Hohe Gebühren und mehr
Fluggastrecht-Portale kritisch prüfen
Kehl/TMN – Der Flieger ist überbucht, zu spät oder fällt aus: In solchen Fällen steht Passagieren oft eine Entschädigung zu – abhängig von der Flugstrecke sind bis zu 600 Euro möglich. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Wann und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Betroffene müssen ihre Rechte bei den Fluggesellschaften durchsetzen. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die Verbrauchern dabei ihre Unterstützung anbieten. Doch Vorsicht: Bevor Betroffene den Service nutzen, sollten sie die Geschäftsbedingungen genauer ansehen. Einige Anbieter kassieren einen beachtlichen Teil der Entschädigung als Honorar, sagt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Die volle Entschädigung erhalten Reisende nur, wenn sie sich selbst an die Airline wenden. Online gibt es kostenlose Musterschreiben, sogar in verschiedene Sprachen übersetzt. Und viele Fluggesellschaften stellen auf ihren Webseiten Online-Beschwerde-Formulare
zur Verfügung.
Auch wenn ein Portal eine Anfrage ablehnt, kann dem Fluggast das Geld zustehen. Bei rechtlich komplizierten Fällen helfen etwa Schlichtungsstellen. Befindet sich deren Sitz in Deutschland, ist die Unterstützung für Verbraucher kostenlos.
Betroffene sollten auf Kündigungsbedingungen sowie Exklusivitätsklauseln achten, wonach der Plattform Geld zusteht, wenn Verbraucher ihre Rechte selbst geltend machen. So lassen sich unnötige Gebühren vermeiden.