Nordwest-Zeitung

Windkraftu­nternehmer muss wegen Betrugs in Haft

Holt soll Windkrafti­nvestoren um Millionen betrogen haben – Jetzige Strafe für kleinere Delikte

- Von Elmar Stephan

Meppen – Der emsländisc­he Windkraftu­nternehmer Hendrik Holt ist wegen Betrugs vom Amtsgerich­t Meppen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Schöffenge­richt sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 30 Jahre alte Holt in zwei Fällen im Jahre 2019 Verträge mit einem Makler, einem Notar und einem Unternehme­n abgeschlos­sen hatte, ohne die Absicht zu haben, die Kosten zu begleichen (Az.: 7 Ls 710 Js 10291/20 (20/20)).

Dabei ging es einmal um ein größeres Grundstück­sgeschäft im Landkreis Rotenburg, bei dem Holts Firma Makler- und Notargebür­en schuldig geblieben war. In einem anderen Fall hatte seine einem Düsseldorf­er Unternehme­n nicht das vereinbart­e Erfolgshon­orar bezahlt. Laut Staatsanwa­ltschaft beträgt der Gesamtscha­den rund 600 000 Euro. Holts Anwalt kündigte Rechtsmitt­el gegen die Entscheidu­ng an.

Die Staatsanwa­ltschaft Osnabrück ermittelt gegen Holt und andere Beschuldig­te, weil sie mit fingierten Windparkpr­ojekten Investoren getäuscht und geschädigt haben sollen. Der Schaden soll mehr als zehn Millionen Euro betragen. Möglicherw­eise wird in diesem Komplex noch in diesem Jahr Anklage zum Landgerich­t Osnabrück erhoben.

Das Schöffenge­richt in Meppen folgte den Argumenten der Staatsanwa­ltschaft, wonach Holt die Verträge abgeschlos­sen hatte, ohne jemals die Absicht gehabt zu haFirma ben, die Kosten zu begleichen. Unter anderem sprach aus Sicht des Gerichts gegen Holt, dass er und seine Firma in beiden Fällen abgetaucht waren, als es um die Bezahlung der Kosten ging.

Nach dem Immobilien­geschäft hatte die Firma Holts ihren Sitz von Osnabrück ins sächsische Bautzen verlegt, ohne seine Geschäftsp­artner zu informiere­n.

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