Ab März wieder zum Friseur
Die neuen Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick – Was bleibt, was sich ändert
Berlin – Bund und Länder sehen in deutlich gesunkenen Ansteckungsraten viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus – aber noch lange keinen Anlass für Entwarnung. Denn neue Varianten des Virus, die ansteckender sein könnten, breiteten sich aus, warnten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Mittwochabend nach ihrer Videokonferenz. Die bestehenden Auflagen sollen deshalb grundsätzlich bis zum 7. März verlängert werden. Die Details:
■ KONTAKTE
Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
■ MASKEN
Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
■ REISEN
Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollen unterlassen werden. Das gilt auch im
Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
■ HOMEOFFICE
Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen medizinische Masken getragen werden.
■ KITAS & SCHULEN
Die Öffnung von Betreuungsund Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
soll Priorität haben. „Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden“, mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder im Rahmen ihrer „Kultus-Hoheit“. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.
■ FRISEURE
Friseure dürfen schon ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2Standard oder ähnlich getragen
werden. Das Friseurhandwerk reagierte mit großer Erleichterung. „Eine ganze Branche atmet auf“, erklärte Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes. Für viele Inhaber der 80 000 Salons in Deutschland seien die Wochen der Schließung existenzbedrohend gewesen.
■ weitere Öffnungen
Erst wenn eine „stabile“Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur, Sport in
Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“weiterentwickeln.
In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten.
■ IMPFUNGEN
Geplant ist weiterhin, dass alle Bürger bis zum Ende des Sommers ein „Impfangebot“bekommen. Das bedeutet nach früheren Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben soll.