Neues Infektionsschutzgesetz polarisiert
Was das Parlament an diesem Mittwoch im Kampf gegen das Coronavirus verabschieden will
Berlin Gesetzgebung wieder Phase An „Dritte Bevölkerung diesem der – Gesetz schnell in In Lage Corona-Pandemie. Mittwoch Krisenzeiten einer bei zum von manchmal – so einer brenzligen Schutz nationaler auch soll epidemischen geht jetzt das der besonders Tragweite“Bundesrat besiegelt Frank-Walter durch und werden. den Bundespräsident Bundestag, Steinmeier Hinter dem etwa sich sperrigen praktische zu Verdienstausfällen Titel Regelungen verbergen für Eltern Aber oder auch Urlaubsrückkehrer. Änderungen Die im sollen Infektionsschutzgesetz. massive Alltagsbeschränkungen für Millionen Bürger und Firmen in Deutschland auf eine genauere, festere Rechtsgrundlage stellen – und zwar so, wie sie das Parlament absteckt. Es gibt aber scharfe Proteste.
Warum wird das ? Infektionsschutzgesetz überhaupt geändert
Dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten in der CoronaKrise regelmäßig festzurren, welche Vorgaben von Maskenpflicht über Kontaktbeschränkungen bis zu Ladenschließungen kommen sollen, sorgt für Kritik. Sollen Regierungen über Monate hinweg tiefe Grundrechtseingriffe verordnen? Bisher stützen sich die Länder auf generelle Klauseln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes, das eine solche Pandemie nicht vorhersah. Nun sollen präzisere Vorgaben in einem neuen Paragrafen 28a eingefügt werden – der listet die bekannten möglichen Maßnahmen auch auf Gesetzesbasis einzeln auf.
Welche Rahmen-Vorgaben ? sollen künftig gelten
Das Gesetz soll „Leitplanken“für Maßnahmen der zuständigen Länder schaffen, erläuterte SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner. Das soll größere Rechtssicherheit und mehr bundesweite Einheitlichkeit bringen. Für Verordnungen soll unter anderem eine Pflicht zur öffentlichen Begründung kommen. Und eine Pflicht, sie grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen. Die Dauer soll aber zu verlängern sein. Bei religiösen Zusammenkünften und Demos – die besonderen Grundrechtsschutz genießen – sollen Maßnahmen nur zulässig sein, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen“die Corona-Eindämmung „erheblich gefährdet wäre“.
Welche praktischen ? Krisenmaßnahmen bringt das Gesetz
Vorgesehen sind u.a. neue Regeln bei Verdienstausfällen. Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen der KinderBetreuung nicht arbeiten können, sollen bis März 2021 verlängert und erweitert werden. Wer dagegen eine „vermeidbare Reise“in ausländische Risikogebiete macht, soll für eine nach Rückkehr nötige Quarantäne keine Entschädigung für Verdienstausfall bekommen. Der Bund soll regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen/Tests haben. Bei Bedarf sollen Kapazitäten tiermedizinischer Labore für die CoronaTest-Auswertung genutzt werden können. Kliniken, die OPs aussetzen, sollen finanziellen Ausgleich bekommen.
?
Welche Proteste gibt es
Abgeordnete erhielten teils Tausende Kritik-Mails mit überwiegend gleichen Textpassagen. Bei einer Online-Petition gegen die Pläne kamen bis Dienstagnachmittag mehr als 200 000 Unterstützer zusammen. In sozialen Netzwerken kursieren in Kreisen von Gegnern der Corona-Maßnahmen Erzählungen von einem „Ermächtigungsgesetz“– verbunden mit dem Aufruf, an diesem Mittwoch am Bundestag zu demonstrieren. Die angemeldeten Versammlungen lehnte das zuständige Bundesinnenministerium jedoch ab. Begründung: Nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane könnten solche Versammlungen nur zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit von Bundestag und Bundesrat
sowie eine Behinderung des freien Zugangs zu deren Gebäuden nicht zu befürchten sei. „Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.“
? Was sagt die Opposition
Auch die FDP, die die Pläne stark kritisiert, weist das Schlagwort „Ermächtigungsgesetz“deutlich zurück. „Ja, wir erleben eine massive Beschränkung von Grundrechten“, sagte Vize-Fraktionschef Stephan Thomae. „Aber wir erleben keinen inneren Notstand. Es ist keine Diktatur. Es ist nicht so, dass die Demokratie abgeschafft wäre. Und das ist der Unterschied zu Weimar. Die Verfassung gilt, die Gewaltenteilung funktioniert, die Justiz arbeitet.“Dieter Janecek (Grüne) bemängelte, die Regelungen blieben „so rechtlich unbestimmt und ungenau wie die bisherige Rechtslage“.