Kein Anspruch auf moderne Badausstattung
Vor Renovierung beim Vermieter absichern – Größere Umbauten erfordern Erlaubnis
Berlin/tmn – Das Bad als Schmuckstück – den Traum möchten sich viele Mieter erfüllen. Der Vermieter kann helfen, er muss aber nicht. Wer auf eigene Faust renoviert, sollte sich absichern.
Anspruch auf ein modernes Bad haben alteingesessene Mieter nicht. Gleiches gilt für eine bestimmte Badausstattung. Sie können lediglich erwarten, dass – wie beim Rest der Wohnung auch – der bei Einzug bestehende Standard erhalten bleibt. Das bedeutet, dass Vermieter sogar kaputte WC-Spülungen mit uraltem Wasserabzug durch gleiche, aber funktionstüchtige Exemplare ersetzen können.
Wer 70er-Jahre-Charme in Eigenarbeit aus dem Bad verbannen will, redet am besten mit dem Eigentümer. Er allein entscheidet, ob er den Wunsch nach Erneuerung und Modernisierung erfüllt.
Austausch bei Defekt
„Ein Anspruch auf eine neue Wanne, eine neue Toilette oder ein Waschbecken besteht für Mieter erst, wenn die vorhandenen Teile defekt sind“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Der Vermieter muss also nur tätig werden, wenn etwas defekt ist. Auf die Instandsetzung haben Mieter Unterschied zur Bad-Modernisierung ein Recht.
Grundsätzlich können Mieter sich ohne Rücksprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten ans Renovierungswerk machen. Zumindest gilt das für kleinere Umgestaltungen wie frische Farbe, einen neuen Duschvorhang oder eine transportable Duschkabine.
Keine Kostenübernahme
Bei weitergehenden Plänen ist aber Vorsicht geboten. „Veränderungen, die in die Substanz eingreifen, oder größere bauliche Maßnahmen erfordern eine Erlaubnis des Vermieters“, sagt Hartmann. In diese Kategorien fallen unter anderem Fliesen abklopfen und neue anbringen, der Austausch von Waschbecken, Toiim letten, Badewannen, Duschen und Heizungen. Selbst das Erneuern von Fugen kann heikel sein.
Ohne Zustimmung des Vermieters drohen Probleme. „Im besten Fall bleiben Mieter auf ihren Kosten sitzen. Im schlechtesten Fall kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Modernisierung wieder rückgängig macht“, warnt Julia Wagner, Referentin Recht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dann müssten Mieter spätestens bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Das wird schwierig, wenn die alte Badeinrichtung entsorgt wurde.