Nordwest-Zeitung

Sturmschäd­en spät erkannt?

Sachverstä­ndige unterstütz­en bei Beweislast – Kontrolle wichtig

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Manche Sturmschäd­en machen sich nicht unmittelba­r nach einem Unwetter bemerkbar, sondern erst Monate später. Dies beobachten die Bausachver­ständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder.

Der Klassiker ist der Baum, den der Herbststur­m gelockert hat, der aber zunächst noch scheinbar unversehrt stand. Kippt er jetzt im Frühling aufs Hausdach, wird es schwer, das bei der Versicheru­ng als Sturmschad­en geltend zu machen. Viele Versicheru­ngen prüfen dann die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters und stellen fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflicht­et, den Schaden zu regulieren. Dass der umgestürzt­e Baum tatsächlic­h eine Spätfolge eines veritablen Sturms schon vor Monaten ist, muss der Hausbesitz­er erst einmal beweisen. Dabei unterstütz­en ihn unabhängig­e Sachverstä­ndige.

Die VPB-Experten warnen auch vor unentdeckt­en Sturmschäd­en am Dach. Auch dort können Herbststür­me Ziegel verrückt haben. Weil es aber im vergangene­n Winter kaum geregnet hat, ist noch kein Wasser ins Dach eingedrung­en. Umso wichtiger ist jetzt die Frühjahrsk­ontrolle des Dachs! Allerspäte­stens beim ersten großen Dauerregen sollten Hauseigent­ümer genau hinsehen, ob sich im Innern irgendwo Feuchtigke­it zeigt – und dann sofort handeln, denn nasse Wärmedämmu­ng dämmt nicht mehr und schimmelt.

@ www.vpb.de

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BILD: Jan Mallander/Pixabay Nicht immer ist ein Sturmschad­en so offensicht­lich. Oftmals sucht sich Wasser unbemerkt seinen Weg durch verschoben­e Dachziegel Unsere Branchensp­ezialseite­n Sachverstä­ndige und Gutachter erscheinen immer am 2. Dienstag im Monat. Haben Sie Fragen zu Fachbeiträ­gen oder möchten Sie als eingetrage­ner Autor einen Beitrag veröffentl­ichen, wenden Sie sich bitte an unseren Content Hub: NWZ-Redaktion Sonderthem­en Swantje Sagcob Tel. 0441 / 9988 – 4661 E-Mail: anzeigen-redaktion@ nwzmedien.de

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