Für Fällungen gelten klare gesetzliche Regelungen
Oldenburg/lr – Eine Baumschutzsatzung gibt es in Oldenburg nicht. Es gibt aber eine Vielzahl von Bäumen, die in Bebauungsplänen als „zu erhalten“festgesetzt worden sind, als Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz stehen. Außerdem sind in den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten über die jeweiligen Verordnungen Gehölze per se geschützt.
Was für Auswirkungen gibt es
Grenznahe Straßen- und Parkbäume wirken nach Mitteilung der Stadt vielfach auf benachbarte Grundstücke ein. Schattenfall, Lichtentzug, Laub und Blüten in Dachrinnen, Wasser- und Nährstoffentzug durch Baumwurzeln führen häufig zu Beschwerden. Des Öfteren sollen diese Beeinträchtigungen durch einen radikalen Kronenrückschnitt oder eine Baumfällung unterbunden werden, obwohl im rechtlichen Sinn kein Handlungsbedarf besteht, da
Werden gefällt: SäulenHainbuchen am Burenkamp
die Bäume die Nachbargrundstücke nur unwesentlich beeinträchtigen und die ortsübliche Gartennutzung nicht unterbunden wird.
Wie sieht es rechtlich aus
Im Sinne der Rechtsprechung
Werden gefällt: Ahornbäume am Brachvogelweg
wird ein gewisser Lichtentzug und Laubfall als zumutbare Beeinträchtigung angesehen. In diesen Fällen lehnt der Fachdienst Stadtgrünpflege und Friedhöfe es im Regelfall ab, tätig zu werden. Durch den städtischen Baumbestand werden bisweilen auch gravierende Grundstücksbeeinträchtigungen hervorgerufen,
Schon gefällt: die Robinie an der Donnerschweer Straße
die die Nutzung des Nachbargrundstückes erheblich beeinträchtigen oder Grundstücksteile beschädigen.
Welche Gründe für Fällungen gibt es
Insbesondere Wurzeln in Rohrleitungen, unter Mauern
An den nachfolgenden Standorten sind die Beeinträchtigungen so gravierend bzw. massive Gebäudeschäden zu erwarten, dass im Rahmen der Schadensvermeidung Bäume gefällt werden:
■ Donnerschweer Straße 107, Fällung einer Robinie (gefällt)
■ Burenkamp, Fällung von vier Säulen-Hainbuchen
■ Brachvogelweg 21, Fällung von zwei Rot-Ahorn