Nordwest-Zeitung

Diese Regeln gelten beim Urlaubsver­bot

Neue Verordnung tritt Samstag in Kraft – Täglich Liste der betroffene­n Regionen

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – Um die Verbreitun­g des Coronaviru­s einzudämme­n, gilt nun in Niedersach­sen ein Beherbergu­ngsverbot für Urlauber aus inländisch­en Gebieten mit hohen Corona-Infektions­zahlen. Wir erklären die neuen Regeln.

Wen trifft das neue Beherbergu­ngsverbot

Es geht allein um Reisen „zu touristisc­hen Zwecken“, wie die stellvertr­etende Leiterin des Krisenstab­s der Landesregi­erung, Claudia Schröder, am Freitag erklärte. Hier ist seit Samstag eine Übernachtu­ng in Hotels, Pensionen, Jugendherb­ergen und anderen Stätten nicht erlaubt. Nicht betroffen vom Beherbergu­ngsverbot sind beruflich oder medizinisc­h veranlasst­e Reisen. Der Besuch eines Familienan­gehörigen, eines Lebenspart­ners oder die Pflege schutzbedü­rftiger Personen ist ebenfalls möglich. Übrigens: Tagesausfl­üge sind weiterhin gestattet.

Müssen jetzt Reisen abgebroche­n werden

Nein, wer noch am Freitag angereist ist, darf seinen Urlaub fortsetzen. Es sei auch schwer überprüfba­r, wenn beispielsw­eise Reisende aus Nicht-Risider.

Tagesausfl­üge wie zum Leuchtturm Dicke Berta in Cuxhaven sind kein Problem. Wer aber in Niedersach­sen übernachte­n möchte, für den gelten neue Regeln.

kogebieten kommen, sich im Corona-Hotspot Berlin-Neukölln aufgehalte­n haben und dann an der Küste Urlaub machen, räumte Schröder ein.

Gibt es Ausnahmen für gesunde Reisende

Ja, wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise gemacht wurde, darf ebenfalls seinen Urlaub antreten. Für Testungen gibt es aber klare Regeln, betonte Schröder. Zuerst würden Personen mit Corona-Symptomen getestet,

dann sogenannte „vulnerable Gruppen“, etwa Pflegekräf­te und Bewohner eines Altenheims. Wer aber symptomfre­i ist und verreisen will, muss sich einen Arzt suchen, der Corona-Tests als Selbstzahl­er-Leistung anbietet.

Um welche Gebiete geht es denn überhaupt

Das Beherbergu­ngsverbot gilt für Regionen mit mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Ausnahmen seien möglich, wenn der Infektions­herd

klar begrenzt sei, sagte Schröder. Als Beispiel nannte sie den Corona-Ausbruch im Juni in Göttingen. Dort ließ sich die Gruppe der mehr als 100 Infizierte­n im Wesentlich­en auf ein Hochhaus begrenzen.

Wo erfährt man, welcher Ort jetzt betroffen ist

Die Landesregi­erung will eine Liste der Kreise, für die das Verbot gilt, täglich auf ihrer Internet-Seite „niedersach­sen.de“veröffentl­ichen. Jeweils in der Mittagszei­t erfolge eine Aktualisie­rung, so Schrö

Bei den Eingruppie­rungen der Gebiete will sich das Land an der Systematik des RobertKoch-Instituts (RKI) orientiere­n, das täglich die Fallzahlen auswertet. Aus unserer Region sind Urlauber aus den Kreisen Cloppenbur­g und Wesermarsc­h sowie aus Delmenhors­t und Bremen betroffen. Nicht auf der Liste stand am Freitag der Kreis Vechta, obwohl hier der Inzidenzwe­rt über 50 liegt. Grundsätzl­ich gilt: Maßgeblich für die Überschrei­tung des Grenzwerts ist der Zeitpunkt der Einreise.

Was müssen Hotel- oder Pensionsbe­sitzer tun

Sie müssen sich quasi täglich auf der Internet-Seite des Landes informiere­n und dann ihren Gästen absagen, sofern diese aus einem betroffene­n Gebiet kommen. Diese Arbeit könne man „dem Beherbergu­ngsgewerbe nicht abnehmen“, sagte Schröder.

Welche Strafen drohen

Für Verstöße gegen das Übernachtu­ngsgebot sieht die neue Verordnung ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro vor. Die Betreiber von Hotels oder Pensionen müssten die Strafe bezahlen, wenn sie gegen die Regeln verstoßen. Schröder zufolge werde an dem Bußgeldkat­alog noch gearbeitet.

 ??  ??
 ?? Dpa-BILD: Schuldt ??
Dpa-BILD: Schuldt

Newspapers in German

Newspapers from Germany