädigungszahlung für eine Übernachtung in einem Hotel in den Nächten mit lärmintensiven Arbeiten.“