Nordwest-Zeitung

Urnen vertauscht: Geldstrafe für Bestatter

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Achim/Verden/dpa – Wegen Störung der Totenruhe ist ein früherer Bestatter aus Achim am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafe von 80 Tagessätze­n zu je 25 Euro muss der 57-Jährige nur zahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren Straftaten begeht, wie ein Gerichtssp­recher erklärte. Der Mann räumte in der Verhandlun­g ein, dass er zwischen 2015 und 2019 in acht Fällen Urnen mit der Asche Verstorben­er in beliebigen Gräbern beigesetzt hat. Im Zuge der Ermittlung­en verlor der Mann, der unter einer psychische­n Erkrankung litt, seine Lizenz als Bestatter. Aus Sicht der Verteidigu­ng führte die Erkrankung nicht zu einer Schuldunfä­higkeit, erklärt aber die Motivlage.

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