Urnen vertauscht: Geldstrafe für Bestatter
Achim/Verden/dpa – Wegen Störung der Totenruhe ist ein früherer Bestatter aus Achim am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro muss der 57-Jährige nur zahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren Straftaten begeht, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Mann räumte in der Verhandlung ein, dass er zwischen 2015 und 2019 in acht Fällen Urnen mit der Asche Verstorbener in beliebigen Gräbern beigesetzt hat. Im Zuge der Ermittlungen verlor der Mann, der unter einer psychischen Erkrankung litt, seine Lizenz als Bestatter. Aus Sicht der Verteidigung führte die Erkrankung nicht zu einer Schuldunfähigkeit, erklärt aber die Motivlage.