„Staatsfeindliche Gesinnung“und Hass auf Polizei
23-Jähriger muss sich nach Brandanschlägen auf Polizeiautos der Citywache verantworten
Oldenburg – Eine „staatsfeindliche Gesinnung“und der Hass auf die Polizei sollen einen 23-Jährigen aus Oldenburg veranlasst haben, Brandanschläge auf Dienstfahrzeuge der Polizei zu verüben. Und zwar direkt vor der Polizeiwache an der Wallstraße in Oldenburg. Seit Dienstag muss sich der Mann wegen Brandstiftung in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Erstinstanzlich hatte ihn das Amtsgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte, der inhaftiert ist, aber Berufung eingelegt. Am Dienstag wurde er ohne Socken und Schuhe mit einem Sicherheits-Bauchgurt und in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Der Wunsch des Angeklagten, ihm doch während der Verhandlung die Fesseln abzunehmen, wurde nicht erfüllt. Und das hat seinen Grund.
Der Oldenburger ist bereits mehrfach durch Ausbruchsund Fluchtversuche aufgefallen. Im August dieses Jahres war er auf das Dach der JVA Vechta geklettert, bewaffnet mit mehreren Pflastersteinen.
nach Stunden konnte der Spuk beendet werden. Während einer Verhandlung im Amtsgericht hatte er beim Toilettengang einen Wachtmeister zur Seite geschubst und war geflohen – bis zur Ausgangstür. Dort konnte er überwältigt werden.
Im Juni täuschte er in der JVA vor, keine Luft mehr zu bekommen. Er biss auf seine Zunge, so dass Blut aus dem Mund lief. Einen anschließenden Klinikaufenthalt nutzte er dann zu einem weiteren Fluchtversuch. In seiner Zelle hatte der 23-Jährige Wasser an die Gitterstäbe gekippt, um das Mauerwerk weich zu machen. Der Angeklagte wurde dann in den Hochsicherheitstrakt der JVA Sehnde verlegt. Socken, Schuhe, Brille, Rasierer und Nagelschere wurden beschlagnahmt.
Die Brandstiftungen, die jetzt verhandelt werden, datieren vom 4. und 14. Februar dieses Jahres. Am 4. Februar soll der Angeklagte vor der Dienstwache an der Wallstraße Grillanzünder auf die Reifen der dort abgestellten Streifenwagen gelegt und angezündet haben. Von dem Feuer hatte er Handyfotos gemacht und verschickt. Zehn Tage später soll der 23-Jährige an der Wallstraße einen erneuten BrandanErst schlag auf einen Streifenwagen verübt haben. Auch von dieser Tat hatte er Fotos gemacht. Eine Polizeistreife hatte ihn entdeckt und festgenommen.
Bereits am Dienstag hätte das Verfahren gegen den Angeklagten beendet werden können. Im Vorfeld des Prozesses hatte sein Verteidiger erklärt, dass es in der Berufungsverhandlung lediglich noch um die Höhe der Strafe gehe. Deswegen hatte das Gericht keine Zeugen geladen. Der Angeklagte sagte, er wolle eine gesamte Beweisaufnahme durchgeführt sehen. Nun werden Zeugen geladen.