Labore ächzen unter Tests auf Corona
Reiserückkehrer erhalten Nachweise weiter kostenlos – Wartezeiten auf Ergebnisse werden länger
Oldenburg/cki – Ergebnisse von Corona-Tests lassen mittlerweile mehrere Tage auf sich warten. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung hin. Grund sei die hohe Auslastung der Labore, erklärte der Geschäftsführer der Bezirksstelle Oldenburg, Helmut Scherbeitz. Zunächst hatten die Labore das Ergebnis eines Abstrichs meist innerhalb von 24 Stunden übermittelt. Derzeit könne es zwei oder drei Tage oder in Einzelfällen sogar noch längern bis zur Übermittlung dauern.
Corona-Tests sollen nicht älter als 48 Stunden sein. Dies sei oft schwierig einzuhalten, weil allein die Auswertung der Proben schon länger dauert. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung werde in der Praxis aber oft das Datum des Befunds herangezogen und nicht der Zeitpunkt des Tests. Auch Reiserückkehrer können sich bis auf weiteres kostenlos testen lassen.
Oldenburg – Viele Urlauber brauchen für ihre Reise einen negativen Corona-Test; andere benötigen eine Bescheinigung nach ihrer Rückkehr. Wer hat Anspruch auf Übernahme der Test-Kosten? Wo sind Anlaufstellen für den Nachweis?
Wer hat Anspruch auf einen Corona-Test
Zwei Gruppen von Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Corona-Test: Erstens Patienten mit Symptomen (Fieber, trockener Husten), unabhängig von der Schwere der Anzeichen. Zweitens alle, die einen entsprechenden Hinweis über die Corona-Warn-App erhalten haben. Bei beiden Gruppen zahlt die Kosten für die Tests die Krankenversicherung.
Was ist mit Reiserückkehrern
Urlauber und andere Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden und eine häusliche Quarantäne einhalten. Sie können durch einen negativen CoronaTest frühzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. „Die
Praxen können einen solchen Test machen, sind dazu aber nicht verpflichtet“, sagt Helmut Scherbeitz, Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung im Bezirk Oldenburg. Wer einen negativen Corona-Test zum Beispiel für seinen Arbeitgeber benötige, müsse notfalls zu einem der Testzentren, die an deutschen Flughäfen errichtet wurden, fahren. Tests an Flughäfen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind für Patienten noch kostenfrei. Daran hat auch die neue Verordnung zu den
Tests, die am Mittwoch bekannt wurde, nichts geändert.
Was kostet ein CoronaTest
Wer aus einer sogenannten sozialen Indikation einen Corona-Test benötigt – zum Beispiel weil er oder sie aus einem Risikogebiet kommt und innerhalb Deutschlands verreisen möchte – wendet sich für einen Test ebenso an eine Hausarztpraxis. Die Kosten können laut Scherbeitz variieren; „als Daumenwert gilt etwa 50 bis 60 Euro für Untersuchung und Abstrich in der Praxis und etwa 80 bis 100 Euro für das Labor“.
Reichen die Test-Kapazitäten aus
Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Oldenburg reichen die Testkapazitäten in der Region Oldenburg gerade noch aus. „Wir haben eine sehr starke Nachfrage, viel mehr Tests als derzeit ließen sich kaum bewältigen“, so Scherbeitz. Nicht alle Praxen führten die Tests durch. „Es gibt zum Beispiel Ärzte, die sich oder ihr Personal zur Risikogruppe zählen.“
Wie aktuell muss ein Corona-Test sein
Oft wird ein Test verlangt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Verordnung ist hier nicht eindeutig. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass es oft reicht, wenn das Ergebnis – sprich das Datum der Bestätigung – nicht älter als 48 Stunden ist.“
Was ist mit den sogenannten Schnelltests
Es wird unterschieden zwischen sogenannten PCR-Tests und Schnelltests. Als Nachweis für einen negativen Befund wird derzeit nur der – in einem Labor durchgeführte – PCR-Test (Polymerase-KettenReaktion) anerkannt. Dieser Test weist das Virus nach.
Daneben gibt es verschiedene Schnelltests. Teilweise werden dabei nicht das Virus selbst, sondern Antikörper nachgewiesen. Diese Tests werden zum Beispiel in Apotheken verkauft; die Preise variieren stark. Auch Schnelltests zur Feststellung einer aktuellen Infektion werden seit kurzer Zeit angeboten. Bei diesen Tests kann, wie bei einem PCR-Test, die Probe mit einem einfachen Abstrich im MundRachen-Raum genommen werden. Das Ergebnis eines Schnelltests liegt bereits nach circa 15 Minuten vor. Bislang sind diese Tests keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Abstrich muss von Fachpersonal genommen werden. Schnelltests sollen nach einer neuen Verordnung künftig verstärkt zum Test bei Bewohnern und Belegschaft von Pflegeeinrichtungen und Kliniken eingesetzt werden.