Schulpflicht gilt trotz Corona
Osnabrück/epd – Trotz eines erhöhten Infektionsrisikos in der Corona-Pandemie müssen Schüler weiter die Schule besuchen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor, den das Gericht am Mittwoch veröffentlichte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der allgemeinen Schulpflicht. Zwei Schülerinnen hatten gegen ihre Schule geklagt. Die Schwestern aus der 9. und 10. Klasse einer Oberschule im Emsland gingen laut Gericht wegen der Pandemie seit Ende August nicht mehr zur Schule.