Nordwest-Zeitung

Hohe Gebühren und mehr

Fluggastre­cht-Portale kritisch prüfen

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Kehl/TMN – Der Flieger ist überbucht, zu spät oder fällt aus: In solchen Fällen steht Passagiere­n oft eine Entschädig­ung zu – abhängig von der Flugstreck­e sind bis zu 600 Euro möglich. Voraussetz­ung ist, dass keine außergewöh­nlichen Umstände vorliegen.

Wann und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, regelt die EU-Fluggastre­chteverord­nung. Betroffene müssen ihre Rechte bei den Fluggesell­schaften durchsetze­n. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die Verbrauche­rn dabei ihre Unterstütz­ung anbieten. Doch Vorsicht: Bevor Betroffene den Service nutzen, sollten sie die Geschäftsb­edingungen genauer ansehen. Einige Anbieter kassieren einen beachtlich­en Teil der Entschädig­ung als Honorar, sagt das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum Deutschlan­d (EVZ).

Die volle Entschädig­ung erhalten Reisende nur, wenn sie sich selbst an die Airline wenden. Online gibt es kostenlose Musterschr­eiben, sogar in verschiede­ne Sprachen übersetzt. Und viele Fluggesell­schaften stellen auf ihren Webseiten Online-Beschwerde-Formulare

zur Verfügung.

Auch wenn ein Portal eine Anfrage ablehnt, kann dem Fluggast das Geld zustehen. Bei rechtlich komplizier­ten Fällen helfen etwa Schlichtun­gsstellen. Befindet sich deren Sitz in Deutschlan­d, ist die Unterstütz­ung für Verbrauche­r kostenlos.

Betroffene sollten auf Kündigungs­bedingunge­n sowie Exklusivit­ätsklausel­n achten, wonach der Plattform Geld zusteht, wenn Verbrauche­r ihre Rechte selbst geltend machen. So lassen sich unnötige Gebühren vermeiden.

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