„Strafversetzung“ins Rathaus geplatzt
Wie es nach den Querelen um den Geschäftsführer im Klinikum Wilhelmshaven weitergeht
Wilhelmshaven – Reinhold Keil hat seine Abberufung als Geschäftsführer der Klinikum Wilhelmshaven gGmbH zurückgewiesen. Wie aus einem Schreiben von ihm hervorgeht, das unter anderem an die Aufsichtsräte verschickt wurde, hält der KrankenhausManager seine Abberufung schon aus formalen Gründen für rechtlich nicht wirksam. So seien ihm unter anderem die Details des Aufsichtsratsbeschlusses dazu nicht mitgeteilt worden.
■ Tiefe Differenzen
Keil, der seit 2014 die Geschicke des Klinikums geleitet hat, hatte am 1. September seinen Vertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Am
4. Oktober hatte dann der Aufsichtsrat in einer Sondersitzung in Abwesenheit des erkrankten Betroffenen die sofortige Abberufung Keils von seinen Aufgaben als Klinikum-Geschäftsführer (samt Hausverbot im Klinikum) beschlossen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Carsten Feist, hatte den Schritt damit begründet, dass ihm am
24. September „Sachverhalte aus dem laufenden Geschäftsbetrieb des Klinikums bekannt geworden“seien, die die umgehende Einberufung des Aufsichtsrates erforderlich gemacht hätten. Letztlich hätten „grundlegende Differenzen“über die Art der Geschäftsführung zur Abberufung geführt.
■ Vorzeitige auflösung
Welche bislang unbekannten „Sachverhalte“dem OB zu Ohren gekommen sind, ist derzeit nicht bekannt. Nicht öffentlich bekannt war bislang auch, dass Feist mit Datum vom 21. September einen Brief geschrieben hat, in dem er Keil mitteilt, dass der Aufsichtsrat ihn beauftragt habe, „kurzfristig in Verhandlungen zu einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einzutreten“. Ziel sei es, über die Auflösung des Arbeitsvertrages vor dem 31. Dezember 2021 zu verhandeln.
Keil wird in dem Schreiben aufgefordert, sich dazu bis zum 9. Oktober zu erklären.
Kurios: Noch vor Ablauf dieser Frist kam die sofortige Abberufung – bei der die Gehaltsansprüche ungekürzt weiterlaufen. Keil wurde ein Büro im Rathaus hergerichtet, von dem aus er künftig als Betriebsleiter den städtischen Eigenbetrieb Reinhard-NieterKrankenhaus leiten sollte. Der Betrieb hält die städtischen Anteile an der Klinikum gGmbH, hat aber kein operatives Geschäft.
■ Keine Rückkehr
Die geplante „Strafversetzung“ist aber wohl gescheitert.
Zumindest nahm der Verwaltungsausschuss der Stadt die Entscheidung wieder zurück, weil Klinikum-Geschäftsführung und RNK-Betriebsleitung schon aus steuerlichen Gründen in Personalunion erledigt werden müssen.
Wie es in der „Causa Keil“weitergeht, ist offen. Dass er ins Klinikum zurückkehrt, gilt als ausgeschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass im Rathaus jetzt nach möglichen Gründen für eine fristlose Kündigung gesucht wird. Oder kommt es doch noch zu einer Einigung über eine einvernehmliche Trennung?