Sturmschäden spät erkannt?
Sachverständige unterstützen bei Beweislast – Kontrolle wichtig
Manche Sturmschäden machen sich nicht unmittelbar nach einem Unwetter bemerkbar, sondern erst Monate später. Dies beobachten die Bausachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder.
Der Klassiker ist der Baum, den der Herbststurm gelockert hat, der aber zunächst noch scheinbar unversehrt stand. Kippt er jetzt im Frühling aufs Hausdach, wird es schwer, das bei der Versicherung als Sturmschaden geltend zu machen. Viele Versicherungen prüfen dann die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters und stellen fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dass der umgestürzte Baum tatsächlich eine Spätfolge eines veritablen Sturms schon vor Monaten ist, muss der Hausbesitzer erst einmal beweisen. Dabei unterstützen ihn unabhängige Sachverständige.
Die VPB-Experten warnen auch vor unentdeckten Sturmschäden am Dach. Auch dort können Herbststürme Ziegel verrückt haben. Weil es aber im vergangenen Winter kaum geregnet hat, ist noch kein Wasser ins Dach eingedrungen. Umso wichtiger ist jetzt die Frühjahrskontrolle des Dachs! Allerspätestens beim ersten großen Dauerregen sollten Hauseigentümer genau hinsehen, ob sich im Innern irgendwo Feuchtigkeit zeigt – und dann sofort handeln, denn nasse Wärmedämmung dämmt nicht mehr und schimmelt.
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