Paket wieder aufschnüren
Den Landwirten wird viel zugemutet: sinkende Erlöse für qualitativ hochwertige Produkte, neue Auflagen für Stallbauten und nun Insektenschutzgesetz in Verbindung mit Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Schon das Wortungetüm zeigt, wohin die Reise gehen soll: zusätzliche Bürokratie und noch mehr Kontrollen.
Grundsätzlich ist das Ansinnen richtig, das Insektensterben zu bremsen sowie Tier- und Pflanzenwelt Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Der Glyphosat-Ausstieg und die Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten erscheinen dabei als probate Mittel. Massive Flächenstilllegungen und Eingriffe beim Extensivgrünland, die Lebensgrundlage vieler Landwirte beispielsweise in der Wesermarsch, kommen dagegen einer Enteignung gleich. Und natürlich hört es sich gut an, wenn Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen werden. Aber wer pflegt denn diese Wiesen? Es sind meist Bauern. Ohne Fördermittel bleibt die Bewirtschaftung unrentabel.
Es ist ein Webfehler, dass die Bundesregierung bei dem Gesetz vor allem aufs Ordnungsrecht setzt. Eine Kooperation von Landwirten, Umweltschützern und Regierenden zu Gunsten des Umwelt- und Artenschutzes, wie sie mit dem „Niedersächsischen Weg“in vorbildlicher Weise gelungen ist, wird damit ausgebremst. Ein fairer Mix aus Verboten und Förderanreizen bleibt in weiter Ferne. Ein paar Ausnahmen, die nur mit aufwendigen Anträgen möglich werden, ändern wenig an der falschen Ausrichtung des Programms.
Beim „Niedersächsischen Weg“ist es gelungen, übers Wasserrecht und weitere Instrumente Fördermittel für Landwirte zu akquirieren, die eine Sonderleistung für die Gesellschaft erbringen. Nun wird mit Protokollnotizen agiert, damit auf Bundesebene dafür Spielräume geschaffen werden. Die Bauern haben Zweifel, dass dies funktioniert. Und ob der Bundestag das Gesetzespaket aus dem Haus von Umweltministerin Schulze wieder aufschnürt, erscheint fraglich. Wieder einmal dürfte der Weg vor die Gerichte vorgezeichnet sein.
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