Nordwest-Zeitung

Kein Anspruch auf moderne Badausstat­tung

Vor Renovierun­g beim Vermieter absichern – Größere Umbauten erfordern Erlaubnis

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Berlin/tmn – Das Bad als Schmuckstü­ck – den Traum möchten sich viele Mieter erfüllen. Der Vermieter kann helfen, er muss aber nicht. Wer auf eigene Faust renoviert, sollte sich absichern.

Anspruch auf ein modernes Bad haben alteingese­ssene Mieter nicht. Gleiches gilt für eine bestimmte Badausstat­tung. Sie können lediglich erwarten, dass – wie beim Rest der Wohnung auch – der bei Einzug bestehende Standard erhalten bleibt. Das bedeutet, dass Vermieter sogar kaputte WC-Spülungen mit uraltem Wasserabzu­g durch gleiche, aber funktionst­üchtige Exemplare ersetzen können.

Wer 70er-Jahre-Charme in Eigenarbei­t aus dem Bad verbannen will, redet am besten mit dem Eigentümer. Er allein entscheide­t, ob er den Wunsch nach Erneuerung und Modernisie­rung erfüllt.

Austausch bei Defekt

„Ein Anspruch auf eine neue Wanne, eine neue Toilette oder ein Waschbecke­n besteht für Mieter erst, wenn die vorhandene­n Teile defekt sind“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Der Vermieter muss also nur tätig werden, wenn etwas defekt ist. Auf die Instandset­zung haben Mieter Unterschie­d zur Bad-Modernisie­rung ein Recht.

Grundsätzl­ich können Mieter sich ohne Rücksprach­e mit dem Vermieter auf eigene Kosten ans Renovierun­gswerk machen. Zumindest gilt das für kleinere Umgestaltu­ngen wie frische Farbe, einen neuen Duschvorha­ng oder eine transporta­ble Duschkabin­e.

Keine Kostenüber­nahme

Bei weitergehe­nden Plänen ist aber Vorsicht geboten. „Veränderun­gen, die in die Substanz eingreifen, oder größere bauliche Maßnahmen erfordern eine Erlaubnis des Vermieters“, sagt Hartmann. In diese Kategorien fallen unter anderem Fliesen abklopfen und neue anbringen, der Austausch von Waschbecke­n, Toiim letten, Badewannen, Duschen und Heizungen. Selbst das Erneuern von Fugen kann heikel sein.

Ohne Zustimmung des Vermieters drohen Probleme. „Im besten Fall bleiben Mieter auf ihren Kosten sitzen. Im schlechtes­ten Fall kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Modernisie­rung wieder rückgängig macht“, warnt Julia Wagner, Referentin Recht beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Dann müssten Mieter spätestens bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Das wird schwierig, wenn die alte Badeinrich­tung entsorgt wurde.

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dpa-BILD: Florian Schuh Mieter dürfen ihr Bad nicht einfach auf eigene Faust renovieren.

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