Diese Regeln gelten beim Urlaubsverbot
Neue Verordnung tritt Samstag in Kraft – Täglich Liste der betroffenen Regionen
Hannover – Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt nun in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen. Wir erklären die neuen Regeln.
Wen trifft das neue Beherbergungsverbot
Es geht allein um Reisen „zu touristischen Zwecken“, wie die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, am Freitag erklärte. Hier ist seit Samstag eine Übernachtung in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und anderen Stätten nicht erlaubt. Nicht betroffen vom Beherbergungsverbot sind beruflich oder medizinisch veranlasste Reisen. Der Besuch eines Familienangehörigen, eines Lebenspartners oder die Pflege schutzbedürftiger Personen ist ebenfalls möglich. Übrigens: Tagesausflüge sind weiterhin gestattet.
Müssen jetzt Reisen abgebrochen werden
Nein, wer noch am Freitag angereist ist, darf seinen Urlaub fortsetzen. Es sei auch schwer überprüfbar, wenn beispielsweise Reisende aus Nicht-Risider.
Tagesausflüge wie zum Leuchtturm Dicke Berta in Cuxhaven sind kein Problem. Wer aber in Niedersachsen übernachten möchte, für den gelten neue Regeln.
kogebieten kommen, sich im Corona-Hotspot Berlin-Neukölln aufgehalten haben und dann an der Küste Urlaub machen, räumte Schröder ein.
Gibt es Ausnahmen für gesunde Reisende
Ja, wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise gemacht wurde, darf ebenfalls seinen Urlaub antreten. Für Testungen gibt es aber klare Regeln, betonte Schröder. Zuerst würden Personen mit Corona-Symptomen getestet,
dann sogenannte „vulnerable Gruppen“, etwa Pflegekräfte und Bewohner eines Altenheims. Wer aber symptomfrei ist und verreisen will, muss sich einen Arzt suchen, der Corona-Tests als Selbstzahler-Leistung anbietet.
Um welche Gebiete geht es denn überhaupt
Das Beherbergungsverbot gilt für Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Ausnahmen seien möglich, wenn der Infektionsherd
klar begrenzt sei, sagte Schröder. Als Beispiel nannte sie den Corona-Ausbruch im Juni in Göttingen. Dort ließ sich die Gruppe der mehr als 100 Infizierten im Wesentlichen auf ein Hochhaus begrenzen.
Wo erfährt man, welcher Ort jetzt betroffen ist
Die Landesregierung will eine Liste der Kreise, für die das Verbot gilt, täglich auf ihrer Internet-Seite „niedersachsen.de“veröffentlichen. Jeweils in der Mittagszeit erfolge eine Aktualisierung, so Schrö
Bei den Eingruppierungen der Gebiete will sich das Land an der Systematik des RobertKoch-Instituts (RKI) orientieren, das täglich die Fallzahlen auswertet. Aus unserer Region sind Urlauber aus den Kreisen Cloppenburg und Wesermarsch sowie aus Delmenhorst und Bremen betroffen. Nicht auf der Liste stand am Freitag der Kreis Vechta, obwohl hier der Inzidenzwert über 50 liegt. Grundsätzlich gilt: Maßgeblich für die Überschreitung des Grenzwerts ist der Zeitpunkt der Einreise.
Was müssen Hotel- oder Pensionsbesitzer tun
Sie müssen sich quasi täglich auf der Internet-Seite des Landes informieren und dann ihren Gästen absagen, sofern diese aus einem betroffenen Gebiet kommen. Diese Arbeit könne man „dem Beherbergungsgewerbe nicht abnehmen“, sagte Schröder.
Welche Strafen drohen
Für Verstöße gegen das Übernachtungsgebot sieht die neue Verordnung ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro vor. Die Betreiber von Hotels oder Pensionen müssten die Strafe bezahlen, wenn sie gegen die Regeln verstoßen. Schröder zufolge werde an dem Bußgeldkatalog noch gearbeitet.