Windkraftunternehmer muss wegen Betrugs in Haft
Holt soll Windkraftinvestoren um Millionen betrogen haben – Jetzige Strafe für kleinere Delikte
Meppen – Der emsländische Windkraftunternehmer Hendrik Holt ist wegen Betrugs vom Amtsgericht Meppen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 30 Jahre alte Holt in zwei Fällen im Jahre 2019 Verträge mit einem Makler, einem Notar und einem Unternehmen abgeschlossen hatte, ohne die Absicht zu haben, die Kosten zu begleichen (Az.: 7 Ls 710 Js 10291/20 (20/20)).
Dabei ging es einmal um ein größeres Grundstücksgeschäft im Landkreis Rotenburg, bei dem Holts Firma Makler- und Notargebüren schuldig geblieben war. In einem anderen Fall hatte seine einem Düsseldorfer Unternehmen nicht das vereinbarte Erfolgshonorar bezahlt. Laut Staatsanwaltschaft beträgt der Gesamtschaden rund 600 000 Euro. Holts Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Holt und andere Beschuldigte, weil sie mit fingierten Windparkprojekten Investoren getäuscht und geschädigt haben sollen. Der Schaden soll mehr als zehn Millionen Euro betragen. Möglicherweise wird in diesem Komplex noch in diesem Jahr Anklage zum Landgericht Osnabrück erhoben.
Das Schöffengericht in Meppen folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft, wonach Holt die Verträge abgeschlossen hatte, ohne jemals die Absicht gehabt zu haFirma ben, die Kosten zu begleichen. Unter anderem sprach aus Sicht des Gerichts gegen Holt, dass er und seine Firma in beiden Fällen abgetaucht waren, als es um die Bezahlung der Kosten ging.
Nach dem Immobiliengeschäft hatte die Firma Holts ihren Sitz von Osnabrück ins sächsische Bautzen verlegt, ohne seine Geschäftspartner zu informieren.