Eltern-Kind-Kurkliniken können aufatmen
Bundestag will heute eine Verlängerung der Finanzhilfen beschließen
Berlin/Im Nordwesten – Eltern-Kind-Kurkliniken sollen in der Corona-Pandemie auch weiterhin bis Ende Januar Finanzhilfen erhalten und unter den Krankenhaus-Rettungsschirm genommen werden. Die Ausgleichszahlungen für nicht belegte Plätze werden bis zum 31. Januar 2021 geleistet und betragen 50 statt wie bisher 60 Prozent. Das sieht das Bevölkerungsschutzgesetz vor, das an diesem Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden soll. Ausdrücklich einbezogen in die Ausgleichszahlungen würden „die Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen“, heißt es dort.
Ursprünglich sollten die Hilfen nicht verlängert werden. Das hatte bei den vielen Eltern-Kind-Kurkliniken an der niedersächsischen Nordsee-Küste und auf den Ostfriesischen Inseln große Sorgen ausgelöst.
„Nun werden im Wesentlichen die bisherigen Regelungen fortgeführt, sodass glücklicherweise ein Überleben der Eltern-Kind-Kliniken sichergestellt werden kann“, erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller aus Varel am Dienstag unserer Berliner Redaktion. Die Kliniken seien ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen für Familien im Land. „Wir sollten alles daransetzen, dass wir diese Strukturen auch für die Zeit nach der Pandemie erhalten“, sagte sie.
Ein etwas höherer Ausgleichsbetrag und eine längere Gültigkeitsdauer des neuen Rettungsschirms wären allerdings noch zielführender gewesen, um den Kurkliniken etwas mehr Planungssicherheit zu verschaffen, so Möller. So werde man sich im Januar erneut mit dem Thema befassen müssen. „Ich hoffe, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist dann etwas einsichtiger“, sagte die SPD-Politikerin.