DGB kritisiert Vorgaben für Tönnies-Schlachthof
Arbeitsquarantäne gefährdet laut Gewerkschaft Gesundheit der Mitarbeiter in Sögel
Sögel – Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Arbeitsquarantäne für Werkarbeiter des Schlachthofs Weidemark im emsländischen Sögel kritisiert. „Besser wäre es auf jeden Fall, die Beschäftigten könnten wie normalerweise üblich zu Hause bleiben, um so ihre Gesundheit nicht weiterhin aufs Spiel zu setzen“, sagte Piotr Mazurek vom DGB-Projekt „Faire Mobilität“in Oldenburg. Er schloss sich damit der zuvor schon von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geäußerten Kritik an.
Aufgrund von hohen Corona-Infektionszahlen unter
Der DGB kritisiert die Arbeitsquarantäne für Werkarbeiter des Schlachthofs Weidemark.
Mitarbeitern des zum Tönnies-Konzern gehörenden Schlachthofes wollte der Landkreis Emsland den Betrieb zunächst bis zum 3. November
schließen. Dann hatte sich die Behörde mit dem Unternehmen auf eine Arbeitsquarantäne geeinigt, wonach sich die betroffenen Mitarbeiter nur zwischen Unterkunft und Arbeitsstelle bewegen dürfen. Das Unternehmen Weidemark hatte dabei zugesagt, die Umsetzung dieser Art der Quarantäne engmaschig zu kontrollieren. Nach Anordnung des Landkreises müssen die Beschäftigten des Betriebs in Sögel feste Gruppen bilden, die nicht ge- und vermischt werden.
Branche unter Druck
Mazurek sagte, dieses Konzept zeige den großen Druck, der in der Schlachtbranche herrsche. Trotz aller Beteuerungen der Fleischbranche, ein Hygienekonzept umzusetzen, sei dieser Bereich offenkundig nach wie vor anfälliger für Corona-Infektionen als andere Wirtschaftszweige. Er sehe nach wie die Arbeitsbedingungen und die schlechten Wohnbedingungen als Mitursache für die immer wieder auftretenden Neuinfektionen.
Ursache im Betrieb
Auch der Oldenburger NGG-Regionalgeschäftsführer Matthias Brümmer beklagte, dass die Ursachen der Infektionen in den Schlacht- und Zerlegebetrieben noch nicht bekannt seien. Dass sich die Schlachthofmitarbeiter vor allem außerhalb der Arbeit im Privatleben ansteckten, sei nicht bewiesen.